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   OLG Celle, 31.05.1995 - 11 U 259/94   

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https://dejure.org/1995,9612
OLG Celle, 31.05.1995 - 11 U 259/94 (https://dejure.org/1995,9612)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.05.1995 - 11 U 259/94 (https://dejure.org/1995,9612)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 11 U 259/94 (https://dejure.org/1995,9612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Reisevertragliche Ansprüche; Verjährung von reisevertraglichen Ansprüchen; Hemmung der Verjährung; Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen eines Reiseveranstalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisevertragliche Ansprüche; Verjährung von reisevertraglichen Ansprüchen; Hemmung der Verjährung; Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen eines Reiseveranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Celle, 31.05.1995 - 11 U 259/94
    Weder der Hotelbetreiber noch dessen Angestellte sind Verrichtungsgehilfen der Beklagten, weil diese nicht in einer gewissen Abhängigkeit von der Beklagten stehen und die Beklagte deren Tätigkeit nicht jederzeit beschränken, untersagen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (vgl. dazu Palandt-Thomas, BGB, 52. Aufl., § 831 Rdnr. 6; BGH NJW 1988, 1380, 1381) [BGH 25.02.1988 - VII ZR 348/86] .

    Wie häufig und in welchem Umfang eine solche Kontrolle geboten ist, hängt von den Umständen ab (so BGH NJW 1988, 1380, 1381 f.) [BGH 25.02.1988 - VII ZR 348/86] .

    Zu derartigen für die Sicherheit wesentlichen Einrichtungen gehören auch die gastechnischen Anlagen eines Hotels (so LG Frankfurt NJW 1977, 1687 ff.; und wohl zustimmend BGH NJW 1988, 1380, 1382) [BGH 25.02.1988 - VII ZR 348/86] .

    Vielmehr soll nur die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken dadurch gewährleistet sein, die sich bei genauerem Hinsehen jedermann offenbaren (so BGH NJW 1988, 1380, 1382) [BGH 25.02.1988 - VII ZR 348/86] .

  • LG Frankfurt/Main, 26.04.1977 - 19 O 174/76
    Auszug aus OLG Celle, 31.05.1995 - 11 U 259/94
    Zu derartigen für die Sicherheit wesentlichen Einrichtungen gehören auch die gastechnischen Anlagen eines Hotels (so LG Frankfurt NJW 1977, 1687 ff.; und wohl zustimmend BGH NJW 1988, 1380, 1382) [BGH 25.02.1988 - VII ZR 348/86] .

    Unabhängig davon ist die Beklagte hinsichtlich des Umfanges einer solchen Überprüfung nicht verpflichtet, die jeweiligen Vertragshotels durch eigene Statiker, Elektriker, Gasinstallateure usw. - hinsichtlich aller baulichen und technischen Anlagen zu überprüfen (so LG Frankfurt, NJW 1977, 1687, 1688).

  • OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10

    Beförderung von Reisenden auf See: Haftung des Reiseveranstalters;

    Die Entscheidung des Landgerichts Bonn (RRa 1997, 199) nimmt Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 31.05.1995 (11 U 259/94, NJW-RR 1995, 372), in dem über Verkehrssicherungspflichten eines Reiseveranstalters für sein Vertragshotel im Ausland zu entscheiden war und Ansprüche gemäß der Anlage zu § 664 HGB keine Rolle spielten.
  • OLG Köln, 04.02.2000 - 16 W 3/00

    Hemmung der Verjährung der Ersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter

    Dies würde nämlich voraussetzen, dass der Reiseveranstalter dem Kunden ausdrücklich eine erneute Überprüfung mitteilt ( vgl. OLG Celle, NJW-RR 96, 372; Führich, Reiserecht, 2. Aufl., § 14, Rz. 379 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 138/99

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Übertragung von Leistungen

    Ihre Aufgabe ist vielmehr nur die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbarem (vgl. BGHZ 103, 298, 307 = NJW 1988, 1380, 1382; OLG Celle NJW-RR 1996, 372, 373 - beide Entscheidungen betreffen allerdings die Überprüfung eines als Leistungsträger unter Vertrag genommenen Hotels und seiner Einrichtungen).
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