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   LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02   

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LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02 (https://dejure.org/2003,4333)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02 (https://dejure.org/2003,4333)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 11 TaBV 73/02 (https://dejure.org/2003,4333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

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  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage bei Streit über Mitbestimmungsrecht ; Betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmervertretung; Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers; Übergang des Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang auf Betriebserwerber ; Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 1 ...

  • LAG Düsseldorf PDF

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  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Betriebserwerber übergegangen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74

    Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    Die Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Betriebserwerber übergegangen ist, bedeutet selbst dann keine Einstellung i. S. von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wenn der Betriebsübergang in der Übernahme einer Gesamtheit von Arbeitnehmern besteht (Fortführung von BAG 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 7).

    Die in seinem Beschluss vom 07.11.1975 (-1 ABR 78/74 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 7 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972) vertretene Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Übergang von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen Betriebsinhaber im Wege des Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB keine mitbestimmungspflichtige Einstellung darstelle, könne vorliegend nicht gelten.

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Einstellung ist, dass diese auf einer (freiwilligen) Willensübereinstimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber beruht (BAG 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 7).

    Da es in diesem Fall an einer (freiwilligen) Willensübereinstimmung der Arbeitgeberin mit den von ihr übernommenen Arbeitnehmern des Betriebsteils "Transportleitung" fehlt, kann bezüglich dieser Arbeitnehmer auch keine "Einstellung" i. S. von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorliegen (vgl. BAG 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 - a. a. O.; dem BAG folgend z. B. Hanau/Kania, ErfK, 3. Aufl. 2003, § 99 Rz. 6; GK-BetrVG/Kraft; § 99 Rz. 31; Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl. 2002, § 99 Rz. 7; MünchArbR/Matthes, § 352 Rz. 21; Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Aufl. 2002, § 99 Rz. 43).

    Insoweit handelt es sich um einen Vorgang im wirtschaftlichen Bereich, für den höchstens eine Beteiligung des Betriebsrats oder des Wirtschaftsausschusses gemäß §§ 106 ff. BetrVG und/oder §§ 111 ff. BetrVG in Betracht kommt (BAG 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 - a. a. O.).

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist es erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt (z. B. BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - EzA § 613 a BGB Nr. 185; BAG 08.08.2002 - 8 AZR 583/01 - EzA § 613 a BGB Nr. 209).

    Bei einem "Betriebsteil" i. S. von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB muss es sich um eine selbstständig abtrennbare organisatorische Einheit handeln, in der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird (BAG 09.02.1994 - AP Nr. 105 zu § 613 a BGB; BAG 08.08.2002 - 8 AZR 583/01 - a. a. O.).

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    aa) Ein Betriebsübergang setzt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAG 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - EzA § 613 a BGB Nr. 149) die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus.
  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    Die beschäftigten Personen müssen selbst so in die Arbeitsorganisation eingegliedert sein, dass der Arbeitgeber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz auch nach Art, Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung auch für sie einnimmt (z. B. BAG 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 3; BAG 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 8).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist es erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt (z. B. BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - EzA § 613 a BGB Nr. 185; BAG 08.08.2002 - 8 AZR 583/01 - EzA § 613 a BGB Nr. 209).
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, kann ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob die betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der Arbeitnehmer in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, mit einem Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (z. B. BAG 18.04.2000 - 1 ABR 22/99 - EzA § 72 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 27; BAG 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 66).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    Die Wahrung ihrer Identität ist anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (z. B. BAG 18.03.1999 - 8 AZR 196/98 - EzA § 613 a BGB Nr. 178; BAG 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 - EzA § 613 a BGB Nr. 207 m. w. N.).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 196/98

    Betriebsübergang (Grundstücksverwaltung)

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    Die Wahrung ihrer Identität ist anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte (z. B. BAG 18.03.1999 - 8 AZR 196/98 - EzA § 613 a BGB Nr. 178; BAG 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 - EzA § 613 a BGB Nr. 207 m. w. N.).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    Die beschäftigten Personen müssen selbst so in die Arbeitsorganisation eingegliedert sein, dass der Arbeitgeber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über ihren Arbeitseinsatz auch nach Art, Zeit und Ort zu treffen hat und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung auch für sie einnimmt (z. B. BAG 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 3; BAG 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 8).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, kann ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob die betriebsverfassungsrechtliche Vertretung der Arbeitnehmer in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, mit einem Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (z. B. BAG 18.04.2000 - 1 ABR 22/99 - EzA § 72 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 27; BAG 11.06.2002 - 1 ABR 44/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 66).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03

    Einstellung - rechtliches Interesse an vergangenheitsbezogener Feststellung

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Januar 2003 - 11 TaBV 73/02 - wird zurückgewiesen.
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