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   OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07   

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OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07 (https://dejure.org/2008,10002)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 11 U 121/07 (https://dejure.org/2008,10002)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 11 U 121/07 (https://dejure.org/2008,10002)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung der fehlenden Abführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung; Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Erteilung einer Restschuldbefreiung aus einem Titel; Auslegung eines materiellen Vergleichsvertrages; Bindungswirkung einer titulierten ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 522 Abs. 2; ; ZPO § 688 Abs. 1; ; ZPO § 775 Nr. 4; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 850 f Abs. 2; ; StGB § 14; ; StGB § 246; ; StGB § 266 a; ; StGB § 266 a Abs. 1; ; BGB § 779; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; InsO § 157; ; InsO § 174 Abs. 2 n. F.; ; InsO § 175; ; InsO § 175 Abs. 2 n. F.; ; InsO § 184; ; InsO § 302; ; InsO § 302 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht: Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Wie der Bundesgerichtshof zu § 850 f Abs. 2 ZPO bereits entschieden hat (Beschl. v. 05.04.2005 - VII ZB 17/05, WM 2005, 1326), ist der auf einem Mahnbescheid beruhende Vollstreckungsbescheid nicht geeignet, die rechtliche Einordnung des in ihm geltend gemachten Anspruchs festzulegen.

    Will der Gläubiger nicht nur vollstrecken, sondern weitergehend das Vollstreckungsprivileg des § 850 f Abs. 2 ZPO in Anspruch nehmen, muss er ein Feststellungsurteil erwirken, das im ordentlichen Verfahren ergeht und mindestens eine Schlüssigkeitsprüfung durch einen Richter voraussetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 05.04.2005, a.a.O., S. 1327).

    Für den Schuldner stellt sich im Mahnverfahren also nicht die Frage, ob er Widerspruch oder Einspruch nur deshalb einlegen soll, um eine Abänderung der rechtlichen Einordnung der Forderung zu erreichen (vgl. BGH, Beschl. v. 05.04.2005, a.a.O.).

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Durch den Auszug aus der Tabelle, aus dem nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (§ 201 Abs. 2 InsO), wird der frühere Titel "aufgezehrt" (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az.: IX ZR 187/04 m.w.N).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vollstreckungsbescheid (Urteil vom 18.05.2006, Az.: IX ZR 187/04) kann nach Auffassung des Senats nicht auf den Fall eines Prozessvergleichs im Anwaltsprozess übertragen werden.

  • BGH, 11.05.1995 - VII ZR 116/94

    Auslegung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Der von den Parteien geschlossene Prozessvergleich ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes einer möglichst nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung auszulegen (vgl. BGH, Urt. vom 11.05.1995, Az.: VII ZR 116/94 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte damit zu rechnen ist, dass gegen einen vollstreckbaren Titel Vollstreckungsgegenklage erhoben werden wird, hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ergänzende Feststellungsklagen zugelassen (z. B. BGHZ 98, 127, 128; BGH, Urt. v. 22.09.1994 - IX ZR 165/93, NJW 1994, 3225, 3227).
  • BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85

    Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte damit zu rechnen ist, dass gegen einen vollstreckbaren Titel Vollstreckungsgegenklage erhoben werden wird, hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ergänzende Feststellungsklagen zugelassen (z. B. BGHZ 98, 127, 128; BGH, Urt. v. 22.09.1994 - IX ZR 165/93, NJW 1994, 3225, 3227).
  • OLG Hamm, 02.03.2005 - 13 U 209/04

    Feststellungsinteresse Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheides und deren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Dass im Vollstreckungsbescheid ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1, § 14 StGB tituliert ist, ändert im Ergebnis nichts (entgegen OLG Hamm ZinsO 2005, 1329, 1330 f).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Maßgeblich ist weiterhin, dass ein Vergleich im Sinne von § 779 BGB regelmäßig nicht schuldumschaffend wirkt (BGH Urteil vom 24.06.2003, IX ZR 228/02 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 168/90

    Anspruch auf Rückforderung eines zu Unrecht gezahlten Betrages - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Für die Ungewissheit genügen subjektive Zweifel tatsächlicher oder rechtlicher Art, die den Bestand des sog. Ausgangsrechtsverhältnisses betreffen, wobei dieser Begriff weit zu fassen ist (vgl. BGH, Urt. vom 06.11.1991, XII ZR 168/90).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Zudem sprechen die Erwägungen des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 26.09.2002 (Az.: IX ZB 180/02) für die hier vertretene Auffassung.
  • OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 89/07

    Insolvenzfeststellungsklage: Bindungswirkung eines Anerkenntnisurteils betr. eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 11 U 121/07
    Die beim Vollstreckungsbescheid bestehende Gefahr, dass Gläubiger auch ohne Rechtsgrund das Vorliegen einer unerlaubten Handlung behaupten, besteht bei einem gerichtlichen Vergleichsschluss gerade nicht (vgl. in diesem Zusammenhang auch Gaul a.a.O., S. 291 ff) Jedenfalls ist - anders als im Fall des Vollstreckungsbescheid - der Titel gerade nicht auf Grund einseitiger Angaben der Gläubigerin , d. h. der Klägerin ergangen (für den Fall eines Anerkenntnisurteils ebenfalls in diese Richtung gehend, aber im Ergebnis offen gelassen, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.02.2008, Az.: 12 U 89/07).
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich

  • LAG Köln, 27.02.2009 - 10 Sa 891/08

    Sozialplan; Gleichbehandlung

    Ein von den Parteien geschlossener Prozessvergleich ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes einer möglichst nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung auszulegen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.07.2008 - 11 U 121/07 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2009 - 19 W 84/08

    Materielle Rechtskraft: Rechtskrafterstreckung auf den Schuldgrund

    Eine Bindung auch bezüglich des angenommenen Schuldgrundes kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die rechtliche Einordnung den Streitgegenstand individualisiert oder es einen anderen Schuldgrund nicht geben kann (OLG Brandenburg, Urt. v. 29.07.2008, 11 U 121/07 mit nachfolgend mangels Erfolgsaussicht versagter Prozesskostenhilfe für die zugelassene Revision gemäß Beschluss des BGH vom 04.12.2008, XI ZR 154/08, Juris; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rdn. 35 m.w.N.).
  • LG Köln, 12.04.2010 - 20 O 498/09

    Vorliegen der Einrede der Verjährung bzgl. eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Allein die damit zu erwartende gerichtliche Auseinandersetzung begründet das Feststellungsinteresse, nachdem ein sachlicher Grund, die ohnehin zu erwartende Auseinandersetzung über die Natur der Forderung auf die Zeit nach der Restschuldbefreiung zu verschieben, nicht ersichtlich ist (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2008, Az.: 11 U 121/07).
  • LG Halle, 06.05.2010 - 4 O 1497/08

    Zur vollständigen Feststellung der Haftungsvoraussetzungen im

    Sie haben darauf abgestellt, ob sich der Beklagte im früheren Verfahren gegen den Vorwurf der vorsätzlichen unerlaubten Handlung verteidigen konnte und es dennoch zur Titulierung des Betrages durch Verurteilung/Anerkenntnis/Vergleich gekommen ist (OLG Naumburg juris , Beschluss vom 10.4.2007; Az.: 12 W 12/07; OLG Brandenburg juris , Urteil vom 14.2.2008, Az.: 12 U 89/07; Urteil vom 29.7.2008, Az.: 11 U 121/07).
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