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   OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,21580)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2010 - 11 U 37/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,21580)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 11 U 37/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,21580)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09
    Die Unsicherheiten, welche bei der Ermittlung der Marktbeherrschung beginnen, gebieten für das Unwerturteil des Missbrauchsverbots eine erhebliche Abweichung von der Norm, da nicht jedwede Überschreitung des Wettbewerbspreises als missbräuchlich angesehen werden kann (vgl. BGHZ 68, 23 - Valium; BGH, ZNER 2005, 230 - Stadtwerke Mainz; BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung).

    Ist nämlich der sachliche Markt (noch) von einer natürlichen Monopolsituation geprägt, kann ein Missbrauch bereits bei einem geringeren Zuschlag bejaht werden, als er unter normalen Marktgegebenheiten erforderlich ist (vgl. BGH, ZNER 2005, 230 - Stadtwerke Mainz).

  • KG, 01.10.2009 - 2 U 10/03

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Kartellverstoßes: Anscheinsbeweis für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09
    Insbesondere für die Vorteilsabschöpfung in Kartellfällen kommt einem Vergleich der Preise vor und nach Beitritt zum Kartell erhebliche Aussagekraft zu (vgl. BGH, Beschluss v. 28.06.2005 - KRB 2/05, NJW 2006, 163, zitiert nach Juris Rn.24; KG, Urteil v. 01.10.2009 - 2 U 10/03 Kart, BauR 2010, 235).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 12/07

    Missbräuchliche Preisgestaltung durch Gasversorger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09
    Bei einer mangels Wechselbereitschaft noch schwach entwickelten wettbewerblichen Situation im Markt der Belieferung von Endverbrauchern mit Erdgas durch ehemalige Monopolunternehmen hat der Senat einen Erheblichkeitszuschlag von lediglich 5% als angemessen erachtet (Senat, Urteile vom 26.01.2010 - 11 U 12/07, zitiert nach Juris Rn. 46 und 11 U 13/07, zitiert nach Juris Rn. 47).
  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09
    Insbesondere für die Vorteilsabschöpfung in Kartellfällen kommt einem Vergleich der Preise vor und nach Beitritt zum Kartell erhebliche Aussagekraft zu (vgl. BGH, Beschluss v. 28.06.2005 - KRB 2/05, NJW 2006, 163, zitiert nach Juris Rn.24; KG, Urteil v. 01.10.2009 - 2 U 10/03 Kart, BauR 2010, 235).
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09
    Die Unsicherheiten, welche bei der Ermittlung der Marktbeherrschung beginnen, gebieten für das Unwerturteil des Missbrauchsverbots eine erhebliche Abweichung von der Norm, da nicht jedwede Überschreitung des Wettbewerbspreises als missbräuchlich angesehen werden kann (vgl. BGHZ 68, 23 - Valium; BGH, ZNER 2005, 230 - Stadtwerke Mainz; BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung).
  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09
    Die Unsicherheiten, welche bei der Ermittlung der Marktbeherrschung beginnen, gebieten für das Unwerturteil des Missbrauchsverbots eine erhebliche Abweichung von der Norm, da nicht jedwede Überschreitung des Wettbewerbspreises als missbräuchlich angesehen werden kann (vgl. BGHZ 68, 23 - Valium; BGH, ZNER 2005, 230 - Stadtwerke Mainz; BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09
    Dem trägt die Rechtsprechung durch das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität Rechnung, das auf der Erkenntnis beruht, dass ein die Verhaltensspielräume kontrollierender Wettbewerb auch von Anbietern ähnlicher Produkte ausgeht, die ihr Angebot kurzfristig umstellen können, um eine bestehende Nachfrage zu befriedigen (vgl. BGH, Beschluss v.16.01.2007 - KVR 12/06, NJW 2007, 1823 - National Geographic II, zitiert nach Juris Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 11 U 13/07

    Missbräuchliche Preisgestaltung durch Gasversorger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 37/09
    Bei einer mangels Wechselbereitschaft noch schwach entwickelten wettbewerblichen Situation im Markt der Belieferung von Endverbrauchern mit Erdgas durch ehemalige Monopolunternehmen hat der Senat einen Erheblichkeitszuschlag von lediglich 5% als angemessen erachtet (Senat, Urteile vom 26.01.2010 - 11 U 12/07, zitiert nach Juris Rn. 46 und 11 U 13/07, zitiert nach Juris Rn. 47).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2018 - 11 U 26/13

    Einziger Anbieter als Normadressat der §§ 19, 20 GWG durch fehlende

    Darauf, ob es zum Zeitpunkt dieser Bestellungen Unternehmen gegeben hätte, die bereit und in der Lage waren, ihre Produktion kurzfristig und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umzustellen, kommt es nicht an (Fortführung von OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 37/09 (Kart)).

