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   OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05 (Kart) (https://dejure.org/2005,11655)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.2005 - 11 U 10/05 (Kart) (https://dejure.org/2005,11655)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 2005 - 11 U 10/05 (Kart) (https://dejure.org/2005,11655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 GWB, § 20 GWB, § 33 GWB
    Kartellrecht: Diskriminierungs- und Behinderungsverbot bei Geschäftsraumvermietung in einer kommunalen Kfz-Zulassungsstelle; Ausschreibungspflicht für Mietvertrag; Verschuldensvorwurf bei Orientierung an Obergerichtliche Rechtsprechung

  • Judicialis

    GWB § 19; ; GWB § 20; ; GWB § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 § 20 § 33
    Auswahlgrundsätze des Anbieters in einer marktbeherrschenden Stellung - Schilderpräger in einer Kfz-Zulassungstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Folge der Versäumung der zweiwöchigen Antragsfrist nach Zustellung des Urteils für eine Ergänzung des Urteils bezüglich eines übergegangenen Antrags; Schadensersatzanspruch gegen eine Stadt wegen Vermietung von gewerblichen Räumen ohne vorherige Ausschreibung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 09.09.1997 - 11 U (Kart) 67/96

    Kartellrechtswidrigkeit der Vermietung von Räumlichkeiten in Zulasungsstelle an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    Sie bezog sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Senatsurteil vom 09.09.1997 - 11 U (Kart) 67/96, Bl. 65 - 86 d.A., veröffentlicht in WuW/E DE-R 55), durch das die freihändige Vergabe von Räumen in einer KfZ-Zulassungsstelle im Jahre 1994 durch den Landkreis O1 an die B ... mbH als sachlich gerechtfertigt im Sinne von § 26 Abs. 2 GWB a. F. angesehen worden war.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 09.09.1997 in einem gleichgelagerten Fall die freihändige Verpachtung von Räumen durch den Landkreis O1 an die B ... mbH im Gebäude einer KfZ-Zulassungsstelle als sachlich gerechtfertigt angesehen.

    Wenn die Beklagte sich an die Entscheidung des Senats vom 09.09.1997 hielt, kann ihr kein Verschuldensvorwurf gemacht werden.

    Allerdings hat der Senat in seinem oben erwähnten Urteil vom 09.09.1997 entschieden, dass eine freihändige Vergabe ohne Ausschreibung unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten zulässig war, weil der potentielle Mieter Arbeitsplätze für schwer vermittelbare Personen, insbesondere für geistig, körperlich und seelisch Behinderte bereitstellte (vgl. Seiten 4 und 16 f. des Urteils), und zugleich sichergestellt wurde, dass sich einerseits deutliche Hinweise auf außerhalb des Gebäudes tätige Schilderpräger finden und andererseits Behördenmitglieder Hinweise auf die Mieterin in jedem Falle unterlassen.

    Demgegenüber ist die Revision für die Beklagte gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen, da der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Senats vom 09.09.1997 nicht angenommen hat und die vorliegende Entscheidung von der früheren Rechtsprechung abweicht.

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    Auch wenn sich für diese Nutzung Gewerbeflächen außerhalb des Gebäudes der Zulassungsstelle eignen, besteht eine überragende Marktposition der Beklagten deshalb, weil eine Verkaufsstelle innerhalb des Gebäudes der Zulassungsstelle potentiellen Kunden den Weg erspart, den sie zurücklegen müssten, um Schilderpräger außerhalb dieses Gebäudes zu erreichen (BGH NJW 1998, 3778, 3779 - Schilderpräger im Landratsamt; NJW 2003, 752, 753 - Schilderprägebetrieb).

    Diese Auswahl ist durch eine Ausschreibung zu treffen (BGH NJW 2003, 2684 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1003; Immenga, NJW 1995, 1921, 1926; Bechtold, § 20 Rn. 40; Langen/Bunte/Schultz, § 20 Rn. 71; vgl. auch BGH NJW 1998, 3778, 3780 - Schilderpräger im Landratsamt).

  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 16/92

    Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst - Verstoß gegen Berufsregeln;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (GRUR 1994, 443, 445 - Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst erwogen) erwogen, dass bei einer noch nicht höchstrichterlich geklärten Rechtslage die Vermutung der Wiederholungsgefahr ausnahmsweise entfallen kann.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 6 U 87/02

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens wegen der Überlassung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Verhalten, dessen Wettbewerbswidrigkeit zur fraglichen Zeit umstritten war, nicht die Vermutung begründet, der Betreffende werde sein Verhalten auch dann fortsetzen, wenn später durch gesetzliche Regelung ein eindeutiges Verbot erlassen wird (BGH GRUR 2002, 717, 719 - Vertretung der Anwalts-GmbH; OLG Frankfurt am Main GRUR 2003, 805).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Verhalten, dessen Wettbewerbswidrigkeit zur fraglichen Zeit umstritten war, nicht die Vermutung begründet, der Betreffende werde sein Verhalten auch dann fortsetzen, wenn später durch gesetzliche Regelung ein eindeutiges Verbot erlassen wird (BGH GRUR 2002, 717, 719 - Vertretung der Anwalts-GmbH; OLG Frankfurt am Main GRUR 2003, 805).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    Auch wenn sich für diese Nutzung Gewerbeflächen außerhalb des Gebäudes der Zulassungsstelle eignen, besteht eine überragende Marktposition der Beklagten deshalb, weil eine Verkaufsstelle innerhalb des Gebäudes der Zulassungsstelle potentiellen Kunden den Weg erspart, den sie zurücklegen müssten, um Schilderpräger außerhalb dieses Gebäudes zu erreichen (BGH NJW 1998, 3778, 3779 - Schilderpräger im Landratsamt; NJW 2003, 752, 753 - Schilderprägebetrieb).
  • LG Kassel, 17.12.2004 - 12 O 4165/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    das Urteil des Landgerichts Kassel vom 17.12.2004 - 12 O 4165/03 abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99

    "Konkurrenzschutz für Schilderpräger"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    Diese Auswahl ist durch eine Ausschreibung zu treffen (BGH NJW 2003, 2684 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1003; Immenga, NJW 1995, 1921, 1926; Bechtold, § 20 Rn. 40; Langen/Bunte/Schultz, § 20 Rn. 71; vgl. auch BGH NJW 1998, 3778, 3780 - Schilderpräger im Landratsamt).
  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    An die Bejahung eines unverschuldeten Rechtsirrtums sind zwar besonders strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1994, 2754, 2755).
  • OLG Stuttgart, 12.12.1995 - 2 W (Kart) 62/95

    Ausschreibung der Vermietung von Räumen an Kraftfahrzeugschilderpräger im selben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 10/05
    Diese Auswahl ist durch eine Ausschreibung zu treffen (BGH NJW 2003, 2684 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1003; Immenga, NJW 1995, 1921, 1926; Bechtold, § 20 Rn. 40; Langen/Bunte/Schultz, § 20 Rn. 71; vgl. auch BGH NJW 1998, 3778, 3780 - Schilderpräger im Landratsamt).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

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