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   OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12   

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https://dejure.org/2013,24036
OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12 (https://dejure.org/2013,24036)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.2013 - 11 U 28/12 (https://dejure.org/2013,24036)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 11 U 28/12 (https://dejure.org/2013,24036)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 Abs 1 UrhG, § 524 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO
    Vertragsstrafe bei Nichtrückruf mehrerer im Rahmen einer Internetauktion unbefugt verwendeter urheberrechtlich geschützter Fotografien

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nur eine Vertragsstrafe bei Nichtlöschung von urheberrechtsverletzenden Fotos in 11 Auktionen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsstrafe bei Nichtrückruf mehrerer im Rahmen einer Internetauktion unbefugt verwendeter urheberrechtlich geschützter Fotografien

  • kanzlei.biz

    Vertragsstrafe bei rechtlicher Handlungseinheit

  • Betriebs-Berater

    Internetauktion - Vertragsstrafe bei Nichtrückruf unbefugt verwendeter Fotografien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsstrafe bei Nichtrückruf mehrerer im Rahmen einer Internetauktion unbefugt verwendeter urheberrechtlich geschützter Fotografien

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsstrafe bei Nichtrückruf mehrerer Fotografien nach Abschluss einer Internetauktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe wegen Fotonutzung auf eBay

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Eine oder mehrere Vertragsstrafen bei mehreren Lichtbildern?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nur eine Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wenn Bilder aus mehreren abgelaufenen eBay-Auktionen nicht gelöscht werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Eine Vertragsstrafe bei elf Fotos

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internetauktion - Vertragsstrafe bei Nichtrückruf unbefugt verwendeter Fotografien

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Internetauktionshaus verwirkt bei Untätigkeit gegen unbefugte Fotoverwendung nur einmalig die vereinbarte Vertragsstrafe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nur eine Vertragsstrafe bei Nichtlöschung von Fotos bei abgelaufenen eBay-Auktionen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Nur eine Vertragsstrafe bei natürlicher Handlungseinheit

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Vertragsstrafe bei Nichtlöschung von eBay-Fotos

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Vertragsstrafe wegen Nichtlöschung von eBay-Bildern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einmalige Vertragsstrafe bei Urheberrechtsverletzungen in Handlungseinheit

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Internetauktionshaus verwirkt bei Untätigkeit gegen unbefugte Fotoverwendung nur einmalig die vereinbarte Vertragsstrafe

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragstrafe für unberechtigte Nutzung von Produktfotografien in beendeten eBay-Auktionen

  • blog-it-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    55.000 EUR Vertragsstrafe bei Nichtrückruf von 11 urheberrechtlich geschützten Fotografien?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 806
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 278/10

    Kosten der Anschlussberufung bei Berufungszurückweisung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12
    27 Der Senat schließt sich der auch von anderen Senaten des OLG Frankfurt vertretenen Auffassung an, wonach grundsätzlich der Berufungskläger in vollem Umfang die Kosten der Anschlussberufung zu tragen hat (ebenso u.a. OLG Frankfurt, 6. Zivilsenat, NJW 2011, 2671 und 19. Zivilsenat OLG- Report 2006, 1095; 13. Zivilsenat vom 15.10.2010, 13 U 109/08 - zitiert nach juris), weil nur dadurch Widersprüche bei der praktischen Handhabung des Beschlussverfahrens gem. § 522 Abs. 2 ZPO vermieden werden können.

    Ob in Fällen einer möglicherweise rechtsmissbräuchlichen Einlegung des Anschlussrechtsmittels anders zu entscheiden wäre (vgl. OLG Frankfurt, 6.ZS NJW 2011, 2671), ist vorliegend nicht zu beurteilen.

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12
    Im Hinblick darauf, dass hier von einer natürlichen Handlungseinheit auszugehen ist, kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob bei interessengerechter Auslegung der Vertragsstrafenklausel mehrere Handlungen des Verletzers (wie etwas das Einstellen mehrerer Fotos) als eine einzige Zuwiderhandlung zu betrachten wären (vgl. BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag; GRUR 2008, 181, 182f - Kinderwärmekissen).

