Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 28.11.2001 | OLG Hamburg, 14.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5041
OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/2002,5041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2002 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/2002,5041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2002 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/2002,5041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlussrechnung im Sinne des § 14 VOB/B; Berechnung des Vergütungsanspruchs nach § 6 Nr. 5 VOB/B nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages; Voraussetzungen für die Befreiung von der Vorlage eines den Bautenstand nachweisenden ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 5; ; VOB/B § ... 8 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 14; ; VOB/B § 16 Nr. 6; ; VGlO § 54; ; VGlO § 59; ; VGlO § 60; ; VGlO § 119; ; KO § 54; ; KO § 55; ; VOB § 8; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 543; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 6 Nr. 5 § 8 Nr. 2, 6 § 14
    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Massenfeststellung durch den Bauleiter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch beim Pauschalpreisvertrag ist Aufmaß nötig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Der Bauunternehmer muss seine Forderungen also nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offenlegen (BGH, Baurecht 1980, 356, 357; NJW 1995, 2712, 2713; NJW-RR 1998, 234; NJW-RR 1998, 236; NJW-RR 1999, 960 und dem Grundsatz nach bestätigt in NJW 2001, 521).

    Maßgebend sind die Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers, die Umfang und Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung bestimmen und begrenzen (BGH, a.a.O., NJW 2001, 521).

  • OLG Nürnberg, 26.02.1999 - 6 U 3167/98

    Vertretung durch Architekten bei Besprechung der Schlußrechnung nach VOB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Entsendet daher ein Bauherr zu einer Besprechung über die Schlussrechnung den bauleitenden Architekten, so gelten die vom Architekten dabei bestätigten Leistungen grundsätzlich als prüffähig abgerechnet, auch wenn der Architekt keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht hatte (OLG Nürnberg MDR 1999, 802).

    Für diesen ist unbestritten, dass er berechtigt ist, mit Bindungswirkung auch für den Bauherrn die geleisteten Massen als Grundlage für die Abrechnung des Bauvorhabens aufzunehmen (etwa Kammergericht 20.06.1995, IBR 1995, 517, OLG Nürnberg MDR 1999, 802, 803).

  • BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90

    Vergütung: Überzahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Zur verbindlichen abschließenden vertraglichen Regelung der sich aus einem Bauvorhaben ergebenden Vergütungsansprüche ist der Architekt oder Bauleiter grundsätzlich nicht befugt (BGH IBR 92, 350).
  • KG, 20.06.1995 - 7 U 556/95

    Welche Wirkungen hat ein gemeinsames Aufmaß?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Für diesen ist unbestritten, dass er berechtigt ist, mit Bindungswirkung auch für den Bauherrn die geleisteten Massen als Grundlage für die Abrechnung des Bauvorhabens aufzunehmen (etwa Kammergericht 20.06.1995, IBR 1995, 517, OLG Nürnberg MDR 1999, 802, 803).
  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 82/96

