Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 14.02.1996

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   OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95   

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OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95 (https://dejure.org/1999,4161)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.1999 - 11 U 233/95 (https://dejure.org/1999,4161)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 11 U 233/95 (https://dejure.org/1999,4161)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kein Verschulden Kind Biene Wespe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 276, 823, 829; RVO §§ 636, 637
    Kein Verschulden Kind Biene Wespe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Gesundheitsverletzung; Deliktsfähigkeit; Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit; Schädiger; Kind; Billigkeitshaftung; Haftpflichtversicherung

  • rabüro.de

    Keine Haftung eines knapp achtjährigen Kindes für Körperschaden durch Wespenabwehr mit einem Messer

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; BGB § 829; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 828 Abs. 2; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 827; ; BGB § 828; ; RVO § 636; ; RVO § 637; ; RVO § 638

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276, 823, 829; RVO §§ 636, 637
    Kein Verschulden eines Kindes bei Schlag gegen Biene oder Wespe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 27/78

    Versicherungsrecht; Billigkeitsanspruch; Freiwilliger

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Ferner geht der Senat davon aus, dass bei Anwendung des § 829 BGB auch ein Schmerzensgeld gewährt werden kann (vgl. BGHZ 76, 279, 282).

    Besteht eine Haftung des Schädigers, für die die freiwillige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wäre, nicht, so kann das Bestehen der Haftpflichtversicherung die Haftungsgrundlage nicht erst schaffen (BGHZ 76, 279, 285 f.; 127, 186, 190 f. - ausdrücklich abweichend nur für den Fall des Bestehens einer Pflichtversicherung - OLG Köln VersR 1981, 266, 267; Staudinger / Oechsler, 13.Aufl., § 829 Rn. 51 f.).

  • OLG Köln, 22.10.1980 - 16 U 43/80

    Billigkeitshaftung; Verschuldensfrage; Einkünfte; Vermögen von erheblichem Wert;

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Besteht eine Haftung des Schädigers, für die die freiwillige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wäre, nicht, so kann das Bestehen der Haftpflichtversicherung die Haftungsgrundlage nicht erst schaffen (BGHZ 76, 279, 285 f.; 127, 186, 190 f. - ausdrücklich abweichend nur für den Fall des Bestehens einer Pflichtversicherung - OLG Köln VersR 1981, 266, 267; Staudinger / Oechsler, 13.Aufl., § 829 Rn. 51 f.).

    Der Antrag kann in der gestellten allgemein gehaltenen Form zulässig und begründet sein (vgl. BGH NJW 1958, 1630, 1632; 1962, 2201, 2202; OLG Köln VersR 1981, 266; enger wohl Staudinger / Oechsler a.a.O. Rn. 72).

  • BGH, 29.04.1997 - VI ZR 110/96

    Verschulden eines Kindes bei Abwehr eines Insekts mit einem Messer

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Beklagten dieses Senatsurteil durch Urteil vom 29.04.1997 (VI ZR 110/96 = NJW-RR 1997, 1110 f. = VersR 1997, 834 f.) aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 11.10.1994 - VI ZR 303/93

    Billigkeitshaftung des Kfz-haftpflichtversicherten Unfallschädigers hinsichtlich

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Besteht eine Haftung des Schädigers, für die die freiwillige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wäre, nicht, so kann das Bestehen der Haftpflichtversicherung die Haftungsgrundlage nicht erst schaffen (BGHZ 76, 279, 285 f.; 127, 186, 190 f. - ausdrücklich abweichend nur für den Fall des Bestehens einer Pflichtversicherung - OLG Köln VersR 1981, 266, 267; Staudinger / Oechsler, 13.Aufl., § 829 Rn. 51 f.).
  • BGH, 27.01.1970 - VI ZR 157/68

