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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 25/15 (Kart)   

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https://dejure.org/2015,46865
OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 25/15 (Kart) (https://dejure.org/2015,46865)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2015 - 11 U 25/15 (Kart) (https://dejure.org/2015,46865)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 11 U 25/15 (Kart) (https://dejure.org/2015,46865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung bestehender Händler- und Werkstattverträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Händler- und Werkstattvertrages durch einen Fahrzeughersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung eines Händler- und Werkstattvertrages durch Fahrzeughersteller

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Händler- und Werkstattvertrages durch einen Fahrzeughersteller, Schikane, Rechtsmissbrauch, unzulässige Rechtsausübung, widersprüchliches Verhalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung eines Händler- und Werkstattvertrages durch Fahrzeughersteller

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Fiat-Netzkündigung doch wirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14

    Kartellrecht: Kfz-Werkstatt-Servicenetz als vorgelagerter Markt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 25/15
    Im Übrigen ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ständige Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.07.2014, 11 U 6/14; Urteil vom 08.04.2014, 11 U 105/13) Bezug zu nehmen, wonach bei der Kündigung von Vertragshändlerverträgen in der Automobilindustrie eine etwa bestehende Abhängigkeit nach § 20 Abs. 2 GWB jedenfalls nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren grundsätzlich entfallen ist, da der Händler insoweit ausreichend Gelegenheit hat, sein Geschäft neu auszurichten.
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 25/15
    Soweit unter dem Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung bei bestehender langjähriger Vertriebsbeziehung im Einzelfall doch eine sachliche Rechtfertigungspflicht für die Kündigung bestehen könnte (vgl. BGH GRUR 2003, 893, 894 [BGH 24.06.2003 - KZR 32/01] - Schülertransporte), würde auch dies zu keinem anderen Ergebnis führen.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 25/15
    Eine Sache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 25/15
    Im Übrigen ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ständige Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.07.2014, 11 U 6/14; Urteil vom 08.04.2014, 11 U 105/13) Bezug zu nehmen, wonach bei der Kündigung von Vertragshändlerverträgen in der Automobilindustrie eine etwa bestehende Abhängigkeit nach § 20 Abs. 2 GWB jedenfalls nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren grundsätzlich entfallen ist, da der Händler insoweit ausreichend Gelegenheit hat, sein Geschäft neu auszurichten.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.08.2015 - 11 U 25/15   

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https://dejure.org/2015,54521
OLG Hamburg, 13.08.2015 - 11 U 25/15 (https://dejure.org/2015,54521)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2015 - 11 U 25/15 (https://dejure.org/2015,54521)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2015 - 11 U 25/15 (https://dejure.org/2015,54521)
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Wird zitiert von ... (18)

  • LG Hamburg, 07.06.2017 - 331 O 401/16

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

    Die von der Beklagten hiergegen eingelegte Berufung wurde mit Beschluss des hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 13.08.2015 (Az. 11 U 25/15) zurückgewiesen.

    Diese Auffassung hat das Hanseatische Oberlandesgericht mehrfach, u.a. im Beschluss vom 13.08.2015, Az. 11 U 25/15 bekräftigt.

    In seinem Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.08.2015, Az.: 11 U 25/15 führt es hierzu aus:.

  • LG Hamburg, 09.06.2017 - 316 O 337/16

    Gesellschaftsrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch: Begleichung einer

    Dem Merkmal der Freiwilligkeit steht auch nicht entgegen, wenn ein Kommanditist leistet, um im Außenverhältnis nicht nach § 172 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen werden zu können (BGH, Urteil vom 20.06.2005, Az.: II ZR 252/03; HansOLG, Beschluss vom 3.6.2015, Az. 11 U 25/15).

    Diese ist nicht beschlossen worden, so dass sie dem Kläger auch nicht entgegen gehalten werden kann (vgl. HansOLG vom 13.8.2015, 11 U 25/15).

    Die Gesellschaft fordert in Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter gemäß § 8 Abs. 4 c des Gesellschaftsvertrages für Maßnahmen, die auf einseitigen Maßnahmen der Geschäftsführung beruhen, eine Treuepflicht, die lediglich unter den Voraussetzungen eines Beschlusses gemäß § 8 Abs. 4 c anzunehmen wären (Hans OLG vom 13, 8,2015, 11 U 25/15 - Anlage K5 in 311/16).

  • LG Hamburg, 23.06.2017 - 306 O 395/16

    Gesellschaftsrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch: Begleichung einer

    Diese ist nicht beschlossen worden, so dass sie dem Kläger auch nicht entgegen gehalten werden kann (vgl. HansOLG vom 13.8.2015, 11 U 25/15).

    Die Gesellschaft fordert in Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter gemäß § 8 Abs. 4 c des Gesellschaftsvertrages für Maßnahmen, die auf einseitigen Maßnahmen der Geschäftsführung beruhen, eine Treuepflicht, die lediglich unter den Voraussetzungen eines Beschlusses gemäß § 8 Abs. 4 c anzunehmen wären (Hans OLG vom 13, 8,2015, 11 U 25/15 -Anlage K5 in 311/16).

  • LG Hamburg, 25.01.2017 - 332 O 291/16

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

    Diese ist nicht beschlossen worden, so dass sie dem Kläger auch nicht entgegen gehalten werden kann (vgl. HansOLG vom 13.8.2015, 11 U 25/15).

    Die Gesellschaft fordert in Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter gemäß § 8 Abs. 4 c des Gesellschaftsvertrages für Maßnahmen, die auf einseitigen Maßnahmen der Geschäftsführung beruhen, eine Treuepflicht, die lediglich unter den Voraussetzungen eines Beschlusses gemäß § 8 Abs. 4 c anzunehmen wären (Hans OLG vom 13, 8,2015, 11 U 25/15 - Anlage K5 in 311/16).

