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   OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 128/96   

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https://dejure.org/1999,6082
OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 128/96 (https://dejure.org/1999,6082)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.1999 - 11 U 128/96 (https://dejure.org/1999,6082)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 11 U 128/96 (https://dejure.org/1999,6082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 AGBG ; § 31 BGB ; § 831 BGB ; § 242 BGB ; § 675 BGB ; § 667 BGB ; § 254 BGB ; § 138 Abs. 1 BGB ; § 134 BGB ; § 92 Abs. 1 ZPO ; § 97 Abs. 1 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 711 ZPO ; § 546 Abs. 2 ZPO
    Kapitalanlagegeschäft; Schadensersatz ; Positive Vertragsverletzung; Beratungsvertrag; Pflichtverletzung; Geschäftsbesorgungsvertrag; Mitverschulden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kapitalanlagegeschäft; Schadensersatz ; Positive Vertragsverletzung; Beratungsvertrag; Pflichtverletzung; Geschäftsbesorgungsvertrag; Mitverschulden

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; BGB § ... 138; ; BGB § 31; ; BGB § 831; ; BGB § 242; ; BGB § 675; ; BGB § 667; ; BGB § 254; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 134; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 667 § 276
    Haftung eines Anlagevermittlungsunternehmens für private Nebengeschäfte eines Mitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 38 -, Haftung des Kapitalanlagevermittlers, Anlageberatervertrag, fehlerhafte Anlageberatung, Zurechnung der Pflichtverletzung eines HV, Vertragspartner, Auskunftsvertrag

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 128/96
    Es reicht insoweit vielmehr aus, dass die Einzahlung auf ein von so bezeichnetes Treuhandkonto erfolgte (vgl. BGH, NJW 98, 1854, 1856 unter II. 2 e).
  • OLG Celle, 29.04.1999 - 11 U 270/98
    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 128/96
    Schließlich enthält ein von der Beklagten zum Verfahren 11 U 270/98 beispielhaft eingereichter Produktprüfungsbericht, auf den die Beklagte sich in den anderen Verfahren bezogen hat (weißer Ordner Nr. 12 des grauen Plastikeinlagensystems), unter Ziffer 4.8 auch die Frage nach einer Prognose für die etwaige Beraterhaftung im Regressfall.
  • OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 184/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Kreditfinanzierter Erwerb einer

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (Senatsurteile 11 U 128/96 und andere Gleichlautende vom 28. Oktober 1999; Revision insoweit vom BGH nicht angenommen, OLG-Report 2001, S. 122 ff.), dass regelmäßig zwischen der Beklagten und dem einzelnen Anlageinteressenten, demgegenüber die Beklagte sich von ihr eingesetzter und geschulter Handelsvertreter bedient, ein Anlageberatungsvertrag zu Stande kommt.

    Eigenmächtigkeiten und Fehlentscheidungen des Handelsvertreters muss die Beklagte als eigene gegen sich gelten lassen, solange der Handelsvertreter nicht (ggf. im Zusammenwirken mit Dritten) vorsätzlich rechtswidrig handelt und die Beklagte hiervon entweder keine Kenntnis hat oder bei Kenntnis oder zureichender Möglichkeit der Kenntnisnahme alle erdenklichen gebotenen Schritte zur Unterbindung unverzüglich vornimmt (vgl. auch die o. a. Senatsurteile 11 U 128/96 u. a., a. a. O.) Dergleichen trägt die Beklagte im Streitfall jedoch nicht vor.

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen zu einem früheren Verfahrenskomplex ausgeführt, dass ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebes Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen hat, weil für den Anlageinteressenten allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit Erfahrung, Markt- und Spezialkenntnissen und Renommée von Interesse ist, während der Interessent regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters nicht beurteilen kann und kennt; vgl. Senatsurteile 11 U 128/96 und andere Gleichlautende v. 28. Oktober 1999; Revision insoweit vom BGH durch Beschluss vom 25. Januar 2001 nicht angenommen; OLG-Report Celle 2001, S. 122 ff.
  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen zu einem früheren Verfahrenskomplex (vgl. Senatsurteile 11 U 128/96 und andere Gleichlautende vom 28. Oktober 1999; Revision insoweit vom BGH durch Beschluss vom 25. Januar 2001 nicht angenommen; OLG-Report Celle 2001, S. 122 ff) ausgeführt, dass ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebes Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung des Beratungsvertrages durch den Handelsvertreter selbst einzustehen verpflichtet ist.
  • OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 132/02

    Haftung des Handelsvertreters gegenüber Anleger; Abschluss eines Anlageberatungs-

    Diese vom Bundesgerichtshof gebilligte Rechtsprechung des Senats (vgl. 11 U 128/96 OLGReport Celle 2001, 122 ff., Revision vom BGH durch Nichtannahmebeschluss vom 25. Januar 2001 nicht angenommen; 11 U 70/99 OLGReport 2001, 269 ff., Revision insoweit vom BGH durch Beschluss vom 24. Juli 2001 nicht angenommen) gilt auch für den Streitfall.
  • OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 4/02

    Anlageberatungsvertrag; Tätigwerden eines Anlageberaters; Persönliche Haftung;

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass große Finanzdienstleistungsunternehmen wie der #######, #######, oder dessen Schwesterunternehmen, die Beklagte zu 1, die sich die Anlageberatung von Interessenten zur Aufgabe gemacht haben und durch Handelsvertreter tätig werden, selbst zu den Anlegern in ein Anlageberatungsverhältnis vertraglicher Art treten (Senatsurteil 11 U 128/96 u. a. Gleichlautende v. 28. Oktober 1999; Revisionen insoweit vom BGH durch Beschluss vom 25. Januar 2001 nicht ausgenommen, OLG-Report Celle 2001, S. 122 ff.).
  • OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 237/97

    - AWD 8 -, Haftung, Anlagevermittler, Anlageberater, Anlageberatungsvertrag,

    Mit an alle dem Zeugen C. untergeordnete Mitarbeiter des Z. gerichteten Schreiben vom 9. Juni 1992 (GA 13) und vom 3. Juli 1992 (Kopie Bd. I Bl. 16 im Verfahren 11 U 128/96) stellte C. die hohe Zahl von Einheiten A. heraus.
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