    Jugendliche - Verschulden - Verantwortlichkeit - Ballspiel

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Der Sachverständige Prof. Dr. B. hat die in dem Reivisionsurteil angesprochenen sich aus der Lebenserfahrung ergebenden Zweifel (vgl. dazu auch schon BGH VersR 1970, 374, 375; Nichtannahmebeschluss vom 30.04.1991 - VI ZR 208/90 - zitiert bei Scheffen, ZRP 1991, 458, 462), die der Senat in der jetzigen Besetzung teilt, bestätigt.
  • BGH, 26.06.1962 - VI ZR 152/61
    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Der Antrag kann in der gestellten allgemein gehaltenen Form zulässig und begründet sein (vgl. BGH NJW 1958, 1630, 1632; 1962, 2201, 2202; OLG Köln VersR 1981, 266; enger wohl Staudinger / Oechsler a.a.O. Rn. 72).
  • BGH, 21.05.1963 - VI ZR 254/62

    Ritterspiele - Analoge Anwendung von §§ 829, 828 Abs. 1 BGB bei über 7jährigem

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Dabei geht der Senat davon aus, dass die Billigkeitshaftung nach der genannten Vorschrift auch dann in Betracht kommt, wenn die Haftung nach § 823 BGB nicht aufgrund der §§ 827, 828 BGB, sondern - wie hier - wegen fehlender Gruppenfahrlässigkeit verneint wird (vgl. BGHZ 39, 281, 285 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 22/96

    Amtspflichtverletzung bei wiederholten Ausfall einer Ampelanlage

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Die Entscheidung über den in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsantrag wird gemäß § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren bei dem Sozialgericht Köln S 18 U 22/96 ausgesetzt.
  • OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 233/95

    Zur Anwendung des § 636 RVO auf Personen verschiedener Einrichtungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Das Landgericht hat die Klage durch das angefochtene Urteil abgewiesen, der Senat hat auf die Berufung des Klägers durch Grund- und Teilurteil vom 14.02.1996 (veröffentlicht in NJWE-VHR 1996, 134) den Schmerzensgeldanspruch des Klägers dem Grunde als gerechtfertigt erkannt und der Feststellungsklage stattgegeben.
  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 109/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
    Der Antrag kann in der gestellten allgemein gehaltenen Form zulässig und begründet sein (vgl. BGH NJW 1958, 1630, 1632; 1962, 2201, 2202; OLG Köln VersR 1981, 266; enger wohl Staudinger / Oechsler a.a.O. Rn. 72).
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   OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 233/95   

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OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 233/95 (https://dejure.org/1996,4495)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.1996 - 11 U 233/95 (https://dejure.org/1996,4495)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 11 U 233/95 (https://dejure.org/1996,4495)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.06.1994 - C-414/92

    Solo Kleinmotoren / Boch

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 233/95
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob der Bescheid vom 23. November 1992 auch im Verhältnis zum Beklagten bindend ist und ob der Beklagte insbesondere an dem Verfahren beteiligt werden mußte und beteiligt worden ist (vgl. hierzu BGH NJW 1995/2038).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 294/85

    Beweislast für Bewußtlosigkeit des deliktisch in Anspruch genommenen Schädigers

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 233/95
    Richtig ist allerdings, daß die Haftung voraussetzt, daß ein menschliches Tun gegeben ist, das der Bewußtseinskontrolle und Willenslenkung unterliegt und somit beherrschbar und auch vermeidbar ist (vgl. BGHZ 39/193, 106; 98/135, 137; Larenz-Canaris Schuldrecht 2. Teil 13. Aufl. § 75 II 1).
  • OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95

    Kein Verschulden eines Kindes bei Schlag gegen Biene oder Wespe

    Das Landgericht hat die Klage durch das angefochtene Urteil abgewiesen, der Senat hat auf die Berufung des Klägers durch Grund- und Teilurteil vom 14.02.1996 (veröffentlicht in NJWE-VHR 1996, 134) den Schmerzensgeldanspruch des Klägers dem Grunde als gerechtfertigt erkannt und der Feststellungsklage stattgegeben.
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