  • LG Hamburg, 19.05.2017 - 330 O 479/16

    Gesellschaftsrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch: Begleichung einer

    Allein auf dieses Innenverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft kommt es für die Freiwilligkeitsbewertung an (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 13.08.2015, 11 U 25/15, BeckRS 2016, 10161).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Beschl. v. 13.08.2015, 11 U 25/15, BeckRS 2016, 10161) hält es das erkennende Gericht für unzulässig, die Gesellschafter unter Berufung auf Treuepflichten so zu stellen, wie sie sonst nur bei ordnungsgemäßer Anordnung einer Liquidation stünden.

  • LG Hamburg, 09.03.2017 - 301 O 214/16

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

    Eine solche ist nicht beschlossen worden, so dass sie der Klägerin auch nicht entgegengehalten werden kann (vgl. HansOLG vom 13.8.2015, 11 U 25/15).

    Die Gesellschaft fordert in Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter gemäß § 8 Abs. 4 c des Gesellschaftsvertrages für Maßnahmen, die auf einseitigen Maßnahmen der Geschäftsführung beruhen, eine Treuepflicht, die lediglich unter den Voraussetzungen eines Beschlusses gemäß § 8 Abs. 4 c anzunehmen wären (HansOLG vom 13.8.2015, 11 U 25/15).

  • LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 75/15

    Geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft:

    Sie schließt sich vielmehr der gegenteiligen Auffassung des Bundesgerichtshofs (ZIP 2005, 1552) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 13.8.2015, 11 U 25/15) an.

    Vor diesem Hintergrund führt auch das von der Beklagten befürchtete "Inanspruchnahme-Karussel" nicht dazu, dass der Kläger an der Geltendmachung seines Erstattungsanspruchs gehindert wäre (vgl. HansOLG, Beschluss vom 3.6.2015, 11 U 25/15).

  • LG Hamburg, 26.05.2017 - 316 O 349/16

    Gesellschaftsrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch: Begleichung einer

    Diese ist nicht beschlossen worden, so dass sie dem Kläger auch nicht entgegen gehalten werden kann (vgl. HansOLG vom 13.8.2015, 11 U 25/15).

    Die Gesellschaft fordert in Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter gemäß § 8 Abs. 4 c des Gesellschaftsvertrages für Maßnahmen, die auf einseitigen Maßnahmen der Geschäftsführung beruhen, eine Treuepflicht, die lediglich unter den Voraussetzungen eines Beschlusses gemäß § 8 Abs. 4 c anzunehmen wären (Hans OLG vom 13, 8,2015, 11 U 25/15 -Anlage K5 in 311/16).

  • LG Hamburg, 07.03.2017 - 332 O 467/16

    Immobilienfonds-Kommanditgesellschaft: Anspruch des Kommanditisten auf

    Diese ist nicht beschlossen worden, so dass sie dem Kläger auch nicht entgegen gehalten werden kann (vgl. HansOLG vom 13.8.2015, 11 U 25/15).

    Die Gesellschaft fordert in Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter gemäß § 8 Abs. 4 c des Gesellschaftsvertrages für Maßnahmen, die auf einseitigen Maßnahmen der Geschäftsführung beruhen, eine Treuepflicht, die lediglich unter den Voraussetzungen eines Beschlusses gemäß § 8 Abs. 4 c anzunehmen wären (Hans OLG vom 13, 8,2015, 11 U 25/15 -Anlage K5 in 311/16).

  • LG Hamburg, 10.05.2017 - 329 O 352/16

    Gesellschaftsrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch: Begleichung einer

    Allein auf dieses Innenverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft kommt es für die Freiwilligkeitsbewertung an (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 13.08.2015, 11 U 25/15, BeckRS 2016, 10161).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Beschl. v. 13.08.2015, 11 U 25/15, BeckRS 2016, 10161) hält es das erkennende Gericht für unzulässig, die Gesellschafter unter Berufung auf Treuepflichten so zu stellen, wie sie sonst nur bei ordnungsgemäßer Anordnung einer Liquidation stünden.

  • LG Hamburg, 30.03.2017 - 321 O 208/16

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

  • LG Hamburg, 16.08.2016 - 333 O 333/15

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 110 HGB hinsichtlich der Ansprüche des

  • LG Hamburg, 16.02.2016 - 311 O 282/15

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

  • LG Hamburg, 14.03.2018 - 307 O 415/16

    Geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft:

  • LG Hamburg, 07.09.2017 - 313 O 379/16

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

  • LG Hamburg, 13.07.2017 - 334 O 265/16

    Immobilienfonds-Kommanditgesellschaft: Anspruch des Kommanditisten auf

  • LG Hamburg, 16.08.2016 - 333 O 332/15

    Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrechtliche Ansprüche aus einer Kapitalanlage in

  • LG Hamburg, 16.08.2016 - 333 O 285/15

    Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrechtliche Ansprüche aus einer Kapitalanlage in

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.08.2015 - 11 U 25/15   

Zitiervorschläge
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OLG Celle, 31.08.2015 - 11 U 25/15 (https://dejure.org/2015,61244)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.2015 - 11 U 25/15 (https://dejure.org/2015,61244)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. August 2015 - 11 U 25/15 (https://dejure.org/2015,61244)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.07.2016 - III ZR 313/15

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 31. August 2015 - 11 U 25/15 - wird zurückgewiesen, weil ein Revisionszulassungsgrund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorliegt.
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