    Darlegungs-und Beweislast bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Der Bauunternehmer muss seine Forderungen also nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offenlegen (BGH, Baurecht 1980, 356, 357; NJW 1995, 2712, 2713; NJW-RR 1998, 234; NJW-RR 1998, 236; NJW-RR 1999, 960 und dem Grundsatz nach bestätigt in NJW 2001, 521).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen eines Pauschalvertrages muss nicht zwingend durch ein Aufmaß erfolgen, sie kann sich auch aus den Umständen der Vertragsabwicklung ergeben Entscheidend ist allein, dass die nachträgliche Bewertung der erbrachten Leistung den Besteller in die Lage versetzt, sich sachgerecht zu verteidigen Eine ausreichend aufgegliederte, gewerkebezogenen Kalkulation kann im Einzelfall genügen (BGH MDR 1999, 801, 802, BGHZ 140, 365) Der Auftraggeber kann grundsätzlich nicht pauschal den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlussrechnung erheben, wenn sein Planungsbüro die Schlussrechnung des Auftragnehmers über erbrachte Leistungen geprüft und als prüfbar bezeichnet hat (BGH IBR 2002, 68).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen eines Pauschalvertrages muss nicht zwingend durch ein Aufmaß erfolgen, sie kann sich auch aus den Umständen der Vertragsabwicklung ergeben Entscheidend ist allein, dass die nachträgliche Bewertung der erbrachten Leistung den Besteller in die Lage versetzt, sich sachgerecht zu verteidigen Eine ausreichend aufgegliederte, gewerkebezogenen Kalkulation kann im Einzelfall genügen (BGH MDR 1999, 801, 802, BGHZ 140, 365) Der Auftraggeber kann grundsätzlich nicht pauschal den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlussrechnung erheben, wenn sein Planungsbüro die Schlussrechnung des Auftragnehmers über erbrachte Leistungen geprüft und als prüfbar bezeichnet hat (BGH IBR 2002, 68).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Der Bauunternehmer muss seine Forderungen also nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offenlegen (BGH, Baurecht 1980, 356, 357; NJW 1995, 2712, 2713; NJW-RR 1998, 234; NJW-RR 1998, 236; NJW-RR 1999, 960 und dem Grundsatz nach bestätigt in NJW 2001, 521).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95

    Rückgriff gegen den Scheckaussteller - Beteiligter einer Bau-ARGE

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Ausgeschlossen ist damit insbesondere der durch die aus Anlass des Konkurses erfolgte Kündigung entstehende Schadensersatzanspruch nach § 8 VOB (Rarsten Schmidt, KO, 17. Aufl., § 55 KO, Anm. 4, OLG Düsseldorf ZIP 96, 1749).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 176/98

    Zahlung an einen Subunternehmer mit befreiender Wirkung nach Erlaß eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
    Gleichzeitig erlosch damit die Befugnis der Beklagten, gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B befreiende Zahlungen unmittelbar an die Subunternehmer zu leisten (BGHNJW 1986, 2761; OLG Dresden IBR 1998, 236; BGHZ 142, 72).
  • OLG Dresden, 04.10.2000 - 12 U 1801/99

    Abrechnung durch den Insolvenzverwalter

  • OLG Dresden, 19.03.1998 - 4 U 3225/97

    Welche Wirkung hat eine Direktzahlung an SubU gem. § 16 Nr. 6 VOB/B gegenüber dem

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95

    Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der

  • OLG Nürnberg, 12.05.1993 - 13 U 3411/92

    GU-Vertrag: Wie wird nach Kündigung abgerechnet?

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

  • OLG Frankfurt, 26.05.1995 - 10 U 122/94

    Aufmaß nach Kündigung notwendig!

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.11.2001 - 11 U 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6429
OLG Köln, 28.11.2001 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/2001,6429)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.11.2001 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/2001,6429)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. November 2001 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/2001,6429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 460 Satz 2; ; BGB § 464; ; BGB § 463 Satz 2; ; BGB § 460 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB (a.F.) § 463
    Keine Arglist beim Verschweigen eines "kleinen Ölunfalls" gegenüber dem Käufer eines Einfamilienhauses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87

    Kenntnis des Käufers von einem Sachmangel bei formnichtigem, aber geheiltem

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2001 - 11 U 15/99
    Zu diesem Zeitpunkt war der Sachverhalt den Klägern indes bekannt (vgl. die Korrespondenz Bl. 173 ff. d.A.), so dass sie sich, stellt man auf den Eintragungszeitpunkt ab, in diesem Zusammenhang - ungeachtet der in dem Schreiben vom 17.12.1997 (Bl. 182 f. d.A.) dokumentierten Vereinbarung - ihrerseits auf § 460 Satz 1 BGB verweisen lassen müssen (vgl. BGH, NJW 1989, 2050 f.; OLG Hamm, NJW 1986, 136).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2001 - 11 U 15/99
    Dass der Veräußerer den Fehler für möglich gehalten hat, muss aber jedenfalls feststehen; ansonsten scheidet eine Haftung wegen arglistigen Verhaltens aus (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2001, 2326 f.; 1995, 1549, 1550).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2001 - 11 U 15/99
    Dass der Veräußerer den Fehler für möglich gehalten hat, muss aber jedenfalls feststehen; ansonsten scheidet eine Haftung wegen arglistigen Verhaltens aus (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2001, 2326 f.; 1995, 1549, 1550).
  • OLG Hamm, 21.01.1985 - 22 U 283/84

