Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.08.2003

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 15/03   

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OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 15/03 (https://dejure.org/2004,9161)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.2004 - 11 U 15/03 (https://dejure.org/2004,9161)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - 11 U 15/03 (https://dejure.org/2004,9161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen notarieller Pflichtverletzung in Form der Verletzung von Treuhandpflichten; Umfang der Bindung eines Notars an einen Treuhandauftrag; Grenzen der Treuhandanweisungen eines Treuhandgebers im Verhältnis zu einem Dritten; ...

  • Judicialis

    BNotO § 19; ; BNotO § 23; ; BNotO § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarhaftung - Pflichten eines Notars nach Erteilung von Treuhandanweisungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Pflichten nach Erteilung von Treuhandanweisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02

    Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 15/03
    Dies ist der Fall, wenn zur Eintragung des Rechts nur noch das pflichtgemäße Verhalten des Notars und des Grundbuchbeamten erforderlich ist (BGH DNotZ 1987, 560; MDR 2003, 987 = NJW-RR 2003, 1434; OLG Schleswig SchLHA 2001, 14, 15).

    Die vereinzelte Mindermeinung, wie sie das OLG Düsseldorf in 18 U 246/01 (ZnotP RR 2002, 486 f) vertreten hat, hat der BGH in der in WM 2003, 1116 ff. veröffentlichten Revisionsentscheidung zu jenem Urteil korrigiert und dort ausgeführt:.

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98

    Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 15/03
    Die vom Beklagten bezogene BGH-Entscheidung (BGH NJW 2002, 1346 ff), die sich mit einem Fall befasst, in dem eine Treuhandweisung einer Bank eine besondere Treuhandpflicht eines Notars nicht auslösen konnte, weil die Bank ihre Bedingungen verspätet übermittelt hatte, ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Die Einschaltung des Notars bei der Auszahlung der Darlehensvaluta an den Verkäufer beruht auf einem selbständigen Betreuungsgeschäft im Sinne der § 23, 24 BNotO, wobei der Notar die ihm von der Bank erteilten Anweisungen peinlich genau zu beachten hat (stdg. Rspr. z. B. BGH NJW 2002, 1346 m. w. N.) und bei deren Verletzung er primär haftet, d. h. sich nicht auf eine anderweitige Ersatzmöglichkeit berufen kann.

  • BGH, 19.03.1987 - IX ZR 166/86

    Schaden einer Bank bei pflichtwidriger Auszahlung eines Darlehens durch den Notar

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 15/03
    Dies ist der Fall, wenn zur Eintragung des Rechts nur noch das pflichtgemäße Verhalten des Notars und des Grundbuchbeamten erforderlich ist (BGH DNotZ 1987, 560; MDR 2003, 987 = NJW-RR 2003, 1434; OLG Schleswig SchLHA 2001, 14, 15).
  • BGH, 08.02.1990 - IX ZR 63/89

    Amtshaftung des Notars bei Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 15/03
    Solche Fälle erörtert der BGH in BGH DNotZ 1990, 661 = NJW-RR 1990, 629 und das KG Berlin in der von der Klägerin eingereichten Entscheidung v. 4.2.2000 (Bl. 38 d. A.).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2002 - 18 U 246/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2004 - 11 U 15/03
    Die vereinzelte Mindermeinung, wie sie das OLG Düsseldorf in 18 U 246/01 (ZnotP RR 2002, 486 f) vertreten hat, hat der BGH in der in WM 2003, 1116 ff. veröffentlichten Revisionsentscheidung zu jenem Urteil korrigiert und dort ausgeführt:.
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   OLG Frankfurt, 12.08.2003 - 11 U 15/03   

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OLG Frankfurt, 12.08.2003 - 11 U 15/03 (https://dejure.org/2003,21634)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2003 - 11 U 15/03 (https://dejure.org/2003,21634)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2003 - 11 U 15/03 (https://dejure.org/2003,21634)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    TRIPS Art. 50; ZPO § 926; UrhG § 32 a.F.; UWG § 1
    Straftat als Arrestgrund; Beschränkung des Nutzungsrechts an einem Computer; Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Upgrade-Version einer Computersoftware

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 6 U 63/99

    Urheberrecht an Computerprogrammen: Verletzung des Verbreitungsrechts durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2003 - 11 U 15/03
    Das Verbreitungsrecht ist mit dem ersten In-Verkehr-Bringen des jeweiligen Vervielfältigungsstücks der Upgrade-Version in vollem Umfang erschöpft, sofern diese durch den Urheber oder mit dessen Zustimmung erfolgt (entgegen OLG Frankfurt/M., CR 2000, 581).«.
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