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   OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01   

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https://dejure.org/2003,9555
OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01 (https://dejure.org/2003,9555)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.04.2003 - 11 U 255/01 (https://dejure.org/2003,9555)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. April 2003 - 11 U 255/01 (https://dejure.org/2003,9555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GmbHG § 42 Abs. 2; ; GmbHG § ... 43 Abs. 2; ; BGB § 255; ; BGB § 326 a. F.; ; BGB § 328; ; BGB § 421; ; BGB § 422 Abs. 1; ; BGB § 423; ; BGB § 426; ; EGZPO § 26 Nr. 5 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; ZPO § 563 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 565 Abs. 2 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der Bindungswirkung des Berufungsgerichts im Falle der Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die von ihm selbst vertretene Rechtsauffassung sowie zu den Auswirkungen eines zwischen einer GmbH und dem vertraglichen Schuldner geschlossenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Bindung des Berufungsgerichts an die im zurückverweisenden Urteil vertretene Rechtsauffassung; Beschränkung der Bindungswirkung auf die unmittelbar zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils führenden Gesichtspunkte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.1994 - XI ZR 183/93

    Verzicht auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01
    Beim Erlass handelt es sich um einen verfügenden Vertrag; § 328 BGB ist nicht anwendbar (BGH NJW 1994, 2483 ; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Auflage, Einf v § 328 Rn 8).

    Ein solches pactum de non petendo begegnet keinen rechtlichen Bedenken und wirkt auch zu Gunsten des Schuldners, hier des Beklagten (BGH JZ 156, 119 ; BGH NJW 1994, 2483 ).

  • OLG Köln, 18.05.1992 - 19 W 15/92

    Darlehnsgeber; Gesamtschuldner; Darlehnsforderung; Verzicht; Erlaß;

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01
    Ob ein entsprechender übereinstimmender Parteiwille vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles durch Auslegung zu ermitteln (BGH NJW 2000, 1942 ; OLG Hamm NJW-RR 1998, 486 ; OLG Köln NJW-RR 1992, 1398).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1997 - 11 U 16/97

    Dritthaftung des Tierarztes aus fehlerhafter Pferdekaufuntersuchung

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01
    Dabei wird nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum von einer Gesamtwirkung dann ausgegangen, wenn der Vergleich (Erlass) gerade mit demjenigen Gesamtschuldner vereinbart wird, der im Innenverhältnis allein belastet ist, da anderenfalls über den Regress nach § 426 BGB die Vergleichswirkung vereitelt werden würde (OLG Köln a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 601 < 601, 602; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Auflage, § 423 Rn 2).
  • BGH, 23.06.1992 - XI ZR 227/91

    Bindung des Berufungsgerichts an Rechtsauffassung des ersten Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01
    Zwar ist das Berufungsgericht in sinngemäßer Anwendung des § 565 Abs. 2 a. F. ZPO bzw. § 563 Abs. 2 n. F. ZPO im Falle der Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung der Sache grundsätzlich an die von ihm vertretene Rechtsauffassung, die der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils zu Grunde lag, selbst gebunden (BGH NJW 1992, 2831 ).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01
    Ob ein entsprechender übereinstimmender Parteiwille vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles durch Auslegung zu ermitteln (BGH NJW 2000, 1942 ; OLG Hamm NJW-RR 1998, 486 ; OLG Köln NJW-RR 1992, 1398).
  • OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81

    Vorliegen eines Herausforderungsfalls beim Bestreuen eines vereisten Gehwegs

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01
    Die Bindungswirkung besteht aber nur wegen derjenigen Punkte, deren rechtsirrtümliche Würdigung durch das erstinstanzliche Gericht die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat (BGH NJW 1988, 496 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.08.1997 - 11 U 48/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01
    Ob ein entsprechender übereinstimmender Parteiwille vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles durch Auslegung zu ermitteln (BGH NJW 2000, 1942 ; OLG Hamm NJW-RR 1998, 486 ; OLG Köln NJW-RR 1992, 1398).
  • LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19

    Minderung des Mietzinses wegen durch Modernisierungsmaßnahme bautechnisch

    Denn sollte den Klägern schon der Beweis einer nicht lediglich unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung durch die streitgegenständlichen Modernisierungsmaßnahmen nicht gelingen, käme es auf die abstrakte Rechtsfrage der (gewährleistungs-)rechtlichen Folgen einer modernisierungsbedingten Gebrauchsbeeinträchtigung unabhängig von der ohnehin nur eingeschränkten Bindungswirkung dieses Urteils im Falle einer erneuten Entscheidung im Berufungsrechtszug (vgl. dazu OLG Naumburg, Urt. v. 8. April 2003 - 11 U 255/01, NJW-RR 2004, 14, juris Tz. 17) nicht mehr an.
  • OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08

    Grundbuchbereinigung: Auslegung der Verpflichtung einer Vertragspartei eines

    Ebenso kann ein enger Haftungsverbund etwa bei Gesamtschuldnern oder der Stufenhaftung des § 255 BGB genügen (OLG Naumburg, Urt. v. 08.04.2003, 11 U 255/01, NJW-RR 2004, 144).
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