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   LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4313
LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 (https://dejure.org/1998,4313)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 (https://dejure.org/1998,4313)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 11 Ta 94/98 (https://dejure.org/1998,4313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei der Geltendmachung von Vergütungen aus einem Beratervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsweg, Status; Beratervertrag; arbeitnehmerähnliche Person

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

    Nach dem Sprachgebrauch im Wirtschaftsleben bezeichnet der Begriff "Beratervertrag" einen (typischerweise freien Dienst-)Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, seine Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet einem Unternehmen gegen Honorar zur Verfügung zu stellen (LAG Köln v. 03.07.1998 - 11 Ta 94/98, ARST 1999, 16 = ZTR 1998, 563).

    Bei der Prüfung der Vertragsgestaltung (wie auch der Durchführung) kommt das entscheidende Gewicht der Behandlung der Arbeitszeit zu, weil die Überlassung der eigenen Arbeitszeit gegen Entgelt historisch am Beginn der Vertragsform "Arbeitsverhältnis" stand, dieser nach wie vor das Gepräge gibt und die Bestimmung der Arbeitszeit vom Gesetz (§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB) durch besondere Erwähnung hervorgehoben wird, während das Bestimmungsrecht über den Arbeitsort angesichts modernerer Formen der Beschäftigung (Telearbeitsplätze) und das Bestimmungsrecht über die inhaltliche Durchführung der Arbeit bei Dienstleistungen höherer Art ihr Charakteristisches verlieren (LAG Köln v. 03.07.1998 - 11 Ta 94/98, ARST 1999, 16 = ZTR 1998, 563).

    Weisungen, die sich auf das Produkt oder Vertragsgegenstand beziehen, beeinträchtigen nicht die Tätigkeitsgestaltungsfreiheit und damit nicht die Selbständigkeit des Vertreters (BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99, AP Nr. 12 zu § 84 HGB) oder Beraters (LAG Köln v. 03.07.1998 - 11 Ta 94/98, ARST 1999, 16 = ZTR 1998, 563).

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2014 - 15 Ta 582/14

    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsklage einer Kustodin

    Ein "Sachvortrag" zum Arbeitnehmerstatus, der in Wahrheit nur Wertungen enthält ("musste", "abhängig", "feste" Arbeitszeiten, "Weisungen" und Ähnliches), ohne die dazu berechtigende Faktenbasis anzugeben, ist nicht hinreichend substantiiert (vgl. so z. B. LAG Köln vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 - ZTR 1998, 563; LAG Köln vom 01.08.2001 - 11 Ta 130/01 - NZA-RR 2002, S. 156 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 21.08.2018 - 3 Ta 288/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Begründung des Rechtswegs zu den

    Diese sind Grundvoraussetzung für die Begründung des Status als arbeitnehmerähnliche Person (ebenso LAG Hamm vom 25.05.2016 - 2 Ta 28/16, juris, Rz. 63 f.; LAG Rheinland-Pfalz vom 16.07.2004 - 9 Ta 110/04, juris, Rz. 24; LAG L. vom 01.08.2001 - 11 Ta 130/01, juris, Rz. 7; LAG L. vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98, juris, Rz. 19; Kliemt in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 5 Rn. 203a m.w.N.).
  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 20 Ta 80/08

    Keine Zurückweisung der Rechtswegbeschwerde bei Zweifeln an der Partei- und

    Auf der ersten Stufe ist die Vertragsbenennung, auf der zweiten Stufe ist die Vertragsgestaltung und auf der dritten Stufe die Vertragsdurchführung zu untersuchen (ebenso LAG Köln 3.7.1998 - 11 Ta 94/98 - in juris dokumentiert).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11

    Arbeitnehmereigenschaft eines Not- und Bereitschaftsdienst leistenden Arztes -

    Die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person setzt voraus, dass der Kläger, der zuvor zitierten Darlegungs- und Beweislast folgend, seine gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt hätte (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 16.07.2004, 9 Ta 110/04, Landesarbeitsgericht Köln, 03.07.1998, 11 Ta 94/98, zitiert nach juris; Klimmt in Schwab/Weth, AGG, 2. Auflage, 2008, § 5, Rn. 203 a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09

    Erbringung von ärztlichem Bereitschaftsdienst durch niedergelassenen Arzt -

    Die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, hat ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16. Juli 2004 - 9 Ta 110/04 - zitiert nach juris , Rn. 24; LAG Köln, Beschl. v. 3. Juli 1998 - 11 Ta 94/98; Kliemt in Schwab/Weth , ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 5 Rn. 203a).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - arbeitnehmerähnliche Person - zwei

    Bedeutsam war dagegen, dass die Klägerin nicht nur für relativ kurze Zeit, sondern für mindestens ein Jahr für die Beklagten hatte tätig werden sollen ( zu diesem Aspekt LAG Köln, Beschluss vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 - ZTR 1998, 563 zu II der Gründe ) und dass ihr die Gestaltung ihres Arbeitseinsatzes nicht in dem Sinne freigestellt war, dass sie damit auch die Höhe ihrer Vergütung beeinflussen konnte ( dazu BAG, Urt. vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90 - AP TVG § 12a Nr. 1 a. E. der Gründe ).
  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers;

    Der Kläger war nicht nur für eine relativ kurze Zeit für die Beklagte tätig, sondern erbrachte über einen Zeitraum von drei Jahren im erheblichen Umfang Dienstleistungen für die Beklagte (vgl. zu diesem Aspekt LAG Köln, Beschluss vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 - ZTR 1998, 563 zu II der Gründe), sodass für die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Klägers die vertraglich vereinbarte Gegenleistung der Beklagten für die geleisteten Dienste maßgeblich war (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699).
  • LAG Köln, 01.08.2001 - 11 Ta 130/01

    Rechtsweg; Zuständigkeit; Subunternehmer; Scheinselbständigkeit; Status;

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  • LAG Köln, 13.09.2012 - 7 Sa 72/12

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Behauptung der zur

    Pauschale Angaben, Behauptungen oder Wertungen reichen aber nicht aus, um die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die ein Arbeitsverhältnis kennzeichnende persönliche Abhängigkeit ergeben soll (LAG München vom 16.12.2009, 10 Sa 370/09; LAG Köln ZTR 1998, 563).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 9 Ta 110/04

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

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