Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7193
OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00 (https://dejure.org/2000,7193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00 (https://dejure.org/2000,7193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 (https://dejure.org/2000,7193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1 GWB, § 33 GWB, § 1 KredWG
    Einstweilige Verfügung auf Zulassung zur Fußballbundesliga: Zulassungsablehnung durch den Deutschen Fußballbund mangels wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Einstweilige Verfügung; Rechtsschutzbedürfnis; Schiedsgerichtsverfahren; Kapitalgesellschaft; Lizenzligaabteilung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 14.06.2000 - 6 O 303/00

    TB Berlin nicht in der 2. Bundesliga

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00
    11 U (Kart) 36/00 2/6 O 303/00 Landgericht Frankfurt am Main.

    Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 14.06.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ­ Aktenzeichen: 2/6 O 303/00 ­ wird zurückgewiesen.

  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00
    Unabhängig davon, daß die Sachlage bei der in Bezug genommenen Entscheidung im Rahmen der Lizenzerteilung für die Handballbundesliga einen nicht vergleichbaren Sachverhalt betrifft und auch unabhängig davon, ob die Antragstellerin verpflichtet gewesen wäre, im Rahmen ihrer Schadensgeringhaltungspflicht (vgl. hierzu auch BGHZ 110, 323, 330) gegebenenfalls zunächst die Garantieerklärungen zur Erteilung der Lizenz zu erbringen und erst danach die Rechtmäßigkeit dieses Verlangens überprüfen zu lassen ­ dies ist im übrigen erkennbar nicht gleich zu setzen mit einem sicher unberechtigten generellen Verlangen nach Voraberfüllung jedweder Forderung -, bedurfte es im Streitfall keiner abschließenden Beurteilung dieser Frage, weil ein Verfügungsanspruch letztlich nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden ist.
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00
    Darüber hinaus ist die Kontrollbefugnis bei sozial mächtigen Verbänden, wie dem Antragsgegner, insbesondere auf die inhaltliche Angemessenheit und Bestimmtheit der angewandten Regelungen, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen, die der Verbandsgewalt unterworfen sind, herstellen müssen (vgl. hierzu Vieweg, NJW 91, S. 1511 ff.; BGHZ 105, S. 306 f. sowie BGHZ 128, S. 93), zu beziehen.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00
    Darüber hinaus ist die Kontrollbefugnis bei sozial mächtigen Verbänden, wie dem Antragsgegner, insbesondere auf die inhaltliche Angemessenheit und Bestimmtheit der angewandten Regelungen, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen, die der Verbandsgewalt unterworfen sind, herstellen müssen (vgl. hierzu Vieweg, NJW 91, S. 1511 ff.; BGHZ 105, S. 306 f. sowie BGHZ 128, S. 93), zu beziehen.
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00
    Seit der Entscheidung BGHZ 87, 337/344 erstreckt sich die Überprüfbarkeit grundsätzlich auch auf die Tatsachenfeststellungen der Vereinsorgane, wenngleich noch immer nach der herrschenden Rechtsprechung, an der der Senat festhält, bei der Beurteilung verbandsinterner Entscheidungen Zurückhaltung geboten ist und den Verbänden bzw. Vereinen grundsätzlich ein Ermessensspielraum zuzubilligen ist (vgl. hierzu insbesondere BGH NJW 1997, 368 f.; Münchner Kommentar, Reuter, BGB, 3. Aufl. 1993, Rn. 35 f.; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 25 Rn. 18 m.w.N.).
  • LG München I, 30.09.2020 - 37 O 11770/20

    Bayerischer Fußball-Verband muss über Meldung von Türkgücü zur 1.

    Die Parteien haben diese für den einstweiligen Rechtsschutz generell gegebene parallele Zuständigkeit von Schiedsgericht und ordentlichem Gericht nicht dahingehend aufgehoben, dass das Schiedsgericht ausschließlich auch für den einstweiligen Rechtsschutz zuständig sein solle (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 - juris Rn. 28).
  • OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22

    Vorläufige Teilnahme an einer Leistungssportveranstaltung ohne

    Zu berücksichtigen ist indes darüber hinaus, dass der staatliche Rechtschutz im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich parallel und unabhängig zum Schiedsverfahren verläuft (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20 -, juris, Rn. 23 mwN; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 -, juris, Rn. 28).

