Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 29.10.2009

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   OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart)   

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https://dejure.org/2010,2975
OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,2975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,2975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 11 U 36/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,2975)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 19, 20 GWB
    Domainregistrierung durch die DENIC (hier: einstelliger Second-Level-Domains) ab Stichtag nach "first come, first serve”-Prinzip ist nicht kartellrechtswidrig

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 GWB, § 20 GWB
    Registrierung einer einstelligen Domain

  • JurPC

    Registrierung einer einstelligen Second-Level-Domain

  • aufrecht.de

    Domainvergabe der DENIC nach Prioritätsprinzip rechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Registrierung einer einstelligen Domain durch die Denic eG

  • kanzlei.biz

    Vergabe einstelliger Domains

  • info-it-recht.de

    Ablehnung Domainregistrierungsanträge durch die DENIC

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19; GWB § 20
    Ablehnung der Registrierung einer einstelligen Domain durch die Denic eG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Registrierung einer einstelligen Domain

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    DENIC kann Zeitpunkt für Vergabe von ein- und zweistelligen Domains festlegen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Kartellrechtsverstoß bei Bestimmung eines festen Datums zur Domain-Vergabe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeitliche Begrenzung der DENIC zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    X.de - Kläger zieht gegen DENIC eG den Kürzeren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 694
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Denn auch der Norm-Adressat des § 20 Abs. 1 und 2 GWB kann sein unternehmerisches Verhalten so ausgestalten, wie er es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält, wobei allerdings willkürliches Verhalten nicht privilegiert sein darf (Senat a.a.O.; BGH GRUR 2003, 893 - Füllertransport).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04

    Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007, Az.: 11 U 24/06 Kart; Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 Kart bei juris).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06

    Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007, Az.: 11 U 24/06 Kart; Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 Kart bei juris).
  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Die Beklagte weist zwar zu Recht darauf hin, dass der Antrag, für ein noch einzulegendes Rechtsmittel PKH zu bewilligen, den Eintritt der Rechtskraft nicht hindert (BGHZ 100, 203).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Eine Verpflichtung der Beklagten, eine Karenzzeit einzuführen und zunächst vorrangige Ansprüche zu bedienen, besteht aus kartellrechtlicher Sicht nicht, zumal die Beklagte allenfalls eine eingeschränkte Prüfungspflicht trifft und die Registrierung von Domains nicht mit der vorgeschalteten Prüfung kennzeichenrechtlicher Ansprüche belastet werden kann ( BGH, Urteil v. 17.5.2001, I ZR 251/99, Ambiente.de. zit. nach juris).
  • LG München I, 10.02.2010 - 37 O 19801/09

    Bayerischer Rundfunk unterliegt DENIC

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    Auch das Landgericht München I geht in dem von der Beklagten als Anlage BE 4 vorgelegten Urteil vom 10.2.2010 (Az.: 37 O 19801/09) davon aus, dass die Beklagte weiterhin Normadressatin im Sinne des § 20 GWB ist, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist.
  • LG Frankfurt/Main, 20.05.2009 - 6 O 671/08

    Kein Anspruch auf einstelligen Domainnamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 36/09
    in Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-06 O 671/08, die Beklagte zu verurteilen, die Internet-Domain "x.de" auf den Kläger zu registrieren und den Kläger von seinen für die Abmahnung der Beklagten durch die Unterfertigten gemäß Schreiben vom 20.10.2008 entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von netto 2.994,40 EUR zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2008 freizustellen.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).

    Die Entscheidung der Verfügungsbeklagten, zu einem bestimmten Stichtag Registrierungsanträge für ein- und zweistellige Domains nach dem Prioritätsprinzip "First come, first served" zuzulassen, stellt eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein (vgl. Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris).

    Die Überlegung, einen möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreit durch freiwillige Registrierung zu beenden, stellt eine sachliche Rechtfertigung dar, die Domain noch vor dem Startschuss zu registrieren (Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris; ebenso Landgericht München I, Urteil vom 10.2.2010 - 37 O 19801/09, Anlage AG 34).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 30/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

    Die Verfügungsbeklagte ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Normadressatin des § 20 GWB, denn sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (Senat, Urteil v. 13.2.2007 - Az.: 11 U 24/06 (Kart); Urteil v. 29.4.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart); Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).

    Die Entscheidung der Verfügungsbeklagten, zu einem bestimmten Stichtag Registrierungsanträge für ein- und zweistellige Domains nach dem Prioritätsprinzip "First come, first served" zuzulassen, stellt eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein (vgl. Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris).

    Die Überlegung, einen möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreit durch freiwillige Registrierung zu beenden, stellt eine sachliche Rechtfertigung dar, die Domain noch vor dem Startschuss zu registrieren (Senat, Urteil v. 18.05.2010 - 11 U 36/09 (Kart), zitiert nach Juris; ebenso Landgericht München I, Urteil vom 10.2.2010 - 37 O 19801/09, Anlage AG 34).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 11 U 26/10

    Einstweilige Verfügung: Pflicht zur Weiterverfolgung der Hauptsache nach

    Mit Beschlussverfügung vom 21.10.2009 hat das Landgericht der Aufhebungsklägerin untersagt, die Domains "e.de", "f.de", "g.de", "x.de",y.de", "z.de" bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren (GA 109).

    Am 27.11.2009 hat der Aufhebungsbeklagte Prozesskostenhilfe für das ihm aufgegebene Hauptsacheverfahren beantragt und zur Begründung der Erfolgsaussicht auf seine Stellungnahmen in dem Berufungsverfahren 11 U 36/09 Bezug genommen (2-6 O 583 /09, GA 1).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09

    Zum Bestehen eines Anspruchs auf Registrierung einer Domain

    Der Senat hat hierzu in einem Urteil vom 18.5.2010, Az.: 11 U 36/09 (Kart) ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,79034
OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09 (https://dejure.org/2009,79034)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.10.2009 - 11 U 36/09 (https://dejure.org/2009,79034)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 11 U 36/09 (https://dejure.org/2009,79034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 55 -, wichtiger Grund, Freistellung eines unechten Hauptvertreters von den Führungsaufgaben, gesteigerte sekundäre Darlegungslast bei tatsächlichen Hinweisen auf Wettbewerbsaktivitäten, Wettbewerb, Erhalt von Zahlungen eines Wettbewerbers, Rückforderungsvorbehalt, ...

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei

    Das Oberlandesgericht Celle ist in jenem Fall zu dem Ergebnis gekommen, dass der Betrag der zurückzugewährenden Sonderbonifikation in Anbetracht der Einkommenssituation des Handelsvertreters nicht so hoch gewesen sei, dass die Rückzahlungsverpflichtung geeignet gewesen wäre, ihn von der außerordentlichen Kündigung abzuhalten (OLG Celle, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 11 U 36/09, juris, Rn. 33).
  • LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09

    Zulässigkeit einer Vereinbarung mit einem Handelsvertreter über eine freiwillige

    Die Klägerin hat in diesem Zusammenhang mit Schriftsatz vom 14.09.2009 u. a. auf ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle (Az.: 11 U 36/09) hingewiesen, in welchem deutlich gemacht worden sei, dass den Handelsvertreter die sekundäre Darlegungs- und Beweislast für die konkrete Bestimmung der durch die G empfangenen Handgelder treffe.

    Im Rahmen der Beurteilung kann letztlich offen bleiben, ob die Unwirksamkeit aus § 89 a Abs. 1 S. 2 HGB folgt, weil durch die Vertragsregelung eine Kündigung in unzulässiger Weise erschwert wird (insoweit bejahend Landgericht Hannover, Urteil vom 08.01.2009, Az.: 3 O 341/07; verneinend Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 29.10.2009, Az.: 11 U 36/09).

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 29.10.2009 (Az.: 11 U 36/09) im Hinblick auf Zahlungen der G von 19.500,-- EUR am 19.07.2007 und weiterer 12.500,-- EUR am 28.08.2007 an einen anderen Handelsvertreter der Klägerin folgendes ausgeführt:.

  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    Soweit das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 29.10.2009 - 11 U 36/09) und das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 24.7.2012 - 13 U 118/11) in den jeweils dort zu entscheidenden Fällen zu einem anderen Ergebnis gelangt sind, führt das nicht zu einer anderen Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts.
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Da die Kündigungserklärung nicht der Angabe von Gründen bedarf, ist auch ein Nachschieben von Gründen, die im Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung schon vorlagen, möglich (BGH, Urt. v. 12.6.1963 - VII ZR 262/61, MDR 1963, 755; OLG Celle, Urt. v. 29.10.2009 - 11 U 36/09, juris).
  • OLG Naumburg, 12.02.2010 - 6 U 164/09

    - AWD 68 -, formularmäßiger Rückforderungsvorbehalt, Wirksamkeit, Bonifikation,

    Die in den Entscheidungen der Oberlandesgerichte München vom 17.12.2008 (7 U 4025/08, zitiert nach juris, Rdnr. 41) und Celle vom 29.10.2009 (11 U 36/09, Anlage BK 01, Bl. 202 ff d.A.) vertretenen Auffassungen begründen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht.
  • LG Verden, 23.12.2010 - 4 O 153/10

    - AWD 84 -, wichtiger Grund, Sperrung Provisionskonto durch den U,

    Erhält der HV vom U Sonderbonifkationen, die nach den vertraglichen Bestimmungen nur dann nicht zurück zu zahlen sind, wenn der HV über den Auszahlungszeitpunkt hinaus mindestens für 12 weitere Monate hauptberuflich für den U tätig ist und sich in einem ungekündigten HVV befand, bestehen keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Regelung (im Anschluss an OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09 - LS 20 - AWD 55 -).
  • LG Würzburg, 22.05.2014 - 1 HKO 2438/07

    - AWD 83 -, - Swiss Life Select 1 -, EAS, WZW, Old-Man-Regelung, Handgeld,

    In diesem Fall sind die massiven Zahlungen starkes Indiz für Schmiergeldzahlungen, so dass dem VV eine gesteigerte sekundäre Behauptungslast obliegt (unter Bezugnahme auf OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09 - AWD 55 -).
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