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   OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06   

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OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06 (https://dejure.org/2006,8488)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 (https://dejure.org/2006,8488)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 11 U 21/06 (https://dejure.org/2006,8488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Kündigung des Mandantenauftrages seitens des Rechtsanwalts ohne triftigen Grund; Abwägung der Vorteile und Nachteile einer Vorschussklage gegenüber einer Schadensersatzklage; Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 628 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 628 Abs. 1 S. 1
    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Vertragsbeendigung zur Unzeit - Verpflichtung zur Wahl des sichersten Weges zur Durchsetzung der Interessen der Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Außerdem haben diese Anwälte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 157) einen Anspruch auf eine Terminsgebühr (1,2 x 902, 00 EUR zuzüglich 16 % MWSt = 1.255,58 EUR) erlangt, auch wenn der Vergleich im Vorprozess nach § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommen ist und die weiteren Anwälte im Vorprozess keinen Termin für die Beklagten wahrgenommen haben.
  • OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02

    Anwaltsgebühren bei Schlechterfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages; Erfallen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Es kann allenfalls die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) gegeben sein, wenn die Leistung des Anwalts grob fehlerhaft, unvollständig und insgesamt unbrauchbar ist (OLG Koblenz NJW-RR 2003, 274).
  • LG Itzehoe, 28.12.2005 - 7 O 409/05
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    unter teilweiser Änderung des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 28.12.2005, Aktenzeichen 7 O 409/05, die Beklagten zu verurteilen, an sie - die Kläger - 3.478,06 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 10.06.2005 zu zahlen.
  • KG, 12.10.2001 - 15 U 6025/00

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Ein Interessenwegfall ist hier aber ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn einzelne Tätigkeiten des ersten Anwalts für den Mandanten einen bleibenden Wert haben - wie z.B. die Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, das der zweite Anwalt infolge Fristablaufs nicht mehr mit Erfolg einlegen könnte (OLG Karlsruhe MDR 1994, 519; KG Berlin NJW-RR 2002, 708; Erman, 10. Auflage, § 628 Rn. 12).
  • BGH, 07.10.1976 - III ZR 110/74

    Honorarforderung wegen anwaltlicher Tätigkeit - Vertragswidriges Verhalten eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 1984, 1659; NJW 1982, 437; WM 1977, 369) ist regelmäßig anzunehmen, dass die bisherigen Leistungen eines Anwalts infolge der Kündigung für den Mandanten kein Interesse mehr haben, wenn der Mandant einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen und an diesen die gleichen Gebühren noch einmal in voller Höhe entrichten muss (so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/-Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 13 Rn. 62; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 13 Rn. 49).
  • OLG Brandenburg, 07.12.1999 - 6 U 95/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Voraussetzung dafür wäre eine von den Beklagten zu vertretende schwerwiegende Vertragspflichtverletzung, die auch eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt hätte (MünchKomm/Henssler, 4. Auflage, § 628 Rn. 14; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 137).
  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 1984, 1659; NJW 1982, 437; WM 1977, 369) ist regelmäßig anzunehmen, dass die bisherigen Leistungen eines Anwalts infolge der Kündigung für den Mandanten kein Interesse mehr haben, wenn der Mandant einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen und an diesen die gleichen Gebühren noch einmal in voller Höhe entrichten muss (so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/-Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 13 Rn. 62; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 13 Rn. 49).
  • BGH, 15.01.1981 - III ZR 19/80

    Dienstvertrag - Parteiverrat - Anwaltsvertrag - Pflichten des Anwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Eine Verwirkung entsprechend § 654 BGB kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1981, 1211) nur im Falle des vorsätzlichen Parteiverrats in Betracht.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1994 - 3 U 45/93

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts trotz Mandatsniederlegung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Ein Interessenwegfall ist hier aber ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn einzelne Tätigkeiten des ersten Anwalts für den Mandanten einen bleibenden Wert haben - wie z.B. die Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, das der zweite Anwalt infolge Fristablaufs nicht mehr mit Erfolg einlegen könnte (OLG Karlsruhe MDR 1994, 519; KG Berlin NJW-RR 2002, 708; Erman, 10. Auflage, § 628 Rn. 12).
  • BGH, 07.06.1984 - III ZR 37/83

    Annehmung der Interessen eines Dritten gegen den Auftraggeber eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 1984, 1659; NJW 1982, 437; WM 1977, 369) ist regelmäßig anzunehmen, dass die bisherigen Leistungen eines Anwalts infolge der Kündigung für den Mandanten kein Interesse mehr haben, wenn der Mandant einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen und an diesen die gleichen Gebühren noch einmal in voller Höhe entrichten muss (so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/-Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 13 Rn. 62; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 13 Rn. 49).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 170/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei Kündigung des Mandatsverhältnisses

