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   OLG Schleswig, 06.05.2004 - 11 U 103/02   

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https://dejure.org/2004,5464
OLG Schleswig, 06.05.2004 - 11 U 103/02 (https://dejure.org/2004,5464)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.05.2004 - 11 U 103/02 (https://dejure.org/2004,5464)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 11 U 103/02 (https://dejure.org/2004,5464)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 1 und 2; BNotO § 19; ErbstDV § 13 Abs. 1 und 5 a. F.
    Belehrung des Notars über den Anfall von Schenkungsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Falsche Beratung durch einen Anwalt; Auslösung der Schenkungssteuer durch einen Vertrag; Überlassungsvertrag im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens; Zahlungspflichten bei Erwerb des Grundeigentums; Ersatzmöglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln gegen den ...

  • Judicialis

    BNotO § 19; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 2; ; ErbstDV § 13 Abs. 1; ; ErbstDV § 13 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belehrung des Notars über Anfall von Schenkungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 72 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    § 17 Abs. 1 und 2 BeurkG; § 19 BNotO; § 13 Abs. 1 und 5 a. F. ErbstDV
    Belehrung des Notars über den Anfall von Schenkungsteuer

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 72 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    § 17 Abs. 1 und 2 BeurkG; § 19 BNotO; § 13 Abs. 1 und 5 a. F. ErbstDV
    Belehrung des Notars über den Anfall von Schenkungsteuer

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.2004 - 11 U 103/02
    Es ist nämlich anerkannt, dass der Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Austauschvertrages dann nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn der Vertrag - wie hier - beiderseits vollständig erfüllt worden ist (BGH NJW 1996, 990 und BGH NJW 2001, 1204, 1206; Palandt/Heinrichs, BGB, a. a. O., § 313 Rdnr 19).
  • OLG Frankfurt, 17.11.1995 - 24 U 50/94

    Hinweispflicht des Notars bei Beurkundung des Gesellschaftsvertrages einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.2004 - 11 U 103/02
    Man kann den Notar im Allgemeinen auch nicht dafür haftbar machen, dass durch eine besondere Rechtsgestaltung eine günstigere steuerliche Konstellation möglich geworden wäre (Senat, Urteil vom 23.01.2003, 11 U 59/01; OLG Frankfurt, DNotZ 1996, 589, 590; Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl. 1998, Rdnrn II 91 ff.) .
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.2004 - 11 U 103/02
    Es ist nämlich anerkannt, dass der Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Austauschvertrages dann nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn der Vertrag - wie hier - beiderseits vollständig erfüllt worden ist (BGH NJW 1996, 990 und BGH NJW 2001, 1204, 1206; Palandt/Heinrichs, BGB, a. a. O., § 313 Rdnr 19).
  • OLG Celle, 29.11.2001 - 11 U 70/01

    Schadensersatz; Reisevertrag ; Unfallschaden ; Fortbildungskurs; Skilaufen ;

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.2004 - 11 U 103/02
    Nach dieser Norm muss der Notar bei der Beurkundung von Schenkungen die Beteiligten auf die mögliche Steuerpflicht aufmerksam machen (vgl. auch Senat, U.v.31.10.02, 11 U 70/01 S.3).
  • OLG Hamm, 27.07.2012 - 11 U 74/11

    Pflicht des Notars zur Aufklärung und Belehrung über das Entstehen von

    Denn weder aus der in § 17 Abs. 1 BeurkG normierten Belehrungspflicht noch aus der allgemeine Betreuungspflicht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, eine allgemeine Amtspflicht des Notars, auch über etwaige steuerliche Folgen des Geschäftes im Einzelnen zu belehren (BGH, VersR 1983, 181; BGH, VersR 2007, 1659; im Anschluss: OLG Oldenburg, Urteil vom 12.06.2009, 6 U 58/09, zitiert nach juris Rn. 19; OLG Schleswig, Urteil vom 06.05.2004, 11 U 103/02, zitiert nach juris Rn. 24 m.w.N.), da dem Notar an sich weder die Aufgaben eines Steuer- oder Wirtschaftsberaters zukommen und sich etwaige steuerliche Folgen bereits als gesetzliche Folgen unabhängig von dem konkreten Inhalt des Vertrages ergeben (BGH, NJW-RR 1992, 1178, 1180; vgl. dazu auch die Nachweise bei Ganter, in: Ganter/Hertel/ Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl., Rn. 1107 Fn. 728).

