Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 101/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,877
OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 101/12 (https://dejure.org/2015,877)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2015 - 11 U 101/12 (https://dejure.org/2015,877)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 11 U 101/12 (https://dejure.org/2015,877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 UWG, § 4 Nr. 9 UWG, § 3 UWG
    Anforderungen an unlautere systematische Nachahmung; fehlende Übernahme eines das Produkt prägenden Logos

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Voraussetzungen für die Annahme einer unlauteren systematischen Nachahmung

  • JurPC

    Keine systematische Nachahmung bei fehlender Übernahme des Namenszuges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Übernahme kombinierbarer Gestaltungselemente ohne ein prominent angebrachtes Logo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 9; UWG § 8
    Wettbewerbswidrigkeit der Übernahme kombinierbarer Gestaltungselemente ohne ein prominent angebrachtes Logo

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine systematische Nachahmung bei fehlender Übernahme eines prägenden Logos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für unlautere systematische Nachahmung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übernahme von verschiedenen kombinierbaren Gestaltungselementen führt nicht ohne weiteres zur systematischen Nachahmung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übernahme von verschiedenen kombinierbaren Gestaltungselementen führt nicht ohne weiteres zur systematischen Nachahmung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Nachahmungsschutz für Bongs

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unlautere systematische Nachahmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 101/12
    Zu solchen zu berücksichtigenden Umständen gehört etwa ein zielbewusstes Anhängen an eine Vielzahl von Produkten des Klägers, die freie Wählbarkeit einer Fülle von Gestaltungselementen und die aufgrund der Ersparung kostspieliger eigener Entwicklungen mögliche erhebliche Preisunterbietung in Verbindung mit den daraus erzielten Wettbewerbsvorteilen, wobei eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung der Wechselwirkung mit dem Grad der wettbewerblichen Eigenart und mit dem der Nachahmung erforderlich ist (BGH GRUR 2002, 820, 823 - Bremszangen).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Entwicklung der einzelnen Gestaltungsmerkmale besondere Kosten verursacht hätte, die sich die Beklagten durch die Nachahmung erspart hätten, und sich somit einen Wettbewerbsvorteil verschafft hätten (vgl. BGH GRUR 2002, 820, 823 - Bremszangen; GRUR 1998, 210, 213 - Vakuumpumpen).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 101/12
    Dabei handelt es sich um eine zwar in § 4 Nr. 9 lit a-c UWG nicht ausdrücklich genannte Fallgestaltung, die jedoch nach ständiger Rechtsprechung unter bestimmten Umständen ebenfalls zur Unlauterkeit von Nachahmungshandlungen führen kann (BGH GRUR 2007, 795 unter Rdnr. 50 - Handtaschen; Köhler/Bornkamm aaO. Rdnr. 9.63ff).

    Bereits dies schließt es nach Auffassung des Senates aus, dass maßgebliche Teile des angesprochenen Publikums die streitgegenständlichen Bongs für Originale des Klägers halten könnten, so dass dieser nicht daran gehindert ist, die Wertschätzung und Exklusivität seiner Waren und damit seiner Absatzmöglichkeiten aufrecht zu erhalten (vgl. BGH GRUR 2007, 795 unter Rdnr. 51 - Handtaschen).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 101/12
    Sie entfällt deshalb bereits mit einer uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht vorgenommen werde (BGH GRUR 2001, 1174, 1176 - Berühmungsaufgabe; GRUR 2009, 841- Cybersky - unter Rdnr. 23).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 101/12
    Sie entfällt deshalb bereits mit einer uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht vorgenommen werde (BGH GRUR 2001, 1174, 1176 - Berühmungsaufgabe; GRUR 2009, 841- Cybersky - unter Rdnr. 23).
  • BGH, 27.11.1959 - I ZR 24/58

    Simili-Schmuck

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 101/12
    In Anbetracht dessen, dass insoweit jedenfalls rund 25 Modelle des Klägers in weiten Teilen nachgeahmt wurden, spricht viel für eine planmäßige bzw. systematische Nachahmung (vgl. BGH GRUR 1960, 244 - Simili-Schmuck).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 101/12
    aa) Dabei kann zugunsten des Klägers unterstellt werden, dass die in Anlage K 2 gezeigten Bongs unter Berücksichtigung der Entscheidung BGH GRUR 2014, 175 - Geburtstagszug- urheberrechtlich geschützt sind.
  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 27/13

    Ergänzender Leistungsschutz für Damenhandtasche; Wiederholungsgefahr für im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 101/12
    Aufgrund welcher sonstiger Umstände der Verkehr seine Vorstellung von der Güte und Qualität der klägerischen Produkte auf die Bongs der Beklagten übertragen sollte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.6.2013, 6 U 27/13 - Falttasche - juris), bleibt unklar.
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 315 O 471/16

    Herkunftstäuschung und Verwechslungsgefahr durch Farbwechsel eines Produkts

    Kriterien sind hier sowohl die freie Wählbarkeit von Gestaltungselementen als auch das Ausmaß der eingesparten Entwicklungskosten und der dadurch ermöglichten Preisunterbietung (BGH GRUR 1996, 212 f. - Vakuumpumpen; GRUR 1999, 753 - Güllepumpen; GRUR 2002, 823 - Bremszangen; OLG Frankfurt WRP 2015, 595 Rn. 42 ff.).
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