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   OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00   

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https://dejure.org/2002,8707
OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00 (https://dejure.org/2002,8707)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.05.2002 - 11 U 212/00 (https://dejure.org/2002,8707)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Mai 2002 - 11 U 212/00 (https://dejure.org/2002,8707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAO § 51 b; ; BGB § 215 II; ; BGB § 222

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 51 b; BGB § 215 Abs. 2 § 222
    Anwaltshaftung wegen Fehlern bei Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    Bei der Versäumung prozessualer Fristen, deren Beachtung zur Änderung eines nachteiligen Urteils erforderlich ist, ist ein Schaden mit Ablauf der Rechtsmittelfrist eingetreten, weil ein Rechtsmittel keinen Erfolg mehr haben kann (BGH NJW 2000, 1263, 1264; 2000, 1267).

    Erforderlich ist weiterhin, dass ein sorgfältiger Anwalt bei dieser Prüfung seine mögliche Haftpflicht erkennen konnte (BGH NJW 1996, 48, 50; 1996, 661, 662; 1999, 2183, 2184; 2000, 1263, 1264 f.; 2000, 1267; 2001, 826, 828).

    Es reicht aber nicht aus, wenn ein neuer Rechtsanwalt im bisherigen oder einem anderen Verfahren tätig wird und als Nebenpflicht dieser Tätigkeit auch auf bestehende Regressansprüche hinweisen müsste (BGH NJW 2000, 1263, 1265).

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    Er muss den Mandanten nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Mandant in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen entscheiden kann (BGH NJW 1993, 1779, 1780; 1995, 449, 450; 1996, 2648, 2649; 1998, 2048, 2050, j. m. w. N.).

    Wenn der Erstanwalt bei der Verfolgung von Ansprüchen seines Mandanten Fehler begeht, wird der Ursachenzusammenhang durch Fehler eines Zweitanwalts nur dann unterbrochen, wenn der Zweitanwalt in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (BGH NJW 1993, 1779, 1780).

    Abweichend hiervon hat das Landgericht eine 30-jährige Verjährungsfrist wegen positiver Forderungsverletzung angenommen und sich auf die Entscheidung BGH NJW 1993, 1779 gestützt.

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    Legt man den September 1996 als Beginn der Sekundärverjährung zu Grunde, weil zu diesem Zeitpunkt das Mandatsverhältnis endete (BGH NJW 1985, 2250, 2253; 1996, 2929, 2931), wäre auch der Sekundäranspruch verjährt, weil die Klage nicht bis September 1999 eingereicht worden ist.

    Allein die Annahme des Berechtigten, mit der Klage noch warten zu können, begründet den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Verjährungseinrede noch nicht (BGH NJW 1996, 2929, 2931).

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    Räumt ein Anwalt eine Pflichtverletzung ein und meldet er den Schadensfall seinem Haftpflichtversicherer zwecks Überprüfung der Schadensersatzforderung, reicht dies für ein Anerkenntnis nicht aus (BGH NJW 2000, 2661, 2663).

    Dieser Einwand ist stets dann ausgeschlossen, wenn dem Anspruchsteller noch genügend Zeit zur rechtzeitigen Erhebung der Klage verbleibt (BGH NJW 2000, 2661, 2663).

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    War das Mandat des Anwalts bereits vor der Verjährung des Primäranspruch beendet, beginnt die Frist für den Lauf der Verjährung des Sekundäranspruchs mit dem Mandatsende (BGH NJW 1985, 2250, 2253; 1996, 661, 662).

    Legt man den September 1996 als Beginn der Sekundärverjährung zu Grunde, weil zu diesem Zeitpunkt das Mandatsverhältnis endete (BGH NJW 1985, 2250, 2253; 1996, 2929, 2931), wäre auch der Sekundäranspruch verjährt, weil die Klage nicht bis September 1999 eingereicht worden ist.

  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    Erforderlich ist weiterhin, dass ein sorgfältiger Anwalt bei dieser Prüfung seine mögliche Haftpflicht erkennen konnte (BGH NJW 1996, 48, 50; 1996, 661, 662; 1999, 2183, 2184; 2000, 1263, 1264 f.; 2000, 1267; 2001, 826, 828).

    War das Mandat des Anwalts bereits vor der Verjährung des Primäranspruch beendet, beginnt die Frist für den Lauf der Verjährung des Sekundäranspruchs mit dem Mandatsende (BGH NJW 1985, 2250, 2253; 1996, 661, 662).

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    Bei der Versäumung prozessualer Fristen, deren Beachtung zur Änderung eines nachteiligen Urteils erforderlich ist, ist ein Schaden mit Ablauf der Rechtsmittelfrist eingetreten, weil ein Rechtsmittel keinen Erfolg mehr haben kann (BGH NJW 2000, 1263, 1264; 2000, 1267).

    Erforderlich ist weiterhin, dass ein sorgfältiger Anwalt bei dieser Prüfung seine mögliche Haftpflicht erkennen konnte (BGH NJW 1996, 48, 50; 1996, 661, 662; 1999, 2183, 2184; 2000, 1263, 1264 f.; 2000, 1267; 2001, 826, 828).

  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so dass maßgebliche Gesichtspunkte bei der Entscheidung übersehen werden, können dem Anwalt auch Fehler des Gerichts zugerechnet werden (BGH NJW 1994, 1211, 1213; 1995, 1419, 1420; 1996, 48, 51; 1997, 250, 253; NJW-RR 1990, 1241, 1242).

    Erforderlich ist weiterhin, dass ein sorgfältiger Anwalt bei dieser Prüfung seine mögliche Haftpflicht erkennen konnte (BGH NJW 1996, 48, 50; 1996, 661, 662; 1999, 2183, 2184; 2000, 1263, 1264 f.; 2000, 1267; 2001, 826, 828).

  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    Unerheblich ist, wie das seinerzeit mit dem Vorverfahren befasste Gericht mutmaßlich entschieden hätte (BGH NJW 1994, 1211, 1212 f.; 2000, 730, 732; 2000, 1572, 1573).

    Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so dass maßgebliche Gesichtspunkte bei der Entscheidung übersehen werden, können dem Anwalt auch Fehler des Gerichts zugerechnet werden (BGH NJW 1994, 1211, 1213; 1995, 1419, 1420; 1996, 48, 51; 1997, 250, 253; NJW-RR 1990, 1241, 1242).

  • BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97

    Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00
    Erforderlich ist weiterhin, dass ein sorgfältiger Anwalt bei dieser Prüfung seine mögliche Haftpflicht erkennen konnte (BGH NJW 1996, 48, 50; 1996, 661, 662; 1999, 2183, 2184; 2000, 1263, 1264 f.; 2000, 1267; 2001, 826, 828).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99

    Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 294/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts; Kosten eines überflüssigen

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 45/94

    Hemmung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit bei verzögerter

  • OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Bestimmung des Klagegegners

    Damit dieser eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, hat der Anwalt ihn über Risiken und deren abschätzbares Ausmaß aufzuklären; Zweifel und Bedenken, zu denen die Rechtslage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH NJW 1988, 563, 566; OLG Schleswig, Urteil v. 10.05.2002, 11 U 212/00, SchlHA 2002, 209) und diesen sorgfältig darüber unterrichten, welche Gesichtspunkte für die eine und welche für die andere Interpretation sprechen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben können (vgl. Rinsche/Fahrendorf/Terbille, aaO., Rn. 514).
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