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   OLG Köln, 18.08.2021 - 11 U 138/19   

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https://dejure.org/2021,52381
OLG Köln, 18.08.2021 - 11 U 138/19 (https://dejure.org/2021,52381)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.2021 - 11 U 138/19 (https://dejure.org/2021,52381)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 2021 - 11 U 138/19 (https://dejure.org/2021,52381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Vertragshändler im Dieselabgasskandal der Audi AG verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2021 - 11 U 138/19
    Die erst im Berufungsverfahren erklärte Erweiterung der Klage auf die Beklagte zu 2 ist unzulässig, da die Beklagte zu 2 nicht zugestimmt hat und die Verweigerung der Zustimmung auch nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946, 1947).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2021 - 11 U 138/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weist ein Pkw, der aufgrund seiner Ausrüstung mit einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht, und der hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel auf (Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, NJW 2019, 1133 Rn. 17).
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2021 - 11 U 138/19
    Letzteres ist schon deshalb nicht der Fall, weil die Beklagte zu 1 unter dem Gesichtspunkt der kaufrechtlichen Gewährleistung in Anspruch genommen wird, während sich eine Haftung der Beklagten zu 2 in Ermangelung eines Vertragsverhältnisses zwischen ihr und dem Kläger nur aus deliktischen Anspruchsgrundlagen ergeben kann, deren Voraussetzungen sich von denjenigen der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche grundlegend unterscheiden (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2020 - 11 U 202/18, n.v.).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2021 - 11 U 138/19
    b) Die Beklagte zu 1 befindet sich mit der Rücknahme des Fahrzeugs nicht im Annahmeverzug, denn der Kläger hat weder im Rücktrittsschreiben noch im vorliegenden Rechtsstreit die Rückgabe des Fahrzeugs zu Bedingungen angeboten, von denen er die Rückgabe hätte abhängig machen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, NJW 2020, 1962 Rn. 85).
  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2021 - 11 U 138/19
    Eine Einschaltung der Beklagten zu 2 muss der Kläger indes nicht hinnehmen, da auf Grund der feststehenden, auf eine Täuschung der Typengenehmigungsbehörde abzielenden (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. März 2021 - VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669 Rn. 19 mwN) Funktionsweise der Motorsteuerung seines Fahrzeugs das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Beklagten zu 2 nachhaltig gestört ist (vgl. auch Senatsurteil vom 2. Dezember 2020 - 11 U 48/19, n.v.).
  • LG Aachen, 13.06.2019 - 12 O 344/18
    Auszug aus OLG Köln, 18.08.2021 - 11 U 138/19
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Juni 2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 344/18 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Hamburg, 15.06.2022 - 13 Kap 1/20

    NORDCAPITAL Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG: Musterentscheid -

    Die Erledigung des Musterverfahrens hinsichtlich der Musterbeklagten zu 5) und 6) ist durch deklaratorischen Beschluss festzustellen, nachdem die Parteien unwidersprochen mitgeteilt haben, dass die einzigen beiden gegen diese Musterbeklagten gerichteten Ausgangsverfahren durch Berufungsrücknahme (Az. HansOLG 11 U 138/19 und 11 U 139/19) beendet wurden.
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