    Auch bei sozial mächtigen Verbänden ist aber unter Berücksichtigung der Verbandsautonomie ein Beurteilungsspielraum zu beachten und es dürfen nicht ohne weiteres die Überzeugung des Gerichts und seine Wertmaßstäbe an die Stelle derjenigen des Verbandes gesetzt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2000 - 11 U (Kart) 36/00 -, juris, Rn. 33 mwN; OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2018 - 20 W 18/18 -, juris, Rn. 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 -, BGHZ 105, 306, Rn. 26).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2022 - 6 W 1/22

    Teilnahmerecht an den paralympischen Winterspielen in Peking; Unwirksamkeit einer

    So ist bei der Kontrolle von Entscheidungen von Verbänden Zurückhaltung geboten und ein Ermessensspielraum einzuräumen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.7.2000, 11 U (Kart) 36/00, BeckRS 2000, 30123045).

    Das Interesse an einem sachlich angemessenen Inhalt ist dadurch zu schützen, dass die Angemessenheit von Regeln sogenannter Monopolverbände unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben, und zwar sowohl im Hinblick auf die Beziehungen zu Mitgliedern als auch zu Nichtmitgliedern, durch staatliche Gerichte überprüfbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.1994, II ZR 11/94, NJW 1995, 583, 585 - Reitsport; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.7.2000, 11 U (Kart) 36/00; BeckRS 2000, 30123045).

  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20

    Kein Schadenersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen

    Zudem ist auch bei sozial mächtigen Verbänden wie hier dem Beklagten - unter Berücksichtigung der Verbandsautonomie ein Beurteilungsspielraum zu beachten und darf nicht ohne weiteres die Überzeugung des Gerichts und seine Wertmaßstäbe an die Stelle derjenigen des Verbandes gesetzt werden (vgl. zu alledem: Senat, Urteil vom 18.7.2000 - 11 U 36/00 Rn. 33 ff. mwN, zit. nach juris.).
  • OLG Hamm, 10.07.2023 - 8 U 95/22

    Pflichtwidrige Vereinsmaßnahme; Schadensersatz; gerichtliche Überprüfung von

    (b) Die obergerichtliche Rechtsprechung überträgt diese Grundsätze auf sonstige Vereinsmaßnahmen , die sich zu Lasten von Mitgliedern auswirken (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2000, 11 U (Kart.) 36/00, SpuRt 2001, 28 [Nichterteilung einer Lizenz]; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 20.05.2020, 19 W 22/20, SpuRt 2020, 196 [Corona-bedingter Saisonabbruch]; OLG München, Beschluss vom 20.07.2021, 29 W 941/21 (Kart), NJOZ 2022, 532 [Abbruch einer Spielzeit]); OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2022, 6 W 1/22 [Kart] Rn. 46, GRUR-RS 2022, 3693 [Teilnahme an paralympischen Winterspielen]).
  • LG Köln, 09.03.2021 - 33 O 98/20

    Zur Wirksamkeit neugefasster Zulassungskritierien einer Sportorganisation zu den

    Das Interesse an einem sachlich angemessenen Inhalt ist dadurch zu schützen, dass die Angemessenheit von Regeln sogenannter Monopolverbände, zu denen der Beklagte zählt, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben, und zwar sowohl im Hinblick auf die Beziehungen zu Mitgliedern als auch zu Nichtmitgliedern durch staatliche Gerichte überprüfbar ist (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 28.11.1994 - II ZR 11/94, NJW 1995, 583 (585) - Reiterfall; vgl. auch OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00; LG Hamburg, Urt. v. 25.04.2012 - 314 O 39/12).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 13/21
    Die einschlägigen Entscheidungen hatten sich - soweit für den Senat ersichtlich - ausschließlich mit der Frage zu befassen, ob die jeweils klagenden Bewerber die von den Verbänden vorgegebenen Nominierungsvoraussetzungen bei zutreffender Auslegung dieser Vorschriften tatsächlich erfüllt haben (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015, II ZR 23/14, Rn. 24; OLG Frankfurt, Urteile vom 20. Dezember 2013, 8 U 25/12, vom 30. Juli 2008, 4 W 58/08 und vom 18. Juli 2000, 11 U (Kart) 36/00).
  • LG München I, 11.03.2002 - 33 O 4352/03
    Ein Verweis auf die vertraglich vorgesehene Möglichkeit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe oder der Anrufung eines noch zu konstituierenden Schiedsgerichts stellt für die Antragstellerin aber keinen in diesem Sinne einfacheren Rechtsmittelweg dar (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 18.7.2000, 11 U (Kart) 36/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht