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   OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83   

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https://dejure.org/1983,2383
OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83 (https://dejure.org/1983,2383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.1983 - 11 U 16/83 (https://dejure.org/1983,2383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 11 U 16/83 (https://dejure.org/1983,2383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 932
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83
    Die Überlegungen, die den BGH veranlaßt haben, in der sog. Wohnwagen-Entscheidung (NJW 1983, 444 [G/6]) eine Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit - ohne Nachweis eines konkreten Schadens - zu versagen, treffen auf den vorliegenden Fall nicht zu.
  • BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17

    Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit

    Der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads hingegen, das als einziges dem Geschädigten zur Verfügung stehendes Kraftfahrzeug nicht ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt wird, stellt sich nicht lediglich als individuelle Genussschmälerung dar und kann ebenso wie der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Pkw den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen (vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 932; einschränkend: OLG Saarbrücken, NZV 1990, 312; OLG Düsseldorf, NJW 2008, 1964 sogar für den Fall, dass ein Zweitfahrzeug vorhanden ist; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 25 Rn. 51).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07

    Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson;

    Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn.51; st.Rspr. des Senats).
  • AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08

    Nutzungsausfallentschädigung Motorrad

    Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 51) es sei denn, es handelt sich um ein Spaßfahrzeug, welches ausschließlich zur Gestaltung der Freizeit eingesetzt worden ist.
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