Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 06.03.2003 | SG Hildesheim, 23.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3109
OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01 (https://dejure.org/2002,3109)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2002 - 11 U 141/01 (https://dejure.org/2002,3109)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 11 U 141/01 (https://dejure.org/2002,3109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Haftung des Auftragnehmers für das wirtschaftliche Risiko eines Auftrages; Weisungsrecht der Geschäftsführer gegenüber dem Prokuristen; Grundsätze für die Haftung des faktischen Geschäftsführers; Erhaltung des Gesellschaftsvermögens durch Auszahlungsverbot; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 665; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 852; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 43; ; GmbHG § 43 Abs. 3; ; Sächsische GemO § 98 Abs. 1 S. 1; ; StGB § 266

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Prokuristen bei Auftrag zur Darlehensauszahlung durch die Geschäftsführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Prokuristen bei Darlehen an Gesellschafter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 30
    Haftung des Prokuristen für die Mitwirkung bei der Darlehensvergabe an den Gesellschafter einer GmbH?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 30, 43; BGB §§ 607, 665
    Keine Haftung des Prokuristen bei Darlehensvergabe an GmbH-Gesellschafter entsprechend dem Willen der Gesellschafter und Geschäftsführer

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erhaltung des Stammkapitals, faktischer Geschäftsführer, Haftung nach § 43 GmbHG, Innenhaftung, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 3 GmbHG, Prokurist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1530
  • BB 2002, 1229 (Ls.)
  • DB 2002, 1600 (Ls.)
  • NZG 2002, 674
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.06.2001 - II ZR 38/99

    Vornahme einer Auszahlung durch einen Prokuristen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
    Normadressat sind allein die Geschäftsführer wie sich aus dem systematischen Regelungszusammenhang der §§ 30, 43 Abs. 3 GmbHG ergibt (BGH WM 2001, 1565, 1566 m.w.Nachw; zustimmend: Keil, EWIR 2001, 917, 918; Harnier GmbHR 2001, 774, 775).

    Er haftet dagegen nicht, wenn er auf Weisung oder mit dem erklärten Einverständnis des Geschäftsführers handelt (BGH WM 2001, 1566).

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 645/96

    Haftung des Prokuristen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
    Jedenfalls entfällt die Haftung, wenn der Prokurist einer für ihn klaren Handlungsanweisung der Geschäftsführung und der Gesellschafter folgt (BAG ZIP 1998, 1370; Schaub EWIR 1998, 631f).
  • BGH, 18.06.2001 - II ZR 248/99

    Garantieversprechen des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
    Normadressat sind allein die Geschäftsführer wie sich aus dem systematischen Regelungszusammenhang der §§ 30, 43 Abs. 3 GmbHG ergibt (BGH WM 2001, 1565, 1566 m.w.Nachw; zustimmend: Keil, EWIR 2001, 917, 918; Harnier GmbHR 2001, 774, 775).
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 322/53

    Haftung des Abschlußprüfers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
    Ein Versagen dieser originär zur Kontrolle berufenen Organe ist grundsätzlich nicht geeignet, eine Haftung desjenigen auszulösen, der der Gesellschaft nur zu Hilfsdiensten verpflichtet ist (BGHZ 16, 17, 26).
  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57

    Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
    Er hat weder die Geschäfte der Klägerin wie ein Geschäftsführer geführt, noch hatte er innerhalb der Gesellschaft einen derartigen durchgreifenden Einfluss, dass er als der die Geschäfte der Gesellschaft eigentlich führende Hintermann angesehen werden könnte (hierzu und ablehnend zu der aus dem Begriff eines "mittelbaren Täters" abgeleiteten Haftung BGHZ 31, 258, 277f).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98

    Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
    Die Haftung des Geschäftsführers ist bereits ausgeschlossen, wenn bei der schadensbegründenden Handlung alle Gesellschafter als Geschäftsführer gemeinsam handeln (BGH DB 99, 1651; Zöllner in Baumbach/ Hueck, 17. Aufl. § 43 Rn. 28 a.E.).
  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 114/85

    Verletzung von Geschäftsführerpflichten - Veräußerung von Geräten eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
    Er hatte auch innerhalb der Gesellschaft keine derart allbeherrschende Stellung, die es auch nur erwägenswert erscheinen lassen könnte, ihn unter Anwendung der für die Haftung des faktischen Geschäftsführers entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu Schneider in Scholz GmbHG 9. Aufl. 2000 § 43 Rn. 15; BGH GmbHR 1986, 302), wie einen Geschäftsführer zur Rechenschaft zu ziehen.
  • OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96

    Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers einer als Treuhänder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
    Eine eigene Haftung des Auftragnehmers, der eine erhaltene Weisung ausführt, zieht die Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn der Auftragnehmer im Verhältnis zum Auftraggeber über ein überlegenes Wissen verfügt oder sonst eine besondere auf Schutz und Fürsorge ausgerichtete Beziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber besteht, so dass der Auftraggeber erwarten darf, vor etwaigen Gefahren durch den Auftragnehmer gewarnt zu werden (BGH JZ 1984, 682; OLG München OLGR 1997, 125; OLG Frankfurt BB 1976, 758).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 154/82

    Pflicht des Auftragnehmers bei Erteilung des Auftrags aufgrund besonderer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
    Eine eigene Haftung des Auftragnehmers, der eine erhaltene Weisung ausführt, zieht die Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn der Auftragnehmer im Verhältnis zum Auftraggeber über ein überlegenes Wissen verfügt oder sonst eine besondere auf Schutz und Fürsorge ausgerichtete Beziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber besteht, so dass der Auftraggeber erwarten darf, vor etwaigen Gefahren durch den Auftragnehmer gewarnt zu werden (BGH JZ 1984, 682; OLG München OLGR 1997, 125; OLG Frankfurt BB 1976, 758).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 141/01   

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https://dejure.org/2003,54844
OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 141/01 (https://dejure.org/2003,54844)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.03.2003 - 11 U 141/01 (https://dejure.org/2003,54844)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. März 2003 - 11 U 141/01 (https://dejure.org/2003,54844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 23.11.2001 - S 11 U 141/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,38278
SG Hildesheim, 23.11.2001 - S 11 U 141/01 (https://dejure.org/2001,38278)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23.11.2001 - S 11 U 141/01 (https://dejure.org/2001,38278)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23. November 2001 - S 11 U 141/01 (https://dejure.org/2001,38278)
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