Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,72744
OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02 (https://dejure.org/2004,72744)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2004 - 11 U 213/02 (https://dejure.org/2004,72744)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2004 - 11 U 213/02 (https://dejure.org/2004,72744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,72744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02
    Diese Unfallverabredung schließt als Einwilligung des Klägers in die Sachbeschädigung einen Ersatzanspruch sowohl aus § 823 BGB als auch aus § 7 StVG aus (vgl. BGHZ 71, 339, 340; VersR 1978, 865).

    Steht das äußere Unfallgeschehen fest, so müssen der Schädiger und sein Versicherer den Nachweis führen, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (BGHZ 71, 339, 343; VersR 1978, 865; 1979, 281 und 514).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02
    Diese Unfallverabredung schließt als Einwilligung des Klägers in die Sachbeschädigung einen Ersatzanspruch sowohl aus § 823 BGB als auch aus § 7 StVG aus (vgl. BGHZ 71, 339, 340; VersR 1978, 865).

    Steht das äußere Unfallgeschehen fest, so müssen der Schädiger und sein Versicherer den Nachweis führen, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (BGHZ 71, 339, 343; VersR 1978, 865; 1979, 281 und 514).

  • OLG Köln, 09.07.1999 - 19 U 193/98

    Indizien für gestellten Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02
    Einzelne Indizien können vielmehr ein Mosaik bilden, welches im Gesamtbild erkennen lässt, dass der Unfall fingiert ist (OLG Köln DAR 2000, 67; VersR 1996, 1292).

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; Geigel-Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., 25. Kapitel Rdnr. 10).

  • OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 87/97

    Indizienbeweis bei gestelltem Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02
    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (OLG Köln, VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22; ähnlich OLG Hamm OLGR 2001, 58, 59).
  • OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 99/99

    Nachweis; Manipulierter Unfall; Indiz; Versicherer; Ungebremstes Auffahren; Hohe

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02
    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (OLG Köln, VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22; ähnlich OLG Hamm OLGR 2001, 58, 59).
  • LG Bonn, 02.03.1995 - 13 O 180/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem aus einer Haltebucht

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02
    Einzelne Indizien können vielmehr ein Mosaik bilden, welches im Gesamtbild erkennen lässt, dass der Unfall fingiert ist (OLG Köln DAR 2000, 67; VersR 1996, 1292).
  • OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Fingierter Unfall; Einwilligung ;

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 11 U 213/02
    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; Geigel-Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., 25. Kapitel Rdnr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht