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   LAG Köln, 14.11.2007 - 11 Ta 300/07   

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https://dejure.org/2007,14486
LAG Köln, 14.11.2007 - 11 Ta 300/07 (https://dejure.org/2007,14486)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.11.2007 - 11 Ta 300/07 (https://dejure.org/2007,14486)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. November 2007 - 11 Ta 300/07 (https://dejure.org/2007,14486)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe - Maßgebender Zeitpunkt der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Vorbringen in der Beschwerdeinstanz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, 2 und 4, 120 Abs. 4, 127 Abs. 2 S. 2, 571 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 82 Abs. 3 SGB XII
    Prozesskostenhilfe - Maßgebender Zeitpunkt der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Vorbringen in der Beschwerdeinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf die zum Zeitpunkt der Bewilligung gegebene Lage bei der Ermittlung der für die Höhe etwaiger Prozesskostenhilfe-Raten maßgebenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse; Voraussetzungen einer Berücksichtigung von bereits bei Stellung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 571 Abs. 2 S. 1; ; SGB XII § 82 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebender Zeitpunkt der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei der Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 11 Ta 68/07

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 14.11.2007 - 11 Ta 300/07
    Bei der Prüfung der Bedürftigkeit sind gemäß § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch neue Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen, sofern sie bereits bei Stellung des Prozesskostenhilfeantrags bestanden haben, von der Partei aber zunächst nicht angegeben worden sind (wie LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2007 - 11 Ta 68/07; LAG Köln, Beschluss vom 04.04.2000 - 13 (3) Ta 43/00, zu § 570 ZPO a.F.).

    Da das Beschwerdegericht Tatsacheninstanz ist, hat es die hinreichende Erfolgsaussicht und Hilfsbedürftigkeit selbständig zu überprüfen, wobei auch neue Tatsachen und Beweismittel berücksichtigt werden müssen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2007 - 11 Ta 68/07, zu II. der Gründe, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2007 - 8 Ta 165/07

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung von Schulden im PKH-Verfahren nur bei

    Auszug aus LAG Köln, 14.11.2007 - 11 Ta 300/07
    (1) Zwar sind bestehende Verbindlichkeiten des Antragstellers vor der Antragstellung, um sie absetzen zu können, dem einzusetzenden Nettoeinkommen - gleichsam als "Minus-Positionen" - nur dann gegenüberzustellen, wenn sie von diesem auch tatsächlich getilgt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1998 - XII ZB 117/98, FamRZ 1999, 644 f., zu II. 2. b) der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.06.2007 - 8 Ta 165/07, zitiert nach juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 65. Aufl. 2007, § 115 Rdnr. 34; Philippi, in: Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 26. Aufl. 2007, § 115 Rdnr. 46 m.w. Nachw.).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines

    Auszug aus LAG Köln, 14.11.2007 - 11 Ta 300/07
    (1) Zwar sind bestehende Verbindlichkeiten des Antragstellers vor der Antragstellung, um sie absetzen zu können, dem einzusetzenden Nettoeinkommen - gleichsam als "Minus-Positionen" - nur dann gegenüberzustellen, wenn sie von diesem auch tatsächlich getilgt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1998 - XII ZB 117/98, FamRZ 1999, 644 f., zu II. 2. b) der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.06.2007 - 8 Ta 165/07, zitiert nach juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 65. Aufl. 2007, § 115 Rdnr. 34; Philippi, in: Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 26. Aufl. 2007, § 115 Rdnr. 46 m.w. Nachw.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Bei der Prüfung der Bedürftigkeit können allerdings - ggf. erst im Beschwerdeverfahren vorgetragene - neue Tatsachen berücksichtigt werden, soweit sie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits bestanden haben und vom Antragsteller bislang noch nicht vorgebracht worden sind (ähnlich: LAG Köln 14. November 2007 - 11 Ta 300/07 - juris-Recherche).
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