    Der Senat hat die jetzige Klägerin mit Urteil vom 21.12.2010, 11 U 37/09 (Kart), aus §§ 19, 33 GWB zur Rückzahlung verurteilt, soweit die Beklagte mehr als 30% über den früheren Preisen bezahlt hatte.

    Dabei erscheint es in der hier vorliegenden Fallkonstellation sachgerecht, wie der Senat bereits in der Parallelsache 11 U 37/09 (Kart) dargelegt hat, in Anlehnung an Rdnr. 27 der Leitlinien für vertikale Beschränkungen der Europäischen Kommission (2010/C 130/01) den Zeitraum, innerhalb dessen der Markteintritt eines potentiellen Mitbewerbers möglich sein müsste, um einen hinreichenden Wettbewerbsdruck zu erzeugen, mit einem Jahr anzusetzen.

    e) Zutreffend ist das Landgericht in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats in dem Parallelverfahren 11 U 37/09 (Kart) davon ausgegangen, dass die daraus resultierende Marktmacht der Klägerin auch nicht (mehr) durch eine gegengewichtige Marktmacht der Beklagten als Inhaberin der arzneimittelrechtlichen Zulassung für X erschüttert wurde.

    a) Das Landgericht hat mit zutreffender Begründung als Maßstab für wettbewerbskonforme Preise den zeitlichen Vergleichsmarkt vor 2005 zugrunde gelegt (ebenso Urteil des Senats in dem Verfahren 11 U 37/09 (Kart)).

    b) Das Landgericht hat weiter zutreffend festgestellt, dass die Kostenerhöhungen, jedenfalls soweit der in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats in dem Verfahren 11 U 37/09 (Kart) angenommene Korrekturzuschlag in Höhe von 10 % sowie ein Erheblichkeitszuschlag von 20 % überschritten wird, nicht sachlich gerechtfertigt sind.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Das zeitliche Vergleichsmarktkonzept geht von einem historischen, d.h. in der Vergangenheit liegenden Preis, bei dem es sich um einen Wettbewerbspreis handeln muss, auf demselben sachlichen und räumlichen Markt als Sockel aus und prüft die Rechtfertigung nachfolgender Preiserhöhungen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 37/09 (Kart) - Arzneimittelpreise, Rn. 25 bei juris).

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, dass die Klägerinnen für eine Preisüberhöhung als Voraussetzung des Missbrauchstatbestands darlegungs- und beweispflichtig sind, während für die sachliche Rechtfertigung bzw. ihr Fehlen streitig ist, wer insoweit die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 37/09 (Kart) - Arzneimittelpreise, Rn. 28 bei juris).

  • OLG Koblenz, 23.08.2018 - U 311/17

    Wasserpreis Mainz - Kartellverstoß: Schadenersatzanspruch aufgrund überhöhter

    Insoweit trifft die Beklagten eine sekundäre Darlegungslast (vgl. BGH a. a. O., Rn. 37 - Wasserpreise Wetzlar; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 37/09 Kart, Rn. 28 - Arzneimittelpreise), der sie auch auf die eindeutigen Hinweise des Senats in der Berufungsverhandlung vom 25.01.2018 hin nicht genügt haben.
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2019 - 6 O 501/18
    Aus diesem Grund ist auch die Rechtsprechung des OLG Frankfurt hinsichtlich des zeitlichen Vergleichsmarkts auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 37/09 (Kart) - Arzneimittelpreise).

    In Anbetracht dessen, dass die Abweichung vom wettbewerbsanalogen Verhalten auch erheblich sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.1976, KVR 2/76 - Valium; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 37/09 (Kart) - Arzneimittelpreise; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 19, Rn. 61), kann aus den Provisionshöhen der streitgegenständlichen Jahre von 10, 8 % bis 18, 65 % auch nicht zu der bloßen Differenz zu einer einheitlichen Provisionshöhe von 8, 5 % auf einen Missbrauch geschlossen werden.

    Nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt indiziert jedenfalls eine Preiserhöhung von 400 % gegenüber den Vergleichspreisen eine missbräuchliche und erhebliche Überschreitung des Wettbewerbspreises ( OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 37/09 (Kart) , Rn. 30 - Arzneimittelpreise, juris).

  • OLG Hamburg, 29.10.2021 - 11 U 159/19

    Insolvenzverwalterhaftung wegen Insiderveräußerung einer insolventen GmbH:

    So habe es auch der Senat im Parallelverfahren der MPC gegen den Beklagten gesehen (Beschluss vom 17. Juni 2010, 11 U 37/09, Anlage K 41).
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