Rechtsprechung
OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Handelsvertreterausgleich: Abzug eines Betriebsrentenbarwerts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 89b Abs. 4 HGB; § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG
Anspruch eines ausgeschiedenen Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Nachzahlung eines Handelsvertreterausgleichs; Abziehbarkeit des Barwerts einer Betriebsrentenanwartschaft von einem Ausgleichsanspruch ; Wirksamkeit einer Klausel mit einer zwingenden Anrechnung einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines ausgeschiedenen Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Nachzahlung eines Handelsvertreterausgleichs; Abziehbarkeit des Barwerts einer Betriebsrentenanwartschaft von einem Ausgleichsanspruch ; Wirksamkeit einer Klausel mit einer zwingenden Anrechnung einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89b Abs. 1 Nr. 3; BGB § 162
Handelsvertreter; Ausgleich; Abzug eines Betriebsrentenbarwerts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- BHW 4 -, Anrechenbarkeit der Altersversorgung auf den AA, Wirksamkeit einer Anrechnungsklausel, Bedingungsvereitelung, treuwidrige Kündigung, treuwidrige Geltendmachung eines weitergehenden AA, Fälligkeitsdifferenz
Verfahrensgang
- LG Hannover, 11.05.2004 - 26 O 97/03
- OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 193/01
Bausparkassenvertreter: Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach Beendigung der …
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Zu dieser Frage hat der Senat in seinem Urteil in der Sache 11 U 193/01 vom 16. Mai 2002 folgendes ausgeführt:.Der Senat hat eine solche Anrechnung in seinem vorerwähnten Urteil 11 U 193/01 vom 16. Mai 2002 bereits einmal in voller Höhe vorgenommen und hierzu folgendes ausgeführt:.
Insoweit ist auch nicht einmal ein Aktenzeichen mitgeteilt, sodass dem Senat auch jegliche Erkundigung nach dem Stand des angeblichen Verfahrens verwehrt ist; das Verfahren 11 U 193/01 ist informationshalber beigezogen.
- BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64
Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Dieses beruht auf dem Gedanken der "funktionellen Verwandtschaft" (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt.Mit in die Billigkeitserwägung ist einzubeziehen, dass die Nichtberücksichtigung des Barwertes zu einer doppelten Belastung der Beklagten durch freiwillige Finanzierung einer Altersversorgung einerseits und durch vollständige Ausgleichszahlung andererseits führen würde und deshalb wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre (vgl. dazu BGH NJW 1966, 1962 [1963]).
Deren Umfang wird durch Steuervergünstigungen der Beklagten nicht berührt (vgl. BGH NJW 1966, 1962 [1964]).".
- BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 211/01
Zur Anrechenbarkeit einer vom Unternehmer finanzierten Altersversorgung auf den …
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Ein Abzug des Barwertes kann allerdings im Rahmen der Billigkeitskontrolle gemäß § 89 b Abs. 1 Nr. 3 erfolgen; (Anschluss an BGH v. 20. November 2002, VIII ZR 211/01 unter 2 c der Gründe).Der Bundesgerichtshof bestätigt zudem regelmäßig die Anrechnung des Barwertes von Betriebsrentenanwartschaften im Rahmen der Billigkeitsprüfung gemäß § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB (vgl. nur BGH, Urteil vom 20. November 2002, VIII ZR 211/01 unter 2 c der Gründe).