    Die Beklagte hat aber gerade nicht in jedem der elf Fälle einen Entschluss gefasst, die Löschung zu veranlassen oder nicht, und diese Entschlüsse sodann durch entsprechende Handlungen oder Unterlassungen umgesetzt (für einen solchen Fall wäre zu prüfen, ob eine rechtliche Handlungseinheit i.S.d. Entscheidungen BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag; GRUR 2008, 181, 182f - Kinderwärmekissen - vorliegt), sondern sie hat letztlich überhaupt keinen Entschluss gefasst.

  • LG Frankfurt/Main, 08.02.2012 - 6 O 439/11

    Urheberrechtsverletzung - Erstattung der Kosten einer erneuten Abmahnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 8.2.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. - Az. 2-06 O 439/11 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12

    Verbraucherschutz: Vertragsklauseln mit einer nicht hinreichend bestimmten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12
    Elf Vertragsstrafen wären nur dann verwirkt, wenn elf Zuwiderhandlungen vorlägen, für die es elf verschiedener Handlungsentschlüsse bedurft hätte (vgl. OLG Hamm; Urteil vom 18.9.2012, 4 U 105/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 6 U 844/12

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12
    Daneben werden einzelfallbezogene Lösungen vertreten, wie eine Verteilung entsprechend § 91a ZPO unter Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der Anschlussberufung, oder eine Missbrauchskorrektur bei Einlegung der Anschlussberufung erst nach Erteilung des Hinweises nach § 522 Abs. 2 ZPO (vgl. zum aktuellen Sach- und Streitstand etwa die beiden ausführlich begründeten, einander entgegengesetzten Entscheidungen des OLG Nürnberg, 6. Zivilsenat vom 3.9.2012 - 6 U 844/12, NJW-RR 2013, 124 und 5. Zivilsenat vom 23.7.2012, 5 U 256/11, NJW 2012, 3451).
  • OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 5 U 256/11

    Berufung und Anschlussberufung: Kostenverteilung nach Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12
    Daneben werden einzelfallbezogene Lösungen vertreten, wie eine Verteilung entsprechend § 91a ZPO unter Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der Anschlussberufung, oder eine Missbrauchskorrektur bei Einlegung der Anschlussberufung erst nach Erteilung des Hinweises nach § 522 Abs. 2 ZPO (vgl. zum aktuellen Sach- und Streitstand etwa die beiden ausführlich begründeten, einander entgegengesetzten Entscheidungen des OLG Nürnberg, 6. Zivilsenat vom 3.9.2012 - 6 U 844/12, NJW-RR 2013, 124 und 5. Zivilsenat vom 23.7.2012, 5 U 256/11, NJW 2012, 3451).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 13 U 109/08

    Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei einer Anschlussberufung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12
    27 Der Senat schließt sich der auch von anderen Senaten des OLG Frankfurt vertretenen Auffassung an, wonach grundsätzlich der Berufungskläger in vollem Umfang die Kosten der Anschlussberufung zu tragen hat (ebenso u.a. OLG Frankfurt, 6. Zivilsenat, NJW 2011, 2671 und 19. Zivilsenat OLG- Report 2006, 1095; 13. Zivilsenat vom 15.10.2010, 13 U 109/08 - zitiert nach juris), weil nur dadurch Widersprüche bei der praktischen Handhabung des Beschlussverfahrens gem. § 522 Abs. 2 ZPO vermieden werden können.
  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12
    Diese Kostenregelung gilt auch dann, wenn die Berufung nach einem Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgenommen wird (BGH, NJW-RR 2006, 1147).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2016 - 4 U 45/15

    Urheberrechtsverletzung bei im "Cache" von Internetsuchmaschinen gespeicherten

    Aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11 -), des Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Beschluss vom 10. Juli 2013 - 11 U 28/12 -) und des Landgerichts Köln (Urteil vom 11. Juli 2013 - 14 O 61/13) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Celle, 26.03.2014 - 4 U 6/14

    Streitwert einer Klage auf Erhöhung des Erbbauzinses und Bewilligung der

    Im Übrigen sei das Anschlussberufungsmittel kein eigenständiges Rechtsmittel, weswegen für eine Kostenentscheidung nach § 97 Abs. 1 ZPO kein Raum sei (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 3. Sept. 2012, 6 U 844/12 mit eingehender Darlegung des Streitstands; OLG München, Beschl. v. 19. Nov. 2013, 14 U 1510/13; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10. Juli 2013, 11 U 28/12 - alle aus juris).
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