Rechtsprechung
OLG Schleswig, 02.09.1999 - 11 U 154/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GG Art. 14; ; Einl ALR § 74 ff.; ; LNaturschutzG § 42
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 14; Einl ALR § 74 ff.; LNaturschutzG § 42
Entschädigung eines Landwirts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Landwirt; Entschädigung; Eindeichungsmaßnahme; Wildschaden
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verwaltungsrecht AT, Aufopferungsgewohnheitsrecht: Voraussetzungen eines enteignenden Eingriffs
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 752
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86
Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.1999 - 11 U 154/97
Darüber hinaus ist mindestens ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der hoheitlichen Maßnahme und der Beeinträchtigung der Rechtsposition des Betroffenen erforderlich (BGHZ 102, 350, 358 und BGH RdL 1988, 329, 331 sowie Ossenbühl, a. a. O., S. 250 f.).Die erforderliche Unmittelbarkeit scheidet aber bereits dann aus, wenn nicht festgestellt werden kann, daß die staatlichen Faktoren ein entscheidendes Glied in der Ursachenkette waren und vielmehr in Betracht kommt, daß die Schäden maßgeblich durch von dem in Anspruch genommenen Staat nicht beeinflußte Faktoren verursacht worden sind (vgl. dazu BGHZ 102, 350, 358).
- BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83
Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.1999 - 11 U 154/97
Er findet seine Grundlage im allgemeinen Aufopferungsgrundsatz der §§ 74, 75 Einl. ALR in seiner richterrechtlichen Ausprägung (BGHZ 91, 20, 28 mwN;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., 1998, S. 269 ff.).Er findet vor allem dort seinen Anwendungsbereich, wo rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen - gerade auch staatliche Realakte - als meist unvorhergesehene Nebenfolge das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Einzelnen über eine Zumutbarkeitsschwelle hinaus beeinträchtigen (vgl. etwa BGH NJW 1980, 770 ff., BGHZ 91, 20, 26f und Ossenbühl, a .a. O., S. 273 f.).
- BGH, 05.05.1988 - III ZR 16/87
Entschädigung - Beeinträchtigung - Landwirtschaft - Graugänse - Neuansiedlung
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.1999 - 11 U 154/97
Für die Frage, ob die Beeinträchtigung des Eigentums die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreitet, ist zwar wesentlich auch auf die Situationsgebundenheit des konkreten Grundstückes abzustellen (vgl. BGH RdL 1988, 329, 330 und Ossenbühl a. a. O., S. 276 f.).Darüber hinaus ist mindestens ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der hoheitlichen Maßnahme und der Beeinträchtigung der Rechtsposition des Betroffenen erforderlich (BGHZ 102, 350, 358 und BGH RdL 1988, 329, 331 sowie Ossenbühl, a. a. O., S. 250 f.).
- BGH, 13.12.1979 - III ZR 95/78
Anforderungen an Entschädigungsanspruch wegen enteignendem Eingriff; Eingriff …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.1999 - 11 U 154/97
Er findet vor allem dort seinen Anwendungsbereich, wo rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen - gerade auch staatliche Realakte - als meist unvorhergesehene Nebenfolge das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Einzelnen über eine Zumutbarkeitsschwelle hinaus beeinträchtigen (vgl. etwa BGH NJW 1980, 770 ff., BGHZ 91, 20, 26f und Ossenbühl, a .a. O., S. 273 f.).
- OLG Jena, 27.01.2010 - Bl U 203/09
Zur Enteignungsentschädigung von Grundstücken mit sog. "bergfreien" Bodenschätzen
Erforderlich ist dabei stets, dass die rechtmäßige hoheitliche Maßnahme unmittelbar auf eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition eingewirkt hat (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 29.03.1984, a. a. O.; OLG Schleswig, Urteil vom 02.09.1999 - 11 U 154/97 -, NVwZ-RR 2000, 752); bloß mittelbare Auswirkungen begründen danach keinen Entschädigungsanspruch. - OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03
Enteignungsentschädigung für Kiessabbaugrundstücke (Wertermittlung und …
Erforderlich ist dabei stets, dass die rechtmäßige hoheitliche Maßnahme unmittelbar auf eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition eingewirkt hat (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 29.3.1984, a.a.O.; OLG Schleswig, Urteil vom 2.9.1999 - 11 U 154/97 -, NVwZ-RR 2000, 752); bloß mittelbare Auswirkungen begründen danach keinen Entschädigungsanspruch.