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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2007 - 11 Ta 88/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11482
LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2007 - 11 Ta 88/07 (https://dejure.org/2007,11482)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.04.2007 - 11 Ta 88/07 (https://dejure.org/2007,11482)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. April 2007 - 11 Ta 88/07 (https://dejure.org/2007,11482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Arbeitsrechtsstreits bis zum Abschluss eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens; Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund dessen verbaler Bedrohungen und Tätlichkeiten gegenüber einem Mitarbeiter; Überwiegen des ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; ZPO § 149; ; ZPO § 252; ; ZPO § 567 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; ArbGG § 9 Abs. 1; ; ArbGG § 56; ; ArbGG § 61 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensfehlerhafte Aussetzung des Bestandsschutzverfahrens um fristlose Kündigung bis zum Abschluss eines Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlägerei rechtfertigt fristlose Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2008 - 10 Ta 184/08

    Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens wegen des Verdachts einer Straftat -

    Hierbei ist bei einer Aussetzung im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Bestandsstreitigkeit insbesondere in Rechnung zu stellen, dass der Gesetzgeber in Kündigungsverfahren dem Beschleunigungsgrundsatz besondere Bedeutung zumisst, wie sich aus §§ 9 Abs. 1, 56, 61 a Abs. 1 ArbGG ergibt (st. Rspr. LAG Rheinland-Pfalz, vgl. unter vielen: Beschluss vom 23.05.2008 - 9 Ta 87/08; Beschluss vom 14.05.2007 - 2 Ta 109/07; Beschluss vom 11.04.2007 - 11 Ta 88/07; jeweils dokumentiert in Juris).
  • LAG Hessen, 25.09.2013 - 4 Ta 352/13

    Aussetzung - Strafverfahren; Aussetzung - Strafverfahren

    Im Rahmen des dem Arbeitsgericht obliegenden Ermessens sind der Gesichtspunkt des dadurch möglichen Erkenntnisgewinns mit dem Beschleunigungsgebot der §§ 9 Abs. 1, 56 ArbGG abzuwägen ( vgl. etwa LAG Reinland-Pfalz 11. April 2007 - 11 Ta 88/07 - Juris; Schulz FA 2000/206; GK-ArbGG-Schütz Stand September 2013 § 55 Rn. 51 ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2014 - 3 Ta 9/14

    Verfahrensaussetzung - Ermittlungsverfahren - Beschleunigungsgrundsatz

    Dabei hat das erkennende Gericht die Verzögerung des Zivilprozesses gegen den möglichen Erkenntnisgewinn abzuwägen (LAG Rheinland-Pfalz vom 11.04.2007 - 11 Ta 88/07 -).
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