    Die Einschränkung, die bis zur Mandatsniederlegung erbrachten Leistungen würden für den Auftraggeber jedenfalls insoweit nicht nutzlos, als die Tätigkeiten des ersten Anwalts für den Mandanten einen bleibenden Wert hätten, wie z.B. die Klageerhebung zur Hemmung der Verjährung oder Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, das der zweite Anwalt infolge des Fristablaufs nicht mehr einlegen könne (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1084, 1085; KG, NJW-RR 2002, 708, 709 f; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2008, 232, 234; Erman/Belling, BGB, 13. Aufl., § 628 Rn. 12; Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Aufl., § 628 Rn. 4; Mugler, AnwBl. 2000, 19, 21), ist jedenfalls insoweit nicht gerechtfertigt, als der Auftraggeber einen neuen Anwalt bestellen muss, um den Rechtsstreit fortführen zu können (Henssler/Deckenbrock, NJW 2005, 1, 4; MünchKomm-BGB/Henssler, 5. Aufl. § 628 Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2009 - 4 U 192/07

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Kündigung des Mandats während eines

    Da die finanziellen Folgen für den Mandanten erheblich sein können, setzt ein "vertragswidriges Verhalten" im Sinne von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus (vgl. beispielsweise OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 -, Rdnr. 5, zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 -, Rdnr. 14, zitiert nach Juris).
  • LG Bremen, 29.05.2020 - 4 S 102/19

    Vergütungsanspruch, Kündigung, Interessenwegfall, Fälligkeit

    Da die finanziellen Folgen für den Mandanten erheblich sein können, setzt ein "vertragswidriges Verhalten" im Sinne von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2009 - 4 U 192/07 -, Rn. 23 - 25, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 -, Rdnr. 5, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 -, Rdnr. 14, juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11

    Rechtsnatur eines Unternehmensberatervertrages

    b) Ob in den Fällen einer der Nichtleistung wegen völliger Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung gleichstehenden Schlechtleistung die zu zahlende Vergütung einen durch die Schlechterfüllung entstandenen und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu ersetzenden Schaden darstellt (so etwa OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; OLG Hamm, ArztR 2008, 166), oder der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben kann (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997; OLG Schleswig, OLGR 2008, 232), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 18 U 18/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Rückforderung gezahlter Vergütung wegen Kündigung des

    Kündigt der mit der Vertretung der Partei im Anwaltsprozess beauftragte Rechtsanwalt das Mandat vor Abschluss des Verfahrens, ohne dazu durch vertragswidriges Verhalten der Partei veranlasst zu sein, und muss die Partei deshalb zwecks ordnungsgemäßer Vertretung einen anderen Rechtsanwalt beauftragen, haben die vom ursprünglichen Prozessbevollmächtigten bereits erbrachten Leistungen infolge der Kündigung für die Partei kein Interesse mehr, so dass der kündigende Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gemäß § 628 Absatz 1 Satz 2 BGB verliert und die Partei bereits gezahlte Vergütung in der Höhe des an den neuen Prozessbevollmächtigten zu zahlenden Betrags gemäß § 812 Absatz 1 Satz 2, 1. Alt. BGB zurückfordern kann (Ablehnung von OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.1994, Az. 3 U 45/93, NJW-RR 1994, 1084 und KG, Urteil vom 12.10.2001, Az. 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708 sowie OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006, Az. 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232).

    Deshalb hat die Rechtsmitteleinlegung allein für den Mandanten auch keinen "bleibenden Wert" (so aber Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236 - zitiert nach juris).

    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, weil der Senat hinsichtlich des Interessefortfalls im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB in entscheidungserheblicher Weise von den Auffassungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Schleswig und des Kammergerichts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236; KG, Urteil vom 12.10.2001, Az.: 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708-711 - jeweils zitiert nach juris) abweicht.

  • LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12

    Rechtsanwalt, Gebührenanspruch, Wegfall, Kündigung, Berufungsbegründung,

    Dies gilt umso mehr, als sich ein Dienstverpflichteter, der wie ein Rechtsanwalt nach gesetzlichen Regelungen pauschal für eine Vielzahl möglicher Tätigkeiten vergütet wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084 - zitiert nach juris), immer dann der Verpflichtung, den Dienst-, bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag gänzlich zu erfüllen, entziehen könnte, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Gebührenregelung vorliegen, ohne befürchten zu müssen, seinen Vergütungsanspruch zu verlieren." Da das OLG Frankfurt jedoch hinsichtlich des Interessefortfalls im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB in entscheidungserheblicher Weise von den Auffassungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Schleswig und des Kammergerichts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236; KG, Urteil vom 12.10.2001, Az.: 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708-711 - jeweils zitiert nach juris) abwich, ließ es die Revision zu.
  • OLG Köln, 10.10.2013 - 18 U 33/13

    Rechtliche Einordnung eines freien Mitarbeitervertrages hinsichtlich der

    d) Ob die völlige Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung einer Nichtleistung gleichsteht und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu einem Schadenersatzanspruch führt, der dem Vergütungsanspruch entgegen gehalten werden kann (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2005 - 15 U 117/04, NJW-RR 2006, 1074-1076, zitiert nach juris, Rn. 7), oder ob der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben kann (so OLG Koblenz, Urteil vom 26.02.2007 - 12 U 1433/04, NJW-RR 2007, 997-998, zitiert nach juris, Rn. 10; OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06, OLGR 2008, 232-236,zitiert nach juris, Rn. 25), kann dahinstehen.
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