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LAG Köln, 24.08.1999 - 11 Ta 322/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 76 Abs. 2 a; ZPO § 115 Abs. 1
Prozesskostenhilfe; Erwerbstätigenfreibetrag
Verfahrensgang
- ArbG Köln - 13 Ca 3639/98
- LAG Köln, 24.08.1999 - 11 Ta 322/98
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld
Krankengeld werde nicht für die Tätigkeit gezahlt, sondern weil der Antragsteller nicht in der Lage sei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (übereinstimmend bereits LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - zu B II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2008 - 21 Ta 1105/08 - zu II 2 a bb der Gründe; sowie wohl auch LAG RheinlandPfalz 21.März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe; differenzierend jedoch LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 -). - LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08
maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine …
Der Zweck der Vorschrift läuft dann ins Leere und es ist unter dem Gesichtspunkt einer teologischen Auslegung nicht geboten, bei Bezug von Krankengeld den Erwerbstätigen-Freibetrag zu berücksichtigen (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - juris-Recherche; offen gelassen: LAG Rheinland-Pfalz 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 - juris-Recherche; differenzierend ["je nach den Umständen ein geringerer als der pauschale Erwerbstätigen-Bonus oder gar kein Betrag"]: LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 - juris-Recherche).Der Änderungsantrag ist an das Prozessgericht - mithin an das Arbeitsgericht - zu richten (zu all dem: LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 - juris-Recherche).
- LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07
Prozesskostenhilfe - keine Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen nach § …
Das Landesarbeitsgericht Köln (11 Ta 322/98, zitiert nach JURIS) geht inzidenter davon aus, dass auch beim Bezug von Krankengeld ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu berücksichtigen ist, während das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (2 Ta 25/06, zitiert nach JURIS) davon ausgeht, dass dieser nicht zu berücksichtigen ist.