Rechtsprechung
OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/2001 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Durch Satzung zeitlich bestimmte Räum- und Streupflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Pflicht zur Schneebeseitigung und Eisbeseitigung; Bestimmtheitsgrundsatz öffentlich-rechtliche Satzungen; Morgendlicher Zeitpunkt der Räum- und Streupflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847 (a.F.)
Beginn der Pflicht zur Schneeräumung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Streit um den morgendlichen Zeitpunkt der Räum- und Streupflicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beginn der Winterdienstpflicht zu einer bestimmten Uhrzeit begründet Räum- und Streupflicht erst ab diesem Zeitpunkt - Sturz vor diesem Zeitpunkt begründet daher kein Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 11.10.2001 - 8 O 129/01
- OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/2001
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 171
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/01
Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen/Schneefall tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten sowie schließlich noch einen angemessenen Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (OLG Schleswig VersR 1975, 431 sowie Senatsurteil vom 15. Mai 2001, 11 U 14/2000 und OLG Brandenburg, OLG Report 1999, 419, 420).Allerdings hat der damalige 5. Senat des OLG Schleswig im zitierten Urteil (VersR 1975, 431) offen gelassen, "ob der Reinigungspflichtige etwa bei einer durch Polizeiverordnung oder Ortssatzung festgesetzten Uhrzeit für den Beginn des Schneeräumens sofort mit dem Beseitigen des Schnee beginnen muss".
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/01
Auch der Umfang der Streupflicht richtet sich - weil die Beklagten nicht originär streupflichtig sind - allein nach den Bestimmungen des maßgeblichen Ortsrechts (vgl. BGH NJW 1985, 484). - OLG Hamm, 30.11.1989 - 27 U 127/89
Zur Streupflicht der Anlieger auf Gehwegen
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/01
Für öffentlich-rechtliche Satzungen, die den Bürgern Pflichten auferlegen, gilt nämlich ein strenger Bestimmtheitsgrundsatz in dem Sinne, dass die Bürger als Normadressaten aus der Satzung unzweifelhaft erkennen müssen, welche Handlungen ihnen konkret abverlangt werden (OLG Hamm, VersR 1991, 1419; Senatsurteile vom 13.08.1998 - 11 U 194/96 - …und vom 03. Juni 1999 - 11 U 76/97 - sowie Geigel a. a. O., § 14 Rand-Nr. 168). - OLG Hamburg, 08.08.1997 - 11 U 76/97
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/01
Für öffentlich-rechtliche Satzungen, die den Bürgern Pflichten auferlegen, gilt nämlich ein strenger Bestimmtheitsgrundsatz in dem Sinne, dass die Bürger als Normadressaten aus der Satzung unzweifelhaft erkennen müssen, welche Handlungen ihnen konkret abverlangt werden (OLG Hamm, VersR 1991, 1419; Senatsurteile vom 13.08.1998 - 11 U 194/96 - und vom 03. Juni 1999 - 11 U 76/97 - sowie Geigel a. a. O., § 14 Rand-Nr. 168). - OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
Streupflicht bei Eisregen
Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/01
Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen/Schneefall tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten sowie schließlich noch einen angemessenen Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (OLG Schleswig VersR 1975, 431 sowie Senatsurteil vom 15. Mai 2001, 11 U 14/2000 und OLG Brandenburg, OLG Report 1999, 419, 420).
- OLG Hamm, 11.12.2006 - 6 W 62/06
Zum Umfang der winterlichen Wartungspflicht von Gehwegen
Für die zeitlichen Grenzen der durch Ortssatzung übertragenen Winterwartungspflicht gilt aber ein strenger Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 04, 171). - KG, 23.04.2014 - 11 U 12/13
Abkürzungen müssen nicht gestreut werden!
Dies gilt insbesondere, weil der Grundstückseigentümer als Normadressat aus dem Gesetz unzweifelhaft erkennen muss, welche Handlungen ihm konkret abverlangt werden (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 171). - LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2013 - 12 O 8248/12
Beschränkung der Streupflicht eines Anliegers auf satzungsgemäß vorgesehenen …
Dies gilt insbesondere, weil der Grundstückseigentümer als Normadressat aus der Satzung unzweifelhaft erkennen muss, welche Handlungen ihm konkret abverlangt werden (vgl. OLG Schleswig , NJW-RR 2004, 171). - LG Trier, 15.06.2005 - 4 O 421/03
Arzthaftung für cerebrale Schwerstbehinderung eines Kindes
Nach ständiger Rechtsprechung (BGH VersR 1974, 162; BGH NJW 1982, 757; BGH NJW-RR 2004, 171) umfasst der Begriff der "Vermehrung der Bedürfnisse" alle verletzungsbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, Nachteile auszugleichen oder zu vermindern, die dem Verletzten in Folge der dauernden Beeinträchtigung seines körperlichen und geistigen Wohlbefindens entstehen.