Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 06.12.2001

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   OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01   

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OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01 (https://dejure.org/2003,6792)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.04.2003 - 11 U 124/01 (https://dejure.org/2003,6792)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. April 2003 - 11 U 124/01 (https://dejure.org/2003,6792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzbereich eines Beratungsvertrages; Befreiung von Haftungsverbindlichkeiten; Verletzung anwaltlicher Pflichten; Vertrauen auf den Fortbestand der BGH-Rechtsprechung; Entwurf von Gesellschaftsverträgen; Fortführung einer Firma; Bedeutung des Vornamens und Zunamens des ...

  • Judicialis

    HGB § 25 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25 Abs. 1
    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Gesellschaftsgründung im Hinblick auf mögliche Firmenfortführung nach § 25 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2105 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 417
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
    In dem für die Entwicklung des Handelsrecht auch gerade in der Rechtsprechung wesentlichen Lehrbuch von Karsten Schmidt (Handelsrecht, seinerzeit in der vierten Auflage von 1994) wird die Rechtsprechungsentwicklung dahin zusammengefasst, dass es für die Fortführung der Firma im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB darauf ankomme, ob der Firmenkern nach der Verkehrsanschauung derselbe geblieben sei, wobei dem Bundesgerichtshof unter Berücksichtigung seiner jüngeren Rechtsprechung (zitiert wird insoweit insbesondere BGH NJW 1992, 911) ganz allgemein die "Identifikationswirkung" ausreiche (Karsten Schmidt, a. a. O., Seite 241).

    Auch Zusätze im Sinne von § 18 Abs. 2 Satz 2 HBG a. F. können aber die eigentlich prägende Kraft einer Firma im Verkehr ausmachen, so dass bei der Fortführung lediglich dieses Firmenzusatzes eine ausreichende Firmenfortführung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorliegt (vgl. BGH NJW 2001, 1352; BGH NJW 1992, 911 und Karsten Schmidt, Handelsrecht, 5. Auflage 1999, Seite 243 f).

  • BGH, 12.02.2001 - II ZR 148/99

    Fortführung der bisherigen Firma

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
    Dieser Firmenbestandteil sei die eigentlich prägende Kraft der Firmenbezeichnung im Verkehr nach der Auffassung der maßgeblichen Verkehrskreise gewesen und nur auf diesen Bestandteil komme es dann für die Firmenfortführung gerade auch nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 2001, 1352, 1353) an.

    Auch Zusätze im Sinne von § 18 Abs. 2 Satz 2 HBG a. F. können aber die eigentlich prägende Kraft einer Firma im Verkehr ausmachen, so dass bei der Fortführung lediglich dieses Firmenzusatzes eine ausreichende Firmenfortführung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorliegt (vgl. BGH NJW 2001, 1352; BGH NJW 1992, 911 und Karsten Schmidt, Handelsrecht, 5. Auflage 1999, Seite 243 f).

  • OLG Schleswig, 19.08.1999 - 16 W 145/99

    Titelumschreibung aufgrund einer Nachfolgeklausel

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
    Dies wurde durch Beschluss des 16. Senates des Oberlandesgerichts Schleswig vom 19.08.1999 - 16 W 145/99 - (Blatt 601 ff. der beigezogenen Akten des Verfahrens 9 O 367/94 LG Kiel) bestätigt.

    Entgegen der Auffassung der Berufung ist hier auch nicht der sogenannte Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden deshalb unterbrochen, weil unbeschadet einer auf der Grundlage des "sichersten Weges" erforderlichen Beratung im Ergebnis tatsächlich die Voraussetzungen einer Fortführungshaftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht vorgelegen hätten, der Titel nicht hätte umgeschrieben werden dürfen und der Beschluss des 16. Zivilsenats vom 19. August 1999 - 16 W 145/99 - deshalb falsch gewesen sein sollte.

  • BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90

    Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
    Denn ein Anwalt hat die allgemeine Pflicht, den Mandanten umfassend zu beraten und zu belehren und ihm rechtzeitig diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel zu führen geeignet sind, sowie Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind (BGH NJW 1991, 2079 und Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 5. Auflage 1998, Rand-Nr. 1 76 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
    Vielmehr muss er auch insoweit den relativ sichersten und gefahrlosesten Weg vorschlagen (BGH NJW-RR 1990, 1241, 1242 und Rinsche, a. a. O., Rand-Nr. 1 131 ff).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
    Vielmehr trifft ihn die Obliegenheit, die behauptete Beratung inhaltlich näher darzutun und den Gang der Besprechung im Einzelnen zu schildern, insbesondere konkrete Angaben darüber zu machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (BGH NJW 1987, 1322, 1323; BGH NJW 1991, 2280, 2283; Rinsche a. a. O. , Rand-Nr. 1 300).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
    Auch ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass sich, nachdem über das Vermögen der R. GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, der Befreiungsanspruch der R. GmbH - nämlich hier der ursprüngliche Anspruch der Schuldnerin gegen die Beklagten zu 1), 2) und 4) auf Befreiung von ihrer Haftungsverbindlichkeit gegenüber der Firma TVS - in eine in die Masse fallende Forderung auf Zahlung in voller Höhe der zu tilgenden Schuld umgewandelt hat (vergleiche BGH NJW 1994, 49, 50).
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
    Vielmehr trifft ihn die Obliegenheit, die behauptete Beratung inhaltlich näher darzutun und den Gang der Besprechung im Einzelnen zu schildern, insbesondere konkrete Angaben darüber zu machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (BGH NJW 1987, 1322, 1323; BGH NJW 1991, 2280, 2283; Rinsche a. a. O. , Rand-Nr. 1 300).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
    Sind Rechtsfragen in Rechtsprechung und Literatur streitig, dann darf der Rechtsanwalt nicht einmal auf den Fortbestand einer BGH-Rechtsprechung vertrauen, wenn diese in der Rechtsliteratur nachhaltig kritisiert worden ist (BGH VersR 1994, 99 ff).
  • OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1325/04

    Firmenfortführung bei einem Tankstellenbetrieb: Gesamtschuldnerische Haftung des

    Ob die Beklagte das ganze oder nahezu das gesamte Vermögen der L... GmbH übernommen hat, ist demgegenüber unerheblich (vgl. hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 31.1.2001, Az. 2 U 124/00; BGH NJW 1982, 1647; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2004, 417 ff; OLG Frankfurt OLGR 2001, 67 - 69).
  • OLG Schleswig, 01.06.2004 - 11 U 38/03

    Belehrungspflichten des Notars bei Firmenfortführung

    Zwar greift die Haftung aus § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nur ein, wenn zum einen die Firma selbst und zum anderen das Handelsgeschäft jedenfalls in seinem Kern fortgeführt werden (Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl. 2000, § 25 Rdn. 6 f. und Senat, Urteil vom 10. April 2003, 11 U 124/01 Seite 17).
  • OLG Schleswig, 05.08.2004 - 11 U 38/03
    Zwar greift die Haftung aus § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nur ein, wenn zum einen die Firma selbst und zum anderen das Handelsgeschäft jedenfalls in seinem Kern fortgeführt werden (Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl. 2000, § 25 Rdn. 6 f. und Senat, Urteil vom 10. April 2003, 11 U 124/01 Seite 17).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.12.2001 - 11 U 124/01   

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OLG Celle, 06.12.2001 - 11 U 124/01 (https://dejure.org/2001,6132)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2001 - 11 U 124/01 (https://dejure.org/2001,6132)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 11 U 124/01 (https://dejure.org/2001,6132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grob fahrlässige Schadensverursachung durch Mieter: Regreß des Gebäudeversicherers bei gegenseitigem Forderungsverzicht zwischen Vermieter und Mieter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 VVG; § 407 BGB
    Schadensersatzanspruch; Brandschaden; Gebäudeversicherung; Regressanspruch ; Mietvereinbarung; Forderungsübergang; Rechtshandlung gegenüber einem Altgläubiger

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch; Brandschaden; Gebäudeversicherung; Regressanspruch ; Mietvereinbarung; Forderungsübergang; Rechtshandlung gegenüber einem Altgläubiger

  • Judicialis

    VVG § 67; ; BGB § 407

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 67; BGB § 407
    Kein Ausschluss des Regresses des Versicherers gegen den Mieter durch eine nach dem Übergang der Forderung auf den Versicherer getroffene Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien

  • rechtsportal.de

    VVG § 67; BGB § 407

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 884
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 203/08

    Hausratversicherung: Geltungsbereich eines Abfindungsvergleichs zwischen

    Im Gegenteil spricht vielmehr alles dafür, dass - wie in dem vom OLG Celle (VersR 2002, 884) entschiedenen Fall - die Vertragsparteien an mögliche Regressansprüche der Klägerin nicht gedacht haben.
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