    Gewährleistungansprüche aus dem Kauf eines Hausgrundstücks wegen

    Auszug aus OLG Köln, 28.11.2001 - 11 U 15/99
    Zu diesem Zeitpunkt war der Sachverhalt den Klägern indes bekannt (vgl. die Korrespondenz Bl. 173 ff. d.A.), so dass sie sich, stellt man auf den Eintragungszeitpunkt ab, in diesem Zusammenhang - ungeachtet der in dem Schreiben vom 17.12.1997 (Bl. 182 f. d.A.) dokumentierten Vereinbarung - ihrerseits auf § 460 Satz 1 BGB verweisen lassen müssen (vgl. BGH, NJW 1989, 2050 f.; OLG Hamm, NJW 1986, 136).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6469
OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/1999,6469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.1999 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/1999,6469)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 11 U 15/99 (https://dejure.org/1999,6469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 536
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1993, 2107 ) ist anerkannt, daß der Schadensersatz dahin gehen kann, daß der Vertrag rückgängig zu machen ist und bereits erbrachte Beiträge rückerstattet werden.

    Zwar gelten diese Grundsätze nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1993, 2107 ) auch für die stille Gesellschaft, und zwar auch für atypische Regelungen dieser Gesellschaftsform (BGH ZIP 1992, 1452 [1454]; NJW 1993, 2107 ).

    bb) Im übrigen hindern die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft nur eine rückwirkende Auflösung des Vertragsverhältnisses, nicht aber eine sofortige Abwicklung nach außerordentlicher Kündigung (BGH NJW 1993, 2107 [2108]).

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 212/90

    Fehlerhafter Beitritt zu einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99
    d) Der Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses mit den Klägern und den von ihnen erhobenen Ansprüchen stehen nicht die Grundsätze über die sog. fehlerhafte Gesellschaft entgegen, wonach der fehlerhafte Beitritt nicht von Anfang an, sondern nur für die Zukunft unwirksam ist, und die Rechtsfolge nicht in der Rückgewähr des Geleisteten, sondern in der Abwicklung nach den Regeln des Gesellschaftsvertrages besteht (vgl. BGH NJW 1992, 1501 [1502]).

    aa) Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze ist, daß die Gesellschaft bereits in Vollzug gesetzt wurde (vgl. BGH NJW 1992, 1501 [1502]).

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99
    a) Für den Bereich der Anlagevermittlung und der Prospekthaftung verlangt die Rechtsprechung, daß der Anleger ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält und der Prospekt ihn über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichtet (BGH NJW 1982, 1095; BGHZ 116, 7 [12]).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99
    a) Für den Bereich der Anlagevermittlung und der Prospekthaftung verlangt die Rechtsprechung, daß der Anleger ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält und der Prospekt ihn über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichtet (BGH NJW 1982, 1095; BGHZ 116, 7 [12]).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 257/88

    Haftung für Stellvertreter aus Verschulden bei Vertragsschluß für Vertrieb von

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99
    Die Aufklärungspflicht im Rahmen der vorangehenden Vertragsverhandlungen erstreckt sich auf alle Umstände, die für den Entschluß des Anlegers, das Geschäft abzuschließen, erkennbar von wesentlicher Bedeutung sein können (BGH NJW-RR 1990, 229; 1991, 1247).
  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73

