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   OLG Brandenburg, 09.07.2002 - 11 U 187/01   

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https://dejure.org/2002,3287
OLG Brandenburg, 09.07.2002 - 11 U 187/01 (https://dejure.org/2002,3287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2002 - 11 U 187/01 (https://dejure.org/2002,3287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 11 U 187/01 (https://dejure.org/2002,3287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Schlussrechnungssalden aus einem VOB-Vertrag als Forderungen i.S.d. § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); Gefahr widersprechender Entscheidungen bei Erlass eines Teilurteils

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § ... 539 a. F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5 S. 1; ; BGB § 398; ; VOB/B § 2; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 2; ; VOB/B § 2 Nr. 8 Abs. 2 S. 1; ; VOB/B § 2 Nr. 8 Abs. 2 S. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 3; ; AGBG § 9 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 3; ZPO § 301 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Teilurteils; Darlegungs- und Beweislast bei Nachtragsforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Teilurteils über (Nachtrags)Positionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Detailpauschale und Abweichung vom Leistungsverzeichnis: Vermutung für Nachtrag! (IBR 2003, 57)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Teilurteil über einzelne Nachtragspositionen nicht zulässig! (IBR 2003, 1034)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 716
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2002 - 11 U 187/01
    Beim VOB/B-Vertrag ist der gemäß der Schlussrechnung offene Betrag ein Saldo, in der Terminologie der VOB/B ein "Guthaben", § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 3 VOB/B (BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt NJW 1999, 417).

    Deren Bedeutung für den Saldo ist nicht bestimmt und auch nicht bestimmbar, eben weil sie lediglich Rechnungspositionen darstellen (vgl. BGH NJW 1999, 417).

  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 69/96

    Begriff des unstreitigen Guthabens; Verhandlung prüfbar berechneter und sachlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2002 - 11 U 187/01
    Die Abschlagszahlungen können also nicht auf die einzelnen Leistungspositionen des Vertrages bezogen werden, für die sie ursprünglich als Abschlag gefordert worden sind (vgl. BGH NJW 1997, 1444).
  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2002 - 11 U 187/01
    Die Widerspruchsfreiheit zwischen ihnen muss über den gesamten Instanzenzug gewährleistet sein, namentlich unter Einbeziehung der Möglichkeit abweichender Entscheidungen der verschiedenen Instanzgerichte (vgl. BGH WM 2000, 380; Kniffka in Kniffka/Koeble, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 08.03.2012 - 17 U 49/11

    Anspruch auf Herausgabe einer zur Sicherung von Werklohnansprüchen gegebenen

    Zwar kann ein "Abrunden" im Einzelfall als bloßer Rabatt bei einem Einheitspreisvertrag anzusehen sein (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 1517; Brandenburgisches OLG, BauR 2003, 716).
  • OLG Naumburg, 06.05.2009 - 6 U 19/09

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Vorliegend fehlt es bereits an der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, denn die Widerklageforderung ist auf Grund einer umfangreichen Gegenüberstellung der Leistungen der Beklagten sowie der Zahlungen der Klägerin ermittelt worden (vgl. S. 165 des Schriftsatzes der Beklagtenvertreter vom 20.12.2007 = Bl. 171 III d.A.), sodass der mit der Widerklage geltend gemachte Restwerklohn das Ergebnis einer rechtlich nicht in Einzelpositionen teilbaren Saldierung darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1982, 1026, Brandenburgisches OLG, Urt. v. 09.07.2002, 11 U 187/01, Rn. 24-26).
  • LG Traunstein, 12.02.2019 - 2 O 1965/18

    Schlussrechnung, Werklohnanspruch, Leistungsverzeichnis, Werklohn,

    Daher schuldet die Klägerin andere als die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen grundsätzlich nicht (OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2002 - 11 U 187/01, BauR 2003, 716).
  • OLG Oldenburg, 03.11.2009 - 12 U 52/09
    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn der Auftraggeber die erweiterten Leistungen bewusst geschehen lässt, widerspruchslos hinnimmt oder sich die Parteien stillschweigend auf eine bestimmte Situation eingestellt haben (vgl. OLG Brandenburg IBR 2003, 57; Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Band 1, 4. Aufl. Rz. 871; Beck'scher VOB Kommentar-Jansen, 2. Aufl. § 2 Nr. 6 Rz. 47).
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