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OLG Hamburg, 19.01.2018 - 11 U 167/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 29 ZPO, § 29c Abs 1 S 2 ZPO, § 171 Abs 2 HGB, § 172 Abs 4 HGB
Örtliche Zuständigkeit: Besonderer Gerichtsstand für einen Zahlungsanspruch eines Gesellschaftsgläubigers gegen den Treugeber-Kommanditisten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche einer Fondsgesellschaft auf Rückgewähr gewinnunabhängiger Ausschüttungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche einer Fondsgesellschaft auf Rückgewähr gewinnunabhängiger Ausschüttungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.07.2017 - 322 O 580/16
- OLG Hamburg, 19.01.2018 - 11 U 167/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2018 - 11 U 167/17
Würde die Gläubigerin diesen Anspruch selbst verfolgen dürfen, wäre § 29c ZPO ersichtlich nicht einschlägig, denn auf Dritte, die nicht in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung eines außerhalb von Geschäftsträumen geschlossenen Verbrauchervertrages einbezogen sind, ist § 29c ZPO nicht anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 3.5.2011, X ARZ 101/11, Rn. 13, juris).