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   OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01   

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OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01 (https://dejure.org/2003,18429)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2003 - 11 U 188/01 (https://dejure.org/2003,18429)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 11 U 188/01 (https://dejure.org/2003,18429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 18 O 142/00
  • OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 12.01.1994 - 4 U 116/92

    Arzt haftet nicht für initiiertes Unterbringungsverfahren L

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass ein in einem gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichem Verfahren tätiger Gutachter für eine Verletzung der in § 823 BGB genannten Rechtsgüter haftet, wenn die Verletzung auf einer Falschbegutachtung beruht und das Gutachten in grob fahrlässiger Weise falsch erstellt wurde (BVerfG NJW 1979, 305; BGH, NJW 1974, 312; NJW 1995, S. 791).

    Was die Haftung der Beklagten für etwaige derartige Beeinträchtigungen angeht, ist außerdem zu beachten, dass in den Fällen des Ingangsetzens eines gesetzlich geregelten Verfahrens (dem die Verursachung einer Fortsetzung gleichsteht) der Veranlasser zivilrechtlich nur haftet, wenn er vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat (BGH NJW 1995, 791; NJW 1987, 1929).

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01
    Was die Haftung der Beklagten für etwaige derartige Beeinträchtigungen angeht, ist außerdem zu beachten, dass in den Fällen des Ingangsetzens eines gesetzlich geregelten Verfahrens (dem die Verursachung einer Fortsetzung gleichsteht) der Veranlasser zivilrechtlich nur haftet, wenn er vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat (BGH NJW 1995, 791; NJW 1987, 1929).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01
    Grundsätzlich indiziert nämlich ein subjektiv redliches Verhalten im Rahmen eines gesetzmäßig ablaufenden Verfahrens nicht schon seine Rechtswidrigkeit, da das Verhalten - verfahrensrechtlich gesehen - legal ist und demzufolge die Vermutung der Rechtmäßigkeit für sich hat (BGH NJW 1992, 2014).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass ein in einem gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichem Verfahren tätiger Gutachter für eine Verletzung der in § 823 BGB genannten Rechtsgüter haftet, wenn die Verletzung auf einer Falschbegutachtung beruht und das Gutachten in grob fahrlässiger Weise falsch erstellt wurde (BVerfG NJW 1979, 305; BGH, NJW 1974, 312; NJW 1995, S. 791).
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 113/71

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass ein in einem gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichem Verfahren tätiger Gutachter für eine Verletzung der in § 823 BGB genannten Rechtsgüter haftet, wenn die Verletzung auf einer Falschbegutachtung beruht und das Gutachten in grob fahrlässiger Weise falsch erstellt wurde (BVerfG NJW 1979, 305; BGH, NJW 1974, 312; NJW 1995, S. 791).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01
    Letztlich fehlt es auch an der für eine Haftung der Beklagten als Gutachterin erforderlichen grob fahrlässigen Unrichtigkeit ihrer Feststellungen (zu den Anforderungen an Glaubwürdigkeitsgutachten allgemein BGH NJW 1999, 2746 mit Anmerkung Offe, NJW 2000, 929); auch unter Berücksichtigung der vom Senat durchgeführten ergänzenden Anhörung des Sachverständigen P. bestehen dafür letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte:.
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