Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7972
LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 (https://dejure.org/2005,7972)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 (https://dejure.org/2005,7972)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 11 Ta 97/05 (https://dejure.org/2005,7972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Festsetzung eines Gegenstandswertes bei dem Angreifen mehrerer Kündigungen auf Grund verschiedener Lebenssachverhalte

  • Judicialis

    GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ; ArbGG § 12 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1
    Streitwert bei mehreren Kündigungen auf Grund verschiedener Lebenssachverhalte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2005 - 2 Ta 1/05

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 - vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01 - vom 01.09.2003 - 7 Ta 861/03 - vom 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 - vom 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 - sowie vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -), der die Kammer folgt, gilt auch in Fällen wie dem vorliegenden die Höchstgrenze des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG), da das wirtschaftliche Interesse auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit gerichtet ist, so dass insoweit wirtschaftliche Identität besteht (BAG vom 06.12.1984, NZA 1985, 296).

    Dem steht - jedenfalls im vorliegenden Fall - nicht entgegen, dass die Bedeutung der im Einzelfall zu untersuchenden Beendigungsgründe damit nicht stets maßstabsgetreu abgebildet wird, da bei auseinanderliegenden Beendigungszeiträumen stets eine Zeitspanne besteht, die für sich eine quantifizierbare Bedeutung hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2001 - 2 Ta 619/01

    Streitwertberechnung bei objektiver Klagehäufung mehreren Kündigungen;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 - vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01 - vom 01.09.2003 - 7 Ta 861/03 - vom 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 - vom 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 - sowie vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -), der die Kammer folgt, gilt auch in Fällen wie dem vorliegenden die Höchstgrenze des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG), da das wirtschaftliche Interesse auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit gerichtet ist, so dass insoweit wirtschaftliche Identität besteht (BAG vom 06.12.1984, NZA 1985, 296).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 - vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01 - vom 01.09.2003 - 7 Ta 861/03 - vom 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 - vom 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 - sowie vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -), der die Kammer folgt, gilt auch in Fällen wie dem vorliegenden die Höchstgrenze des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG), da das wirtschaftliche Interesse auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit gerichtet ist, so dass insoweit wirtschaftliche Identität besteht (BAG vom 06.12.1984, NZA 1985, 296).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 - vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01 - vom 01.09.2003 - 7 Ta 861/03 - vom 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 - vom 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 - sowie vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -), der die Kammer folgt, gilt auch in Fällen wie dem vorliegenden die Höchstgrenze des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG), da das wirtschaftliche Interesse auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit gerichtet ist, so dass insoweit wirtschaftliche Identität besteht (BAG vom 06.12.1984, NZA 1985, 296).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 Ta 35/04

    Bestimmung des Streitwerts im Kündigungsschutzverfahren.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 - vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01 - vom 01.09.2003 - 7 Ta 861/03 - vom 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 - vom 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 - sowie vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -), der die Kammer folgt, gilt auch in Fällen wie dem vorliegenden die Höchstgrenze des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG), da das wirtschaftliche Interesse auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit gerichtet ist, so dass insoweit wirtschaftliche Identität besteht (BAG vom 06.12.1984, NZA 1985, 296).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 3 Ta 159/06

    Gegenstandswertfestsetzung bei allgemeinem Feststellungsantrag neben

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (z. B. Beschl. v. 01.09.2006 - 3 Ta 155/06; Beschl. v. 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschl. v. 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 -) dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG in Betracht kommt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 3 Ta 155/06

    Gegenstandswert bei allgemeinem Feststellungsantrag neben Kündigungsschutzantrag

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (z. B. Beschluss vom 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschluss vom 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 -) dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG in Betracht kommt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2007 - 10 Ta 260/06

    Wertfestsetzung eines Feststellungsantrages sowie eines mit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (z. B. Beschluss v. 01.09.2006 - 3 Ta 155/06; Beschluss v. 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschluss v. 24.06.2005 - 11 Ta 97/05) kommt auch dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG als Streitwert in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht