Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 07.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05   

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https://dejure.org/2005,3293
OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2005,3293)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.09.2005 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2005,3293)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. September 2005 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2005,3293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung als Architekt bei gefälligkeitshalber Ausführung einer Bauplanung und Bauüberwachung ; Anforderungen an das Vorliegen der Aktivlegitimation; Haftung kraft faktischer Übernahme von Architektenaufgaben

  • Judicialis

    BGB §§ 631 ff.; ; BGB § 634 a; ; BGB a.F. § 638

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 ff. § 634a, (a.F.) § 638
    Haftung aus Gefälligkeitsverhältnis bei Bauplanung und Überwachung - Verjährung wie bei Architektenvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung kraft Übernahme von Architektenaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Haftung des Architekten auch ohne Vertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung eines aus Gefälligkeit tätigen Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aus Gefälligkeit erbrachte Architektenleistungen: Reduziert dies das Haftungsrisiko? (IBR 2006, 38)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 183
  • BauR 2006, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 116/97

    Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Ein schwerer Verfahrensmangel liegt vor, wenn das erstinstanzliche Gericht den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör dadurch verletzt hat, dass es den Kern ihres Vorbringens verkannt hat und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt (BGH NJW-RR 1990, 1500, 1501; NJW 1993, 538 f.; NJW 1998, 2053 f.; Ball in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 538 Rdn. 13).
  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Wenn dieses zutreffen sollte, so haftet der Beklagte unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages schon kraft faktischer Übernahme von Architektenaufgaben (vgl. BGH NJW 1996, 1278 = Baurecht 1996, 418 = Betriebs-Berater 1996, 716; OLG Celle Baurecht 2002, 1427 = IBR 2002, 318; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., Einführung Rdn. 219).
  • BGH, 03.11.1992 - VI ZR 362/91

    Mängel der Anwendung sachlichen Rechts als Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Ein schwerer Verfahrensmangel liegt vor, wenn das erstinstanzliche Gericht den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör dadurch verletzt hat, dass es den Kern ihres Vorbringens verkannt hat und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt (BGH NJW-RR 1990, 1500, 1501; NJW 1993, 538 f.; NJW 1998, 2053 f.; Ball in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 538 Rdn. 13).
  • BGH, 05.04.1990 - III ZR 4/89

    Begriff der Rohrleitungsanlage; Verschuldensvermutung im Rahmen der Amtshaftung;

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Ein schwerer Verfahrensmangel liegt vor, wenn das erstinstanzliche Gericht den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör dadurch verletzt hat, dass es den Kern ihres Vorbringens verkannt hat und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt (BGH NJW-RR 1990, 1500, 1501; NJW 1993, 538 f.; NJW 1998, 2053 f.; Ball in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 538 Rdn. 13).
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 16 U 260/00

    Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05
    Wenn dieses zutreffen sollte, so haftet der Beklagte unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages schon kraft faktischer Übernahme von Architektenaufgaben (vgl. BGH NJW 1996, 1278 = Baurecht 1996, 418 = Betriebs-Berater 1996, 716; OLG Celle Baurecht 2002, 1427 = IBR 2002, 318; Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., Einführung Rdn. 219).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/06

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen nach VOB/B

    Die Verletzung von Sorgfaltspflichten rechtfertigt auch dann eine Haftung des Architekten, wenn die Architektenleistungen gefälligkeitshalber erbracht werden (Senat Urt. v. 30.11.2004 - 23 U 73/04, NZBau 2005, 402; OLG Köln, Urt. v. 28.9.2005 - 11 U 16/05, BauR 2006, 156 = NZBau 2006, 183; OLG Celle Urt. v. 19.6.2001 - 16 U 260/00, BauR 2002, 1427).
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 21 U 11/10

    Haftung eines Architekten aufgrund von Planungsfehlern; Anforderungen an den

    Eine rechtsgeschäftliche Bindung liegt allerdings insbesondere dann nahe, wenn der Begünstigte sich erkennbar auf die Zusage verlässt und für ihn erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen (OLG Celle, Urteil vom 31.05.2001, 16 U 260/00, juris Rn.45; OLG Köln, NZBau 2006, 183-184, juris, Rn. 6; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2009, 15 U 243/08, juris, Rn. 35; OLG Stuttgart, BauR 2006, 1493-1496, juris, Rn. 27; BGHZ 21, 102-112, juris, Rn. 14; vgl. auch BGH NJW 1996, 1278 ff).
  • OLG Köln, 28.06.2015 - 19 U 163/14

    Haftung des aus Gefälligkeit bauplanend und überwachend tätig werdenden

    Eine vertragliche Bindung liegt dann nahe, wenn der Leistungsempfänger sich erkennbar auf eine Zusage verlässt und für ihn erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 19.06.2001, 16 U 260/00; OLG Köln, Urteil vom 28.09.2005, 11 U 16/05; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010, 15 U 63/08; jeweils zitiert nach beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/05

    Mangelhaftigkeit der Installation einer klimatechnischen Anlage; Geltendmachung

    Die Verletzung von Sorgfaltspflichten rechtfertigt auch dann eine Haftung des Architekten, wenn die Architektenleistungen gefälligkeitshalber erbracht werden (Senat Urt. v. 30.11.2004 - 23 U 73/04, NZBau 2005, 402; OLG Köln, Urt. v. 28.9.2005 - 11 U 16/05, BauR 2006, 156 = NZBau 2006, 183; OLG Celle Urt. v. 19.6.2001 - 16 U 260/00, BauR 2002, 1427).
  • OLG Köln, 30.06.2006 - 3 U 144/05

    Organisationsverschulden des Architekten?

    Soweit die Beklagte zu 3) behauptet hat, lediglich aus Gefälligkeit für die Beklagte zu 1) - ihre damalige Angestellte - und deren früheren Ehemann, den Beklagten zu 2), den Genehmigungsantrag erstellt, die Planung unterschrieben und Bewehrungsabnahmen erbracht zu haben, steht dies grundsätzlich einer Haftung der Beklagten zu 3) für von ihr erbrachte Planungsleistungen nicht entgegen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.09.2005, 11 U 16/05).
  • OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09

    Zulässigkeit eines Grundurteils über hilfsweise erhobene Ansprüche; Pflichten des

    Wegen der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Architektentätigkeit haftet auch derjenige nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag, der aus bloßer Gefälligkeit bauplanende oder -überwachende Architektentätigkeiten ausübt (BGH, NJW 1996, 1278, 1279; OLG Köln NZBau 2006, 183).
  • LG Koblenz, 01.03.2013 - 8 O 134/12

    Bauüberwachung übernommen: Energieberater haftet!

    Auch wer aus bloßer Gefälligkeit bauplanende oder - überwachende Architektentätigkeiten ausübt, haftet nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag (vergl.: OLG Köln NZBau 2006, 183 und OLG Gelle 1BR 2002, 318, jeweils die Haftung eines Architekten betreffend).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11190
OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2006,11190)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.09.2006 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2006,11190)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. September 2006 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2006,11190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Durch das Kreisveterinäramt vorgenommene BSE-Tests als zur Vorbereitung eines Verwaltungsaktes dienende hoheitliche Tätigkeit; Haftung eines Kreises für Fehler des als Verwaltungshelfer beauftragten Untersuchungslabors nach amtshaftungsrechtlichen Grundsätzen; Regelung ...

  • Judicialis

    GG Art. 34; ; BGB § 839

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 131/05

    Haftung kommunaler Gebietskörperschaften oder der Länder für fehlerhafte

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
    Die BSE-Tests dienen der Vorbereitung eines anschließend zu erlassenden Verwaltungsakts, mit dem entweder die Freigabe des Fleisches des Schlachttieres oder dessen Vernichtung angeordnet wird (BGHZ 161, 7, 11; BGH VersR 2006, 698 ff.; LG Köln, NVwZ-RR 2004, 694, 695).

    Für etwaige Fehler bei der Durchführung oder Dokumentation des BSE-Tests haftet allerdings der Beklagte, weil er das Labor mit der Erfüllung eigener Verwaltungsfunktionen beauftragt hat (BGH VersR 2006, 698 ff.).

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
    Gegenvorstellungen, Erinnerungen an die Erledigung eines Antrags, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden sind deshalb als Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB anzusehen (BGHZ 123, 1, 7 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2004 - 9 A 1779/04

    Zweckrichtung von BSE-Untersuchungen (Bovine Spongiforme Encephalopathie) gemäß §

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
    Die BSE-Tests dienen der Vorbereitung eines anschließend zu erlassenden Verwaltungsakts, mit dem entweder die Freigabe des Fleisches des Schlachttieres oder dessen Vernichtung angeordnet wird (BGHZ 161, 7, 11; BGH VersR 2006, 698 ff.; LG Köln, NVwZ-RR 2004, 694, 695).
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