    § 8 ErbStDV stellt nach gefestigter Rechtsprechung, der der Senat folgt und der sich auch die Literatur überwiegend angeschlossen hat, zu den vorgenannten allgemeinen Grundsätzen eine Ausnahmeregelung dar, die eine Hinweispflicht ausdrücklich begründet (so bereits: BGH, Urteil vom 21.11.1978, VI ZR 227/77, zitiert nach juris Rn. 25; ebenso: BGH, Urteil vom 05.02.1989, IX ZR 83/84, zitiert nach juris Rn. 7 - jeweils zum früheren, mit § 8 ErbStDV inhaltlich identischen § 13 ErbStDV; ebenso: OLG Oldenburg, Urteil vom 12.06.2009, 6 U 58/09, zitiert nach juris Rn. 19 m.w.N.; OLG Schleswig, Urteil vom 06.05.2004, 11 U 103/02, zitiert nach juris Rn. 25 mit Verweis auf: OLG Schleswig, Urteil vom 31.10.2002, 11 U 70/01, S. 3; LG Aachen, VersR 1989, 50; Ganter, a.a.O., Rn. 1191; Armbrüster, in: Armbrüster/Preuss/Renner, BeurkG, 5. Aufl., § 17 Rn. 113; Frenz, in: Eylmann/Vaasen, BeurkG, 3. Aufl., § 17 Rn. 19 - jeweils zum früheren § 13 ErbStDV; Eggenstein, in: Zimmermann/Zimmermann, Die Amtshaftung des Notars, 3. Aufl., Rn. 555 m.w.N. - zu § 8 ErbStDV; vgl. auch: Meincke, ErbStG, 15. Aufl., § 36 Rn. 1).

    Nach § 8 Abs. 1 Satz 6, Abs. 4 ErbStDV hat der Notar bei der Beurkundung von Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden die Beteiligten auf die mögliche Steuerpflicht - ungefragt von sich aus und auch in Bagatellfällen - hinzuweisen (Eggenstein, a.a.O., Rn. 555; OLG Schleswig, Urteil vom 06.05.2004, 11 U 103/02, zitiert nach juris Rn. 25 m.w.N.).

    Unterlässt er diesen Hinweis, stellt dies eine Amtspflichtverletzung im Sinne des § 19 Abs. 1 BNotO dar (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2003, 28 U 82/03, zitiert nach juris Rn. 50; OLG Schleswig, Urteil vom 06.05.2004, 11 U 103/02, zitiert nach juris Rn. 24, 25; OLG Oldenburg, Urteil vom 12.06.2009, 6 U 58/09, zitiert nach juris Rn. 24).

  • OLG Oldenburg, 12.06.2009 - 6 U 58/09

    Haftung des Notars wegen unterbliebenen Hinweises auf die

    Die schuldhafte Verletzung der in § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV normierten Hinweispflicht ist grundsätzlich Amtspflichtverletzung gegenüber den Beteiligten gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2003, 28 U 82/03. Schleswig-Holsteinisches OLG, ZEV 2006, 221).
  • LG Halle, 18.10.2016 - 4 O 346/15

    Notarhaftung: Nichtbelehrung über die mögliche Schenkungssteuerpflicht bei

    Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht auch einmal einen Schaden nach unterbliebener Beratung über den möglichen Anfall von Schenkungssteuer bei einer Grundstücksübereignung angenommen hat, betraf dies wiederum eine hier nicht vorliegende besondere Konstellation: Es ging um den Anfall von Schenkungssteuer zu Lasten einer Schwiegermutter, die im Zusammenhang der Auflösung der Ehe ihres Sohnes sich auf eine schrittweise Übertragung eines Grundstückes von der bisherigen Schwiegertochter auf sie selbst und anschließend weiter auf ihren Sohn eingelassen hatte, um das Grundstück zwischenzeitlich dem Zugriff von Gläubigern ihres Sohnes zu entziehen (Urteil vom 6. Mai 2004, 11 U 103/02, Rn. 1 f., 29 f.).
  • LSG Bayern, 13.09.2012 - L 18 U 93/12

    Zur Anerkennung weiterer Unfallfolgen im Wege des Zugunstenverfahrens

    Im hiergegen gerichteten Klageverfahren vor dem SG - S 11 U 103/02 - wies der Kläger auf eine Stellungnahme des Chirurgen Dr. R. vom 04.11.2003 hin, wonach die Gonarthrose des Klägers Folge einer 1980 (gemeint 1990) erlittenen Tibiakopffraktur in Kombination mit einer Meniskusverletzung sei und röntgenologisch 1980 (gemeint 1990) eine schwere posttraumatische Arthrose beschrieben sei.
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