Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 17.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6835
OLG Brandenburg, 12.12.2000 - 11 U 14/00 (https://dejure.org/2000,6835)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2000 - 11 U 14/00 (https://dejure.org/2000,6835)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 11 U 14/00 (https://dejure.org/2000,6835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe eines Mercedes Benz 300 TD wegen wirksamen Eigentumserwerb an diesem Fahrzeug; Erwerb von Eigentum an einem Fahrzeug durch den Versicherer nach Eingang einer Schadensanzeige bei Entwendung des Fahrzeuges; Rechtzeitige Rückbringung eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 985; AKB § 13 Abs. 7; poln. IPRG Art. 24 § 2; poln. ZGB Art. 169
    Kein gutgläubiger Erwerb gestohlener Pkw in Polen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 44 (Leitsatz)

    § 985 BGB; § 13 Abs. 7 AKB; § 2 IPR-Ges./Polen; Art. 169 ZGB/Polen
    Herausgabe/Gutglaubenserwerb/Anwendbarkeit polnischen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendbares Recht bei Weiterveräußerung eines in Deutschland abhanden gekommenen Pkw in Polen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 597
  • NJ 2001, 319 (Ls.)
  • VersR 2001, 361
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06

    Hemmung des Ablaufs der Verjärung nach § 13 StrEG durch PKH-Antrag

    Dies begründet den Vorwurf der Fahrlässigkeit, der nach polnischem Recht den guten Glauben zerstört (hierzu ausführlich OLG Brandenburg VersR 2001, 361; Looschelders/Bottek, VersR 2001, 401; durch Art. 43 EGBGB hat sich an der Rechtslage nichts geändert).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 117/06

    Kaufvertrag: Eigentumsverschaffung an in den Niederlanden übergebenen Druckern,

    Nach Abs. 2 kommt es hinsichtlich der dinglichen Rechtslage zu einem Statutenwechsel, wenn die bewegliche Sache aus dem Machtbereich einer Rechtsordnung (hier zunächst Belgien) in den einer anderen verbracht wird, wobei das neue Belegenheitsstatut die bewegliche Sache in der rechtlichen Prägung, die sie unter dem alten Belegenheitsstatut erhalten hat, übernimmt (vgl. dazu auch OLG Brandenburg VersR 2001, 361), d. h. Erwerbs- und Verlustvorgänge sind nunmehr nach neuem, mithin niederländischem Recht zu beurteilen.
  • OLG Frankfurt, 15.01.2018 - 29 U 278/16

    Ist streitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen?

    Sind die Parteien auf die an sich vereinbarte förmliche Abnahme längere Zeit nicht zurückgekommen, kann ein stillschweigender Verzicht auf die vereinbarte Förmlichkeit vorliegen und eine stillschweigende Abnahme durch schlüssiges/konkludentes Handeln anzunehmen sein (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 597).
  • LG Heilbronn, 07.02.2019 - 6 O 17/18

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Gutgläubiger Erwerb eines nach Polen verbrachten

    Bösgläubig ist nach Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur, wer weiß, dass der Veräußerer nicht berechtigt ist, sondern auch, wer davon mit Leichtigkeit hätte Kenntnis erlangen können (culpa levis , vergleiche Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Stanislaw Rudnicki, Art. 169 §§ 1; Brandenburgisches OLG, VersR 2001, 361 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17822
OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/2000 (https://dejure.org/2001,17822)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.05.2001 - 11 U 14/2000 (https://dejure.org/2001,17822)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 11 U 14/2000 (https://dejure.org/2001,17822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Streupflicht bei Eisregen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95

    Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob es Sache des Geschädigten ist, das Wiederaufleben der Streupflicht und mithin das Ende des eisbildenden Dauerregens zu beweisen (so OLG Hamm, VersR 1997, 68) oder ob insgesamt der Streupflichtige beweisen muss, dass er zum Unfallzeitpunkt unter Berücksichtigung des eisbildenden Dauerregens und einer angemessenen Warte-, Rüst- und Ausführungszeit noch nicht hätte gestreut haben müssen (vom Senat offengelassen im Beschluss vom 20. Januar 2000 - 11 U 164/97-).
  • OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71
    Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
    Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten (vgl. zu diesen beiden Zeiträumen zusammenfassend Brandenburgisches OLG, OLGReport 1999, 419, 420 m. z. N.), sowie schließlich noch ein angemessener Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (vgl. OLG Schleswig, VersR 1975, 431).
  • OLG Hamburg, 30.01.1998 - 11 U 164/97

    Mitübernahme der Schuld aus einem Kreditvertrag durch Ehegatten nur sittenwidrig

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob es Sache des Geschädigten ist, das Wiederaufleben der Streupflicht und mithin das Ende des eisbildenden Dauerregens zu beweisen (so OLG Hamm, VersR 1997, 68) oder ob insgesamt der Streupflichtige beweisen muss, dass er zum Unfallzeitpunkt unter Berücksichtigung des eisbildenden Dauerregens und einer angemessenen Warte-, Rüst- und Ausführungszeit noch nicht hätte gestreut haben müssen (vom Senat offengelassen im Beschluss vom 20. Januar 2000 - 11 U 164/97-).
  • OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/01

    Beginn der Pflicht zur Schneeräumung

    Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen/Schneefall tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten sowie schließlich noch einen angemessenen Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (OLG Schleswig VersR 1975, 431 sowie Senatsurteil vom 15. Mai 2001, 11 U 14/2000 und OLG Brandenburg, OLG Report 1999, 419, 420).
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