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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.09.2003 - 11 U 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10954
OLG Schleswig, 11.09.2003 - 11 U 13/02 (https://dejure.org/2003,10954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.09.2003 - 11 U 13/02 (https://dejure.org/2003,10954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. September 2003 - 11 U 13/02 (https://dejure.org/2003,10954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall eines Kindes bei unbefugter Benutzung einer Bootsrutsche im Freizeitpark; Haftung des Parkbetreibers wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung; Unzureichende Organisation des Auslaufsbereichs der Rutsche ; Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Nutzung ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 847 (a.F.)
    Vekehrssicherungspflicht bei - unbefugter - Nutzung von Kinderspielgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98

    Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2003 - 11 U 13/02
    Muss der Grundeigentümer mit einer derartigen unbefugten Nutzung durch Kinder rechnen, dann muss er diese Nutzung entweder ausschließen oder Maßnahmen ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen (BGH NJW 1999, 2364).
  • OLG Zweibrücken, 18.09.2000 - 6 WF 120/00

    Streitwert: Änderung trotz rechtskräftiger Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2003 - 11 U 13/02
    Das einzuhaltende Ausmaß der Sicherheit muss sich an dem Alter der jüngsten Kinder ausrichten, die für die Benutzung in Frage kommen (vgl. Senat SchlHAnz 1997, 279; OLG Oldenburg, OLGR 2002, 137).
  • LG Köln, 16.04.2008 - 14 O 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Missachtung der

    Drängt sich eine Gefahr allerdings offensichtlich auf und können dies Kinder unter Berücksichtigung ihres natürlichen Angstgefühls und ihrer Lebenserfahrung erkennen, dann darf der Verkehrssicherungspflichtige durchaus davon ausgehen, dass sich die Nutzer dieser Gefahr nicht bewusst aussetzen (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 384).
  • LG Detmold, 12.06.2009 - 12 O 227/08

    Spielplatz; Spielgeräte

    Das einzuhaltende Ausmaß der Sicherheit muss sich an dem Alter der jüngsten Kinder ausrichten, die für die Benutzung in Frage kommt (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 384 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 11 U (Kart) 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11323
OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 11 U (Kart) 13/02 (https://dejure.org/2002,11323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2002 - 11 U (Kart) 13/02 (https://dejure.org/2002,11323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2002 - 11 U (Kart) 13/02 (https://dejure.org/2002,11323)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1 GWB, § 20 Abs 2 GWB
    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot: Anspruch gegen das Land auf Einrichtung einer Lottoannahmestelle in dem Pressefachgeschäft eines hauptamtlichen Beamten

  • Wolters Kluwer

    Einrichtung von Lotto/Toto-Annahmestellen ; Monopolstellung eines Bundeslandes; Unternehmerisches Ermessen ; Gesichtspunkt der Bedarfsdeckung und Rentabilität ; Anzahl und örtliche Verteilung von Annahmestellen ; Anforderungen an Annahmestellenleiter; Leitung einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Lotto/Toto-Annahmestelle -, Diskriminierungsverbot, Anspruch auf Abschluss eines HVV, Kontrahierungszwang

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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - I-11 U 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7739
OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - I-11 U 13/02 (https://dejure.org/2003,7739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2003 - I-11 U 13/02 (https://dejure.org/2003,7739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - I-11 U 13/02 (https://dejure.org/2003,7739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 47; ZPO § 592 Abs. 1 § 597 Abs. 2
    Inhalt eines Aussonderungsanspruchs; Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 542
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 1/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 11 U 13/02
    Ist danach vorliegend eine Abstandnahme der Klägerin vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren unzulässig, bleibt der Rechtsstreit im Urkundenprozess anhängig (OLG Frankfurt MDR 1988, 326, 327) mit der Folge, dass die Klage gemäß § 597 Abs. 2 ZPO unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils als im Urkundenprozess unstatthaft abzuweisen ist.

    Eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht mit Rücksicht auf eine Erklärung der Abstandnahme vom Urkundenprozess kommt dagegen nicht in Betracht (vgl. OLG Frankfurt MDR 1988, 326, 327).

  • LG Hagen, 18.03.2009 - 22 O 111/01

    Klage wird als unzulässig abgewiesen mangels Rechtsschutzbedürfnises durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 11 U 13/02
    Das Landgericht hat der Klage mit Ausnahme des Antrags auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Duisburg vom 17.08.2001 (22 O 111/01) durch Urkunden-Vorbehaltsurteil vom 25.01.2002 stattgegeben und dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

    Nach Erlass des angefochtenen Urteils hat der Senat in dem einstweiligen Verfügungsverfahren LG Duisburg (22 O 111/01) durch Urteil vom 19.06.2002.

  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 139/57

    Abstehen vom Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 11 U 13/02
    Der Senat folgt insoweit der von Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 596 Rdnr. 4 und von Musielak-Voit, ZPO, 3. Aufl., § 596 Rdnr. 7 vertretenen Auffassung, wonach im zweiten Rechtszug auf Grund dessen neuer Funktionsbestimmung durch das Zivilprozess-Reformgesetz (vgl. § 533 ZPO n.F.) eine Abstandnahme vom Urkundenprozess nicht mehr als zulässig anzusehen ist (ebenso bereits für das alte Recht MünchKomm/Braun, ZPO, 2. Aufl., § 596 Rdnr. 3; anderer Auffassung Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 596 Rdnr. 2; und Baumbach/Lauterbach, ZPO, 61. Aufl., § 596 Rdnr. 4, die - ohne nähere Begründung - an der für die bisherige Rechtslage vertretenen herrschenden Auffassung (vgl. BGHZ 29, 337 ff.; 69, 66 ff.) festhalten, wonach die Zulässigkeit einer Abstandnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz analog § 263 ZPO zu behandeln sei).
  • BGH, 06.06.1977 - III ZR 116/75

    Übergang vom ordentlichen zum Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 11 U 13/02
    Der Senat folgt insoweit der von Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 596 Rdnr. 4 und von Musielak-Voit, ZPO, 3. Aufl., § 596 Rdnr. 7 vertretenen Auffassung, wonach im zweiten Rechtszug auf Grund dessen neuer Funktionsbestimmung durch das Zivilprozess-Reformgesetz (vgl. § 533 ZPO n.F.) eine Abstandnahme vom Urkundenprozess nicht mehr als zulässig anzusehen ist (ebenso bereits für das alte Recht MünchKomm/Braun, ZPO, 2. Aufl., § 596 Rdnr. 3; anderer Auffassung Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 596 Rdnr. 2; und Baumbach/Lauterbach, ZPO, 61. Aufl., § 596 Rdnr. 4, die - ohne nähere Begründung - an der für die bisherige Rechtslage vertretenen herrschenden Auffassung (vgl. BGHZ 29, 337 ff.; 69, 66 ff.) festhalten, wonach die Zulässigkeit einer Abstandnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz analog § 263 ZPO zu behandeln sei).
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