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   OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04   

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https://dejure.org/2005,5147
OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04 (https://dejure.org/2005,5147)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.01.2005 - 11 U 171/04 (https://dejure.org/2005,5147)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 11 U 171/04 (https://dejure.org/2005,5147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Handelsvertreterausgleich: Abzug eines Betriebsrentenbarwerts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 89b Abs. 4 HGB; § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG
    Anspruch eines ausgeschiedenen Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Nachzahlung eines Handelsvertreterausgleichs; Abziehbarkeit des Barwerts einer Betriebsrentenanwartschaft von einem Ausgleichsanspruch ; Wirksamkeit einer Klausel mit einer zwingenden Anrechnung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ausgeschiedenen Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Nachzahlung eines Handelsvertreterausgleichs; Abziehbarkeit des Barwerts einer Betriebsrentenanwartschaft von einem Ausgleichsanspruch ; Wirksamkeit einer Klausel mit einer zwingenden Anrechnung einer ...

  • Judicialis

    HGB § 89b; ; BGB § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b Abs. 1 Nr. 3; BGB § 162
    Handelsvertreter; Ausgleich; Abzug eines Betriebsrentenbarwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - BHW 4 -, Anrechenbarkeit der Altersversorgung auf den AA, Wirksamkeit einer Anrechnungsklausel, Bedingungsvereitelung, treuwidrige Kündigung, treuwidrige Geltendmachung eines weitergehenden AA, Fälligkeitsdifferenz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01

    Bausparkassenvertreter: Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach Beendigung der

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    Zu dieser Frage hat der Senat in seinem Urteil in der Sache 11 U 193/01 vom 16. Mai 2002 folgendes ausgeführt:.

    Der Senat hat eine solche Anrechnung in seinem vorerwähnten Urteil 11 U 193/01 vom 16. Mai 2002 bereits einmal in voller Höhe vorgenommen und hierzu folgendes ausgeführt:.

    Insoweit ist auch nicht einmal ein Aktenzeichen mitgeteilt, sodass dem Senat auch jegliche Erkundigung nach dem Stand des angeblichen Verfahrens verwehrt ist; das Verfahren 11 U 193/01 ist informationshalber beigezogen.

  • BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64

    Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    Dieses beruht auf dem Gedanken der "funktionellen Verwandtschaft" (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.

    Mit in die Billigkeitserwägung ist einzubeziehen, dass die Nichtberücksichtigung des Barwertes zu einer doppelten Belastung der Beklagten durch freiwillige Finanzierung einer Altersversorgung einerseits und durch vollständige Ausgleichszahlung andererseits führen würde und deshalb wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre (vgl. dazu BGH NJW 1966, 1962 [1963]).

    Deren Umfang wird durch Steuervergünstigungen der Beklagten nicht berührt (vgl. BGH NJW 1966, 1962 [1964]).".

  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 211/01

    Zur Anrechenbarkeit einer vom Unternehmer finanzierten Altersversorgung auf den

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    Ein Abzug des Barwertes kann allerdings im Rahmen der Billigkeitskontrolle gemäß § 89 b Abs. 1 Nr. 3 erfolgen; (Anschluss an BGH v. 20. November 2002, VIII ZR 211/01 unter 2 c der Gründe).

    Der Bundesgerichtshof bestätigt zudem regelmäßig die Anrechnung des Barwertes von Betriebsrentenanwartschaften im Rahmen der Billigkeitsprüfung gemäß § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB (vgl. nur BGH, Urteil vom 20. November 2002, VIII ZR 211/01 unter 2 c der Gründe).

  • BVerfG, 22.08.1995 - 1 BvR 1624/92

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs von

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    Dieses beruht auf dem Gedanken der "funktionellen Verwandtschaft" (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.
  • OLG Köln, 19.09.1996 - 18 U 14/96

    Handelsvertreter; Ausgleichsanspruch ; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis;

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    Im Rahmen einer derartigen Einzelfallprüfung haben die Gerichte insbesondere auch in den Fällen, in denen eine erhebliche Fälligkeitsdifferenz zwischen dem Ausscheiden des Vertreters einerseits und dem Einsetzen der Zahlung von Altersrente andererseits liegt, geurteilt, dass der Vertreter einen Anspruch auf ungekürzte Ausgleichszahlung hat und der Rentenwert nicht angerechnet wird (vgl. u. a. OLG Köln, VersR 1997, 615).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156).
  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    Insofern hat der Bundesgerichtshof auch stets darauf hingewiesen, dass eine Einzelfallprüfung und Einzelfallabwägung vorgenommen werden muss (vgl. BGHZ 55, 45).
  • OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00

    Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    "Grundsätzlich ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Leistungen des Unternehmers zum Zweck der Altersvorsorgung des Vertreters bei der gemäß § 89 b Abs. 1 Nr. 3 HGB vorzunehmenden Abwägung von Bedeutung sein können, wenn und soweit die ungekürzte Zuerkennung des Ausgleichsanspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unbillig wäre (vgl. OLG Köln, VersR 2001, 1377 [1379] m. w. N.).
  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 261/95

    Ausschluß des Ausgleichsanspruchs im voraus

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
    Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156).
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