Rechtsprechung
OLG Celle, 10.06.2004 - 11 U 21/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Unbeschränkte Frachtführerhaftung: Verschärfte sekundäre Darlegungslast des Frachtführers bei Beschädigung des Frachtgutes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 431 HGB; § 435 HGB
Verschärfte sekundäre Darlegungslast für einen Frachtführer bei einem Schaden an Kopiergeräten vor Ablieferung; Darlegungslast bei Unstimmigkeiten in der Schilderung eines Schadensereignisses und dem entstandenen Schadensumfang; Grob fahrlässiges Organisationsverschulden ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschärfte sekundäre Darlegungslast für einen Frachtführer bei einem Schaden an Kopiergeräten vor Ablieferung; Darlegungslast bei Unstimmigkeiten in der Schilderung eines Schadensereignisses und dem entstandenen Schadensumfang; Grob fahrlässiges Organisationsverschulden ...
- tis-gdv.de
Organisationsverschulden, Beschädigung
- rabüro.de
Zur sekundären Darlegungslast des Frachtführers
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 431; HGB § 435; BGB § 242
Zur Haftung und Darlegungslast des Spediteurs bei Verlust bzw. Beschädigung von Frachtgut - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 11.12.2003 - 25 O 122/03
- OLG Celle, 10.06.2004 - 11 U 21/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2004 - 11 U 21/04
Dementsprechend müssen die konkret eingerichteten Kontrollen so detailliert dargelegt werden, dass für den Anspruchsteller und das Gericht erkennbar wird, wie die einzelnen Maßnahmen in der Praxis geordnet, überschaubar und zuverlässig ineinandergreifen, und welche Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, dass die theoretisch vorgesehenen Organisationsmaßnahmen auch praktisch durchgeführt werden (vgl. BGHZ 129, 345, 350 f.; BGH Transportrecht 1998, 262, 263; Transportrecht 2002, 408 ff.). - BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00
Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und …
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2004 - 11 U 21/04
Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die Grundsätze zum grob fahrlässigen Organisationsverschulden für die Fälle der Beschädigung von Packstücken während des Transports nicht ohne weiteres übertragbar seien (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - I ZR 275/00, TranspR 2004, 175 ff., unter 4. der Gründe). - OLG Celle, 09.10.2003 - 11 U 88/03
Sorgfaltspflichten des Versenders bei der Verpackung von Frachtgut.
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2004 - 11 U 21/04
Der Senat hat dies in seinem Urteil in der Sache 11 U 88/03 vom 9. Oktober 2003 gerade der auch hier beklagten Gesellschaft mit folgendem Text verdeutlicht:.
- OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 7 U 78/07
Anwendung der ein- oder dreijährigen Verjährungsfrist bei Frachtgutbeschädigung; …
Die von der Klägerin ferner zitierte Entscheidung des OLG Celle (in TranspR 2005, 23) verhält sich zu den Rechtsprechungsgrundsätzen zum grob fahrlässigen Organisationsverschulden des Spediteurs und wird vom Bundesgerichtshof für nicht übertragbar auf den hier vorliegenden Fall der Beschädigung von Transportgut erachtet (vgl. BGH TranspR 2004, 175; BGH TranspR 2006, 390/392). - OLG Nürnberg, 04.07.2017 - 12 U 2204/15
Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus abgestelltem …
Auch bedarf es näherer Darlegungen des Frachtführers, welche konkreten Maßnahmen etwa zur Verhinderung von Entwendungen ergriffen wurden, welche Kenntnisse der Frachtführer über den konkreten Schadensverlauf hat und welche Schadensursachen er ermitteln konnte (vgl. BGH TranspR 2006, 390; BGH TranspR 2002, 408; OLG Karlsruhe TranspR 2000, 465; OLG Stuttgart TranspR 2003, 308; OLG Celle TranspR 2005, 23).