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   LAG München, 20.04.2009 - 11 Ta 89/09   

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https://dejure.org/2009,17550
LAG München, 20.04.2009 - 11 Ta 89/09 (https://dejure.org/2009,17550)
LAG München, Entscheidung vom 20.04.2009 - 11 Ta 89/09 (https://dejure.org/2009,17550)
LAG München, Entscheidung vom 20. April 2009 - 11 Ta 89/09 (https://dejure.org/2009,17550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    RVG § 23; ; RVG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung von Tagungskosten und Übernahme der Vergütungspflicht für ausgefallene Arbeitszeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 26.06.2007 - 7 Ta 75/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Freistellung von BR-Mitgliedern zwecks Teilnahme

    Auszug aus LAG München, 20.04.2009 - 11 Ta 89/09
    Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen, die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt (vgl. LAG Köln, Beschl. vo. 26.6.2007, Az.: 7 Ta 75/07, LAGE § 23 RVG Nr. 9 b, m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.10.1983 - 2 W 87/83

    Bemessung und Festsetzung des Streitwerts i.R.e. nichtvermögensrechtlichen

    Auszug aus LAG München, 20.04.2009 - 11 Ta 89/09
    Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen, die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt (vgl. LAG Köln, Beschl. vo. 26.6.2007, Az.: 7 Ta 75/07, LAGE § 23 RVG Nr. 9 b, m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83

    Begriff des Anspruchs nicht vermögensrechtlicher Art

    Auszug aus LAG München, 20.04.2009 - 11 Ta 89/09
    Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen, die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt (vgl. LAG Köln, Beschl. vo. 26.6.2007, Az.: 7 Ta 75/07, LAGE § 23 RVG Nr. 9 b, m.w.N.).
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