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   OLG Nürnberg, 24.01.2008 - 11 U 1017/07 BSch   

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https://dejure.org/2008,13835
OLG Nürnberg, 24.01.2008 - 11 U 1017/07 BSch (https://dejure.org/2008,13835)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.01.2008 - 11 U 1017/07 BSch (https://dejure.org/2008,13835)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 11 U 1017/07 BSch (https://dejure.org/2008,13835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Binnenschifffahrt: Auslegung einer mit "Gerichtsstand" überschriebenen Klausel; Transport eines Schubleichters als Frachtvertrag; Anwendbarkeit österreichischen Rechts für in Österreich verursachte Beschädigung des Schubleichters)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Gerichtsstandvereinbarung und einer Rechtswahl; Geltung deutschen Rechts bei einem Frachtvertrag zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen über Frachtlieferungen ins Ausland; Geltung des nationalen Rechts des ...

  • unalex.eu

    Art. 3 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Gerichtsstandsvereinbarung

  • Judicialis

    EGBGB Art. 27; ; EGBGB Art. 28; ; EGBGB Art. 40; ; HGB § 407

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGBGB Art. 27; EGBGB Art. 28; EGBGB Art. 40; HGB § 407
    Gesamtschuld des nach deutschem Recht haftenden Eigners des Boots und des nach österreichischem Recht haftenden Schiffsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbares Recht für Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung eines Schubleichters auf österreichischem Gewässer beim Transport von Deutschland nach Ungarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1385
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2008 - 11 U 1017/07
    Darüber hinaus schulden sie den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in der Form der Geschäftsgebühr in Höhe von 699, 90 EUR gemäß Nr. 2300 u. Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG (vgl. BGH NJW 2007, 2049 f.), insgesamt also 40.341,15 EUR.
  • OLG Köln, 08.05.2018 - 3 U 157/15
    Schadensteilung">425 HGB gilt nämlich nur dann, wenn dem Frachtführer das Boot zum Transport übergeben worden ist (Schmidt, VersR 2013, 418, 422; OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.02.2010 - 5 U 345/10, TranspR 2011, 25; OLG Nürnberg, Urt. v. 24.01.2008 - 11 U 1017/07 BSch, VersR 2009, 1385, 1386; vgl. auch BGH, Urt. v. 12.01.2012 - I ZR 214/10, NJW-RR 2012, 364 ff Rz 14).

    Auch dass die Verpackung wie beispielsweise ein vom Auftraggeber gestellter Container als Frachtgut angesehen (vgl. zum Güterbegriff im Rahmen der CMR: Fischer in: TranspR 1995, 326) und daher auch der Leichter im Grundsatz zum zu transportierenden Gut im Sinne des § 407 HGB werden kann, wenn er selbst vom Absender als "Verpackung" und nicht vom Frachtführer als Transportmittel gestellt wird (vgl. hierzu: Schmidt in VersR 2013, 418; OLG Nürnberg, Urt. v. 24.01.2008 - 11 U 1017/07 BSch, VersR 2009, 1385), führt vor dem Hintergrund der vorstehenden Erwägungen zu keinem anderen Ergebnis.

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