- BVerfG, 22.08.1995 - 1 BvR 1624/92
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs von …
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Dieses beruht auf dem Gedanken der "funktionellen Verwandtschaft" (vgl. BGH NJW 1996, 381; NJW 1966, 1962) zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung sowie darauf, dass die Altersversorgung den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung übernimmt. - OLG Köln, 19.09.1996 - 18 U 14/96
Handelsvertreter; Ausgleichsanspruch ; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; …
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Im Rahmen einer derartigen Einzelfallprüfung haben die Gerichte insbesondere auch in den Fällen, in denen eine erhebliche Fälligkeitsdifferenz zwischen dem Ausscheiden des Vertreters einerseits und dem Einsetzen der Zahlung von Altersrente andererseits liegt, geurteilt, dass der Vertreter einen Anspruch auf ungekürzte Ausgleichszahlung hat und der Rentenwert nicht angerechnet wird (vgl. u. a. OLG Köln, VersR 1997, 615). - BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89
Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156). - BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69
Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Insofern hat der Bundesgerichtshof auch stets darauf hingewiesen, dass eine Einzelfallprüfung und Einzelfallabwägung vorgenommen werden muss (vgl. BGHZ 55, 45). - OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00
Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs …
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
"Grundsätzlich ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Leistungen des Unternehmers zum Zweck der Altersvorsorgung des Vertreters bei der gemäß § 89 b Abs. 1 Nr. 3 HGB vorzunehmenden Abwägung von Bedeutung sein können, wenn und soweit die ungekürzte Zuerkennung des Ausgleichsanspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unbillig wäre (vgl. OLG Köln, VersR 2001, 1377 [1379] m. w. N.). - BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89
Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des …
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156). - BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 261/95
Ausschluß des Ausgleichsanspruchs im voraus
Auszug aus OLG Celle, 13.01.2005 - 11 U 171/04
Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Vertreter vor der Gefahr zu bewahren, sich aufgrund seiner wirtschaftlichen Abhängigkeit von dem vertretenen Unternehmen auf ihn benachteiligende Abreden einzulassen (vgl. BGH WM 1996, 1967; BGH MDR 1990, 793), verbieten sich nicht nur Vereinbarungen, durch die der Ausgleich ganz ausgeschlossen wird, sondern auch solche, durch die er im Ergebnis mehr oder weniger eingeschränkt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 156).
- OLG Köln, 20.10.2014 - 19 U 67/14
Anrechnung des Kapitalwerts eines Versorgungsanrechts auf den Ausgleichsanspruch …
Die ungekürzte Gewährung des Ausgleichsanspruches kann dann zu einer nicht gerechtfertigten Doppelbelastung des Unternehmers führen (vgl. BGH, NJW 1966, 1962; BGH, NJW 1982, 1814; BGH, NJW-RR 2006, 1542; vgl. auch Senat…, Urt. vom 01.08.2003 - 19 U 39/02 - BeckRS 2010, 12407; OLG München, NJOZ 2007, 3872; OLG München, BeckRS 2009, 22694; OLG München, BeckRS 2010, 29115; OLG Celle, NJOZ 2005, 2588).An dem Charakter der Freiwilligkeit ändert es insofern nichts, dass sie dem Kläger unter § 5 des Vertrages die Möglichkeit eingeräumt hat, die Aufnahme in die Versorgungseinrichtung für den Außendienst zu beantragen (…vgl. BGH, BeckRS 2014, 11252, Rn. 27; OLG Celle, NJOZ 2005, 2588).
- OLG München, 21.12.2005 - 7 U 2941/05
Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB
Dem Kläger steht auch bei Anrechnung des Barwerts der Altersversorgung noch ca. die Hälfte des rechnerisch ermittelten Ausgleichsanspruchs zu (vgl. OLG Celle 11 U 171/04 vom 13.01.2005). - OLG Köln, 14.08.2014 - 19 U 67/14
Anrechnung des Kapitalwerts eines Versorgungsanrechts auf den Ausgleichsanspruch …
Die ungekürzte Gewährung des Ausgleichsanspruches kann dann zu einer nicht gerechtfertigten Doppelbelastung des Unternehmers führen (vgl. BGH , NJW 1966, 1962; BGH , NJW 1982, 1814; BGH , NJW-RR 2006, 1542;… vgl. auch Senat , Urt. vom 01.08.2003 - 19 U 39/02 - BeckRS 2010, 12407; OLG München , NJOZ 2007, 3872; OLG München , BeckRS 2009, 22694; OLG München , BeckRS 2010, 29115; OLG Celle , NJOZ 2005, 2588).An dem Charakter der Freiwilligkeit ändert es insofern nichts, dass sie dem Kläger unter § 5 des Vertrages die Möglichkeit eingeräumt hat, die Aufnahme in die Versorgungseinrichtung für den Außendienst zu beantragen (…vgl. BGH , BeckRS 2014, 11252, Rn. 27; OLG Celle , NJOZ 2005, 2588).
- LG Hamburg, 28.11.2014 - 412 HKO 70/09
Schadensersatzklage des Versicherungsvertreters nach fristloser Kündigung: …
Nach ständiger Rechtsprechung auch dieses Gerichts kann in derartigen Fällen eine volle Anrechnung des Barwerts der Anwartschaft der Billigkeit entsprechen (BGH NJW 2003, 1241, 1243; 2003, 3350, 51; OLG München, VersR 2006, 1122; OLG Celle, Urteil vom 13.1.2005 11 U 171/04, RuS 2006, 132, vgl. auch BGH VersR 2006, 1256, 1258 sowie LG Hamburg 412 O 42/07 - Urteil vom 23. Januar 2009).