Rechtsprechung
OLG Celle, 17.02.2005 - 11 U 241/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 Abs. 1 NPflegeG; § 13 Abs. 5 NPflegeG
Unzureichende Aufklärung über die Möglichkeit des Bezuges von Zuschuss für den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss; Anforderungen an den Vortrag einer Partei, die Schadensersatz von einem Heim begehrt; Verletzung von Nebenpflichten aus einem Heimvertrag; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzureichende Aufklärung über die Möglichkeit des Bezuges von Zuschuss für den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss; Anforderungen an den Vortrag einer Partei, die Schadensersatz von einem Heim begehrt; Verletzung von Nebenpflichten aus einem Heimvertrag; ...
- Judicialis
Nds PflegeG § 13
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nds PflegeG § 13
Möglicher Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten im Zusammenhang mit einer Heimunterbringung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 30.07.2004 - 13 O 6245/01
- OLG Celle, 17.02.2005 - 11 U 241/04
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 29.10.2013 - 21 U 23/13
Beratungspflichten des Trägers eines Seniorenheims
Im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages war die Klägerin zwar verpflichtet, die Beklagte auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Kostenübernahme beim L... zu beantragen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.02.2005, Aktenzeichen 11 U 241/04, zitiert nach juris, dort Rn. 16 f.). - AG Homburg, 20.10.2010 - 7 C 277/09
Heimvertrag: Aufklärungspflicht eines Heimbetreibers hinsichtlich rechtzeitiger …
Es ist unerheblich, ob der Heimträger erkennen konnte, dass der Bewohner die Entgelte nicht durch eigene Mittel finanzieren kann (OLG Celle, Urteil vom 17.02.2005, AZ 11 U 241/04, JURIS Rdnr. 17).