Weitere Entscheidung unten: SG Freiburg, 24.04.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11   

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https://dejure.org/2012,42657
OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11 (https://dejure.org/2012,42657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2012 - 11 U 139/11 (https://dejure.org/2012,42657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 11 U 139/11 (https://dejure.org/2012,42657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 256 Abs 1 ZPO
    Negative Feststellung gegen vorbeugende Unterlassungserklärung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Filesharing - Die Unwirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung kann nicht im Wege der negativen Feststellungsklage durch den Rechtsanwalt der betroffenen Rechtsinhaber geprüft werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung hinsichtlich der Verletzung von Urheberrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1
    Lässigkeit einer Feststellungsklage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung hinsichtlich der Verletzung von UrheberrechtenZulässigkeit einer Feststellungsklage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer vorbeugenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Prozessführungsbefugnis für negative Feststellungsklage aufgrund Entgegennahme genereller vorbeugender Unterlassungserklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 290/00

    Feststellungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11
    Für ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis genügen Beziehungen zwischen den Parteien des Rechtsstreits, die schon zur Zeit der Klageerhebung die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden [BGH Urt. v. 23.9.1987 - IV a ZR 59/86 - Rn. 9; BGH GRUR 1991, 1036 - Rn. 19; NJW-RR 2001, 957 - Rn. 8].
  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11
    Für ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis genügen Beziehungen zwischen den Parteien des Rechtsstreits, die schon zur Zeit der Klageerhebung die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden [BGH Urt. v. 23.9.1987 - IV a ZR 59/86 - Rn. 9; BGH GRUR 1991, 1036 - Rn. 19; NJW-RR 2001, 957 - Rn. 8].
  • BGH, 20.05.1992 - IV ZR 231/91

    Zulässigkeit einer Klage, der keine echte Gesamthandsschuld zugrunde liegt, die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11
    Die den höchstrichterlich ergangenen Entscheidungen [BGH NJW-RR 1992, 1151; 1993m 2538] zugrunde liegenden Sachverhalte sind mit dem streitgegenständlichen jedoch nicht vergleichbar.
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich noch kein Recht auf richterlichen Schutz gewährt dagegen ein Rechtsverhältnis, das noch nicht besteht, sondern erst in Zukunft unter Voraussetzungen, deren Eintritt noch völlig offen ist, entstehen kann [BGHZ 120, 239 - Rn. 34; Urt. v. 5.6.1990 - VI ZR 359/89 - Rn. 15] bzw. Grund für die Befürchtung eines künftig entstehenden Rechtsverhältnisses gibt [BGHZ 28, 225 - Rn. 27; 120, 239 - Rn. 34; BGH Urt. v. 29.9.1993 - VIII ZR 107/93 - Rn. 11].
  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93

    Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich noch kein Recht auf richterlichen Schutz gewährt dagegen ein Rechtsverhältnis, das noch nicht besteht, sondern erst in Zukunft unter Voraussetzungen, deren Eintritt noch völlig offen ist, entstehen kann [BGHZ 120, 239 - Rn. 34; Urt. v. 5.6.1990 - VI ZR 359/89 - Rn. 15] bzw. Grund für die Befürchtung eines künftig entstehenden Rechtsverhältnisses gibt [BGHZ 28, 225 - Rn. 27; 120, 239 - Rn. 34; BGH Urt. v. 29.9.1993 - VIII ZR 107/93 - Rn. 11].
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11
    Zwar kann ausnahmsweise auch ein Drittrechtsverhältnis Gegenstand einer Feststellungsklage sein, falls dieses zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist und der Kläger ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Klärung hat [BGH NJW 1993, 2539 - Rn. 9m.w.N.].
  • BGH, 05.06.1990 - VI ZR 359/89

    Verletzung des Eigentums an einer im Straßenbankett verlegten Versorgungsleitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich noch kein Recht auf richterlichen Schutz gewährt dagegen ein Rechtsverhältnis, das noch nicht besteht, sondern erst in Zukunft unter Voraussetzungen, deren Eintritt noch völlig offen ist, entstehen kann [BGHZ 120, 239 - Rn. 34; Urt. v. 5.6.1990 - VI ZR 359/89 - Rn. 15] bzw. Grund für die Befürchtung eines künftig entstehenden Rechtsverhältnisses gibt [BGHZ 28, 225 - Rn. 27; 120, 239 - Rn. 34; BGH Urt. v. 29.9.1993 - VIII ZR 107/93 - Rn. 11].
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich noch kein Recht auf richterlichen Schutz gewährt dagegen ein Rechtsverhältnis, das noch nicht besteht, sondern erst in Zukunft unter Voraussetzungen, deren Eintritt noch völlig offen ist, entstehen kann [BGHZ 120, 239 - Rn. 34; Urt. v. 5.6.1990 - VI ZR 359/89 - Rn. 15] bzw. Grund für die Befürchtung eines künftig entstehenden Rechtsverhältnisses gibt [BGHZ 28, 225 - Rn. 27; 120, 239 - Rn. 34; BGH Urt. v. 29.9.1993 - VIII ZR 107/93 - Rn. 11].
  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11
    Dem steht auch nicht die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH vom 21.9.1987 - II ZR 20/87- entgegen, wonach die nur entfernte Möglichkeit künftiger Schadensfolgen, mag ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt noch ungewiss sein, genügt.
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   SG Freiburg, 24.04.2012 - S 11 U 139/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50908
SG Freiburg, 24.04.2012 - S 11 U 139/11 (https://dejure.org/2012,50908)
SG Freiburg, Entscheidung vom 24.04.2012 - S 11 U 139/11 (https://dejure.org/2012,50908)
SG Freiburg, Entscheidung vom 24. April 2012 - S 11 U 139/11 (https://dejure.org/2012,50908)
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