    Zahlung der Kommanditeinlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99
    Es ist anerkannt, daß eine Publikumsgesellschaft fortbesteht, auch wenn ein Kommanditist wegen eines fehlerhaften Beitrittes ausscheidet (BGHZ 63, 338).
  • OLG Köln, 24.04.1995 - 5 U 222/94

    Betrügerische Werbung um stille Beteiligung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99
    Hier kommt hinzu, daß sich die Beklagte über ihre Vertriebsgesellschaft gezielt an eine besondere Gruppe von Personen gewandt hat, bei der davon auszugehen ist, daß Tragweite und Risiken der Beteiligung nicht ohne gezielte Aufklärung zu überschauen sind (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1996, 871 ).
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02

    Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung

    Andere Informationsmöglichkeiten als die Aufklärung der Anlagegesellschaft stehen nur eingeschränkt, wenn überhaupt zur Verfügung (ähnlich auch OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537).

    aaa) Die Beklagte hat ihre Aufklärungspflicht insbesondere dadurch verletzt, dass sie nicht über das Verlust- und Insolvenzrisiko hinsichtlich der noch ausstehenden Raten aufgeklärt hat (vgl. auch OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537).

    ccc) Darüber hinaus klärt der Prospekt nicht darüber auf, dass der Rentenanleger auf die Zinsen keinen Zugriff hat (vgl. § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages), was ebenfalls einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht darstellt (vgl. nur OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537).

    ddd) Ein weiterer Verstoß gegen die Aufklärungspflicht liegt darin, dass die Beklagte nicht ausreichend über die Folgen der Dynamisierung um jährlich 5 % (Hervorhebung durch das Gericht) (monatlicher Beitrag steigt von 400 DM im ersten Jahr auf 1.646,45 DM im dreißigsten Jahr; Einlagebetrag erhöht sich von 144.000 DM im Vertrag auf 318.906,47 DM, somit auf 221, 5 % der ursprünglichen Beteiligungssumme) und das daraus folgende erweiterte Verlust- und Insolvenzrisiko aufklärt (OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537), ganz abgesehen davon, dass die monatlichen Beiträge aufgrund der langen Laufzeit eine Höhe erreichen, die der Anleger nicht mehr in jedem Fall aufbringen kann.

    Die Beklagte hätte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen müssen, dass insofern keine Gewinnberechtigung und damit auch kein Anspruch auf Mindestverzinsung besteht (OLG Hamburg NZG 2000, 536, 538).

    ggg) Schließlich hat die Beklagte dadurch gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen, dass der Kläger, der sich erst im Dezember 1998 als atypisch stiller Gesellschafter an der Beklagten beteiligen wollte, lediglich auf der Grundlage eines Prospektes mit Stand vom November 1995 (Hervorhebung durch das Gericht) aufgeklärt worden ist (OLG Hamburg NZG 2000, 536, 538).

    Es ist somit Sache des Aufklärungspflichtigen nachzuweisen, dass der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung geschlossen worden wäre bzw. die dahin gehende Vermutung ist zu erschüttern (BGH NJW 1996, 2503; BGH ZIP 1998, 154, 156 = ZfIR 1998, 81, 82 = NJW 1998, 302, 303 m.w.N., dazu EWiR 1998, 727 (Grunsky) ; Hamburg NZG 2000, 536, 538).

  • OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 704/02

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Einlagen im Wege der Rückabwicklung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Andere Informationsmöglichkeiten als die Aufklärung der Anlagegesellschaft stehen nur eingeschränkt, wenn überhaupt zur Verfügung (ähnlich auch OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537).

