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   OLG Brandenburg, 04.02.2003 - 11 U 112/02   

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https://dejure.org/2003,18533
OLG Brandenburg, 04.02.2003 - 11 U 112/02 (https://dejure.org/2003,18533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2003 - 11 U 112/02 (https://dejure.org/2003,18533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 11 U 112/02 (https://dejure.org/2003,18533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages über Kapitalanlagemöglichkeiten; Voraussetzungen einer positiven Vertragsverletzung (PVV) eines Beratungsvertrages ; Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen bei Anlagenvermittlung; Schlechterfüllung eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 164 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 167; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 278; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2003 - 11 U 112/02
    Im Rahmen der Anlagenvermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.; NJW-RR 2000, 998).

    Im Bereich der Kapitalanlage hatte sie anleger- und objektgerecht zu verfahren (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2003 - 11 U 112/02
    Im Rahmen der Anlagenvermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.; NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2003 - 11 U 112/02
    Dies kann indessen nicht gelten für den Abschluss und Durchführung der mit ihrem Kerngeschäft notwendigerweise verbundenen beratungsrechtlichen Verträge, also soweit es um die vertragliche Übernahme der Beratung der Anlageinteressenten und die Erfüllung der hierbei eingegangenen Pflicht geht, und die sie insoweit gerade ihren Mitarbeitern überantwortet (vgl. insoweit für Kaufrecht BGH NJW 1999, 638), die sie im Übrigen auch eben hierzu schult, ausbildet und instruiert.
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2003 - 11 U 112/02
    Namentlich unzureichend sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung lediglich mittelbare wirtschaftliche Interessen, insbesondere die Provisionsinteressen eines Handelsvertreters, Prokuristen oder sonstigen Angestellten (BGHNJW 1996, 586 [587]; NJW 1990, 506).
  • LG Freiburg, 21.05.2004 - 14 O 225/03

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung;

    Dann muß sich aber ein Finanzdienstleiter, der im Wege des Strukturvertriebs Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, für deren Pflichtverletzungen wegen positiver Vertragsverletzungen selbst einstehen (so auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 04.02.2003, Az. 11 U 112/02 , Anlage B 1; OLG Celle, OLG-Report 2002, 250 unter Aufhebung der von der Streithelferin, die sich entgegen § 67 ZPO insoweit in Widerspruch zu dem Vorbringen der von ihr unterstützten Hauptpartei setzt, zitierten Entscheidung des LG Hannover vom 24.08.2001 und unter Bezugnahme auf eine vorangegangene, einen vergleichbaren Sachverhalt betreffende Entscheidung des OLG Celle in OLG-Report 2000, 58, bei der der BGH mit Beschluß vom 25.01.2001 die Revision nicht angenommen hat; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.03.2004 - Anlage S 18 - LG Karlsruhe, Urteil vom 16.01.2004 - Anlage S 16 - LG Berlin, Urteil vom 16.12.2003 - Anlage S 14 - Urteil LG München vom 02.05.2003 - Anlage S 6 -).
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