    Aber selbst wenn man zugunsten der Beklagten unterstellt, daß dem Kläger der ausführlichere Prospekt überreicht worden ist, liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht vor: aaa) Die Beklagte hat ihre Aufklärungspflicht insbesondere dadurch verletzt, daß sie nicht über das Verlust- und Insolvenzrisiko hinsichtlich der noch ausstehenden Raten aufgeklärt hat (vgl. auch OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537).

    ccc) Darüber hinaus klärt der Prospekt nicht darüber auf, daß der Rentenanleger auf die Zinsen keinen Zugriff hat (vgl. §.12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages), was ebenfalls einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht darstellt (vgl. nur OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537).

    ddd) Ein weiterer Verstoß gegen die Aufklärungspflicht liegt darin, daß die Beklagte nicht ausreichend über die Folgen der Dynamisierung um jährlich 5 % (monatlicher Beitrag steigt von 400, 00 DM im ersten Jahr auf 1.646,45 DM im dreißigsten Jahr; Einlagebetrag erhöht sich von 144.000 DM im Vertrag auf 318.906,47 DM, somit auf 221, 5 % der ursprünglichen Beteiligungssumme) und das daraus folgende erweiterte Verlust- und Insolvenzrisiko aufklärt (OLG Hamburg NZG 2000, 536, 537), ganz abgesehen davon, dass die monatlichen Beiträge aufgrund der langen Laufzeit eine Höhe erreichen, den der Anleger nicht mehr in jedem Fall aufbringen kann.

    Die Beklagte hätte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen müssen, dass insofern keine Gewinnberechtigung und damit auch kein Anspruch auf Mindestverzinsung besteht (OLG Hamburg NZG 2000, 536, 538).

    ggg) Schließlich hat die Beklagte dadurch gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen, daß der Kläger, der sich erst im Dezember 1998 als atypisch stiller Gesellschafter an der Beklagte beteiligen wollte, lediglich auf der Grundlage eines Prospektes mit Stand vom November 1995 aufgeklärt worden ist (OLG Hamburg NZG 2000, 536; 538).

    Dabei wird jedoch in den Fällen der Aufklärungspflichtverletzung von der Kausalität zwischen dem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und dem Vertragsabschluß im Sinne des aufklärungsrichtigen Verhaltens des Geschädigten ausgegangen (Emmerich, a.a.O., vor § 275 Rn. 188 u. 195; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Auflage 2002, § 282 a.F. Rn. 15 m.w.N.) Es ist somit Sache des Aufklärungspflichtigen nachzuweisen, dass der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung geschlossen worden wäre - bzw. die dahingehende Vermutung ist zu erschüttern (BGH NJW 1996, 2503; 1998, 302,303 m.w.N.; Hamburg NZG 2000, 536,538).

  • OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 14 U 21/02

    Kapitalanlage durch Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter: Behandlung

    Nichts anderes kann gelten, wenn der getäuschte Anleger nicht über die Anfechtung, sondern im Wege eines auf die Täuschung gestützten Schadensersatzanspruchs den Gesellschaftsvertrag abwickeln will (vgl. auch HansOLG Hamburg NZG 2000, 536, 538; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.1995, a.a.O.; Kubier, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl., S. 402).
  • LG Münster, 07.12.2007 - 10 O 50/07

    Anspruch auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einem Immobilienfond; Umfang der

    Insbesondere ist im Rahmen dieser Aufklärung auf schwerwiegende Haftungsrisiken wie dem des Totalverlustes, auch erst künftig zu leistender Einlagen, oder dem einer Nachschusspflicht, etwa aufgrund nicht durch Gewinn gedeckter Ausschüttungen, hinzuweisen (OLG Hamburg, NZG 2000, Seite 536).
  • LG Berlin, 09.09.2005 - 91 O 68/05
    c) Die Kammer folgt auch der Rechtsprechung des Kammergerichts (Urt. v. 6.7.2004 - 17 U 9/04) und des OLG Hamburg (Urt. v. 14.7.1999 - 11 U 15/99), wonach der Prospekt nicht hinreichend darüber aufklärt, dass der Anleger auch das Verlust- und Insolvenzrisiko hinsichtlich der noch nicht gezahlten Raten zu tragen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht