Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 21.12.2010

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   OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07   

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OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07 (https://dejure.org/2008,72)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.2008 - 11 U 52/07 (https://dejure.org/2008,72)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 11 U 52/07 (https://dejure.org/2008,72)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung bei ungeschütztem WLAN-Netz - Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störerfür die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch unberechtigte Dritte, die mit ihm in keinerlei Verbindung stehen.

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    U.a. § 100 g, h StGB
    Filesharer haftet nicht für offenes WLAN

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    Filesharer haftet nicht für offenes WLAN

  • damm-legal.de

    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; § 97 UrhG
    Betreiber von WLAN haftet nicht wegen illegalem Filesharings bei unberechtigtem Zugriff Dritter

  • openjur.de

    § 1004 BGB; §§ 100h, 100g StPO

  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, § 85 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Teilnahme an Musiktauschbörsen: Haftung des Inhabers eines WLAN-Anschlusses für Handlungen unberechtigter Dritter

  • LawCommunity.de

    Störerhaftung durch Betrieb eines ungesicherten WLAN-Netzes

  • Telemedicus

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

  • Telemedicus

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte

  • aufrecht.de

    Inhaber eines offenen WLAN haftet nicht für Urheberrechtsverletzung Dritter

  • retosphere.de (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Störerhaftung des Betreibers eines (unverschlüsselten) WLAN (Dr. Reto Mantz / Andreas Gietl; MMR 2008, 606)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WLAN-Anschluss - unberechtigte Nutzung und Verantwortlichkeit

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Keine Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für rechtsmissbräuchliche Nutzung über ein W-Lan

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 85, § 97 Abs 1 UrhG

  • Judicialis

    BGB § 1004

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Filesharing-Systemen

  • new-media-law.net
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004
    Keine Störerhaftung bei unberechtigter Nutzung einer WLAN-Verbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; § 97 UrhG; § 286 ZPO; § 100g StPO
    Wenn IP-Adresse von Filesharer ohne richterliche Anordnung herausgegeben wird, gilt ein Beweisverwertungsverbot

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers - Der Betreiber eines WLAN-Netzes haftet erst ab Kenntnis konkreter Missbrauchsfälle und nicht bereits wegen der abstrakten Gefahr einer rechtswidrigen Nutzung durch beliebige Dritte. Sicherung des WLAN-Netzes nur im ...

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftung des Inhabers für unbefugte Nutzung einer WLAN-Verbindung

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für offenes W-LAN beim Filesharing

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

  • heise.de (Pressebericht, 08.07.2008)

    Keine Haftung für offenes WLAN

  • heise.de (Pressebericht, 08.07.2008)

    Keine Haftung für Rechtsverletzungen im offenen WLAN

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Störerhaftung bei ungeschütztem WLAN-Netz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung des Einstellens einer Tonträgerproduktion in Tauschbörsen im Internet; Erfordernis der Störereigenschaft bei einem Unterlassungsanspruch; Begründung einer Störerhaftung bei Betreiben einer unverschlüsselten WLAN-Verbindung; Schuldner eines ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung für Downloads bei Missbrauch eines WLAN-Netzes

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Haftungsprobleme im Rahmen der Internetnutzung

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)
  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    WLAN-Missbrauch - Inhaber haftet nicht für Dritte

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Überwachungspflicht des Internetanschlussinhabers gegen Missbrauch

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht für unberechtigte Nutzung seines WLAN-Anschlusses durch Dritte

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Downloads bei Missbrauch eines WLAN-Netzes

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Keine Einstandspflicht des Anschlussinhabers für unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Keine Einstandspflicht des Anschlussinhabers für unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnschreiben einseitig zu Gunsten der Abmahner formuliert

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine unbeschränkte Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für WLAN-Verbindung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung zurück mangels Urheberrechtsverletzung zurückgewiesen. Keine Haftung des Internetanschlussinhabers für unberechtigte Nutzung durch Dritten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung für offenes WLAN verneint

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung erhalten? Mitstörerhaftung bei WLAN Netzwerken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nur noch 100 Euro Kosten an Abmahnanwalt zu zahlen bei WLAN

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für ungeschütztes WLAN (Privates Netzwerk und öffentliche Hot Spots)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing und die urheberrechtliche Störerhaftung des Anschlussinhabers für WLAN - Anschlüsse

  • 123recht.net (Kurzinformation, 11.7.2008)

    Keine Störerhaftung bei ungeschütztem W-LAN

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Abmahnwelle bei Tauschbörsen - wann haften Eltern?

  • kartellblog.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haftung für WLAN?

Besprechungen u.ä. (9)

  • drbuecker.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers für Dritte durch Nutzung des WLAN

  • offenenetze.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Störerhaftung des Betreibers eines unverschlüsselten WLAN

  • retosphere.de (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Störerhaftung des Betreibers eines (unverschlüsselten) WLAN (Dr. Reto Mantz / Andreas Gietl; MMR 2008, 606)

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Keine Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für rechtsmissbräuchliche Nutzung über ein W-Lan

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Das zivilrechtliche Beweisverwertungsverbot bei Urheberrechtsverletzungen

  • internetrecht-rostock.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftung bei Tauschbörsennutzung durch ungesichertes WLAN selbst bei ausgeschaltetem Computer?

  • Telepolis (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundrecht auf Freifunken: Warum der BGH offenes WLAN nicht verbieten kann

  • hagendorff.org (Entscheidungsbesprechung)

    Endlich Aussicht auf Klarstellung zur Haftung für offenes WLAN

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers für Dritte durch Nutzung des WLAN (Filesharing etc.); Beweisverwertungsverbot bzgl. Anschlussdaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 279
  • GRUR-RR 2010, 408 (Ls.)
  • MMR 2008, 603
  • MMR 2011, 420
  • MIR 2008, Dok. 206
  • K&R 2008, 543
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    a) Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat (BGH, NJW 2004, 3102 - Internet-Versteigerung).

    Auch in anderen Fällen setzt die Störerhaftung die Verletzung von Prüfungspflichten voraus und genügt der Umstand für sich allein nicht, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene Rechtsverletzungen etwa durch Eröffnung einer Internet -Plattform für Versteigerungen oder den Abdruck von Werbeanzeigen ermöglicht (BGH GRUR 04, 860 -Internetversteigerung;GRUR 99, 410 -Möbelklassiker).

    a) Eine Störerhaftung begründet lediglich einen Unterlassungsanspruch, niemals dagegen einen Schadensersatzanspruch (BGH GRUR 02, 618 - Meißner Dekor; GRUR 04, 860 - Internet-Versteigerung I; LG Mannheim, CR 07, 537; a. A. Piper/Ohly, OWG, 4. Aufl. § 8 Rn. 152).

  • LG München I, 12.03.2008 - 5 Qs 19/08

    Akteneinsichtsantrag des Urheberrechteinhabers in Ermittlungsakten: Fehlendes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    Denn es geht dabei nicht nur um eine Information, die dem dem Eintrag in einem Telefonbuch vergleichbar ist, sondern um die Ermittlung, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt worüber und wielange kommuniziert hat (LG München, Beschl. v. 12.03.2008, Az.: 5 QS 19/08 zit. nach juris).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    a) Eine Störerhaftung begründet lediglich einen Unterlassungsanspruch, niemals dagegen einen Schadensersatzanspruch (BGH GRUR 02, 618 - Meißner Dekor; GRUR 04, 860 - Internet-Versteigerung I; LG Mannheim, CR 07, 537; a. A. Piper/Ohly, OWG, 4. Aufl. § 8 Rn. 152).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    Deshalb hätte es zur Herausgabe der dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Daten eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nach § 100 g StGB bedurft (vgl. auch BVerfG 1 BvR 256/08).Erkenntnisse, die ohne die erforderliche richterliche Anordnung erlangt worden sind, unterliegen auch im Zivilprozess einem Verwertungsverbot (Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. § 286 Rn. 15 a ff).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    Die Verantwortlichkeit des Dritten folgt vielmehr daraus, dass er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden hat, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlusses zu erwarten war (BGH, WRP 99, 1045 - Räumschild).
  • OLG Hamburg, 11.10.2006 - 5 W 152/06

    Eltern haften für Filesharing durch Kinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    b) Dieselben Pflichten sollen auch den Inhaber eines Internet-Anschlusses treffen, der eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung betreibt (LG Hamburg, CR 2006, 780; LG Mannheim, MMR 2007, 537 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss v.11.06.2007 - 6 W 20/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007, I-20 W 157/07, zitiert nach Juris, OLG Hamburg, Beschluss v. 11.10.2006Az.: 5 W 152/06; OLG Köln, Beschluss v. 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06).
  • OLG Köln, 08.05.2007 - 6 U 244/06

    Persönliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers nach Abgabe einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    b) Dieselben Pflichten sollen auch den Inhaber eines Internet-Anschlusses treffen, der eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung betreibt (LG Hamburg, CR 2006, 780; LG Mannheim, MMR 2007, 537 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss v.11.06.2007 - 6 W 20/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007, I-20 W 157/07, zitiert nach Juris, OLG Hamburg, Beschluss v. 11.10.2006Az.: 5 W 152/06; OLG Köln, Beschluss v. 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb Anlass, ihm nahe stehende Personen - wie enge Familienangehörige - bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen (Urteil v.- 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07 = MDR 08, 403 = CR 08, 243 = OLGR 08, 111).
  • LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06

    Haftung des Anschlussinhabers für offenes WLAN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    b) Dieselben Pflichten sollen auch den Inhaber eines Internet-Anschlusses treffen, der eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung betreibt (LG Hamburg, CR 2006, 780; LG Mannheim, MMR 2007, 537 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss v.11.06.2007 - 6 W 20/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007, I-20 W 157/07, zitiert nach Juris, OLG Hamburg, Beschluss v. 11.10.2006Az.: 5 W 152/06; OLG Köln, Beschluss v. 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06).
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 157/07

    Haftung des WLAN-Betreibers bei Filesharing

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
    b) Dieselben Pflichten sollen auch den Inhaber eines Internet-Anschlusses treffen, der eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung betreibt (LG Hamburg, CR 2006, 780; LG Mannheim, MMR 2007, 537 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss v.11.06.2007 - 6 W 20/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007, I-20 W 157/07, zitiert nach Juris, OLG Hamburg, Beschluss v. 11.10.2006Az.: 5 W 152/06; OLG Köln, Beschluss v. 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06).
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

  • OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05

    eBay-Account; eBay; Account; Mitgliedskonto; Internet; Inhaber; Haftung

  • LG Hamburg, 02.08.2006 - 308 O 509/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses

  • LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 76/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Die Berufung des Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 279).
  • LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09

    Störerhaftung eines Hotels bei Urheberrechtsverletzungen durch Gäste

    Eine weitergehende Prüfungspflicht vor einer ersten Rechtsverletzung besteht für den Kläger - unabhängig von der Frage, ob sein Geschäftsmodell durch die Auferlegung präventiver Prüfungspflichten nicht ohnehin gefährdet wäre (vgl. BGHZ 158, 236, 251 f.) - auf Grund der Verschlüsselung nicht (BGH, GRUR 2010, 633, 635; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 279 ff.).

    15 Nach ganz einhelliger Rechtssprechung (vgl. BGH GRUR 2010, 633 ff.; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 279 ff.; LG Düsseldorf vom 26.08.2009 zu Az. 12 O 594/07, zitiert nach JURIS; Rechtssprechungsüberblick bei Mühlberger, GRUR 2009, 1022 ff.) kommt einer IP-Adresse keine mit einem eBay-Konto vergleichbare Identifikationsfunktion zu.

  • LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Pflicht zur Änderung eines

    Der Tatbestand des voraufgegangenen oberlandesgerichtlichen Urteils (OLG Frankfurt, Urteil vom 01. Juli 2008 - 11 U 52/07 -, vgl. dort juris-Rn 18) lässt den Sachverhalt insofern ebenfalls nicht erkennen.
  • LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 710/09

    Illegale Verbreitung von Musikaufnahmen über

    Das schließt eine Schadensersatzpflicht aus (BGH GRUR 2010, 633, 634 Rdn. 17 - Sommer unseres Lebens, insoweit unter Bestätigung der Vorinstanz OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 279 - Ungesichertes WLAN).
  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12

    Anspruch auf strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen einen Vermieter von

    Dabei können für den Inhaber eines Internetanschlusses durchaus Prüfungs- und ggf. auch Handlungspflichten zur Vorbeugung gegen Schutzrechtsverletzungen bestehen (OLG Frankfurt a.M. (U.v. 01.07.2008 - 11 U 52/07), zitiert nach juris, Rn. 23).
  • LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des

    So haften Inhaber eines (drahtlosen) WLAN-Anschlusses im privaten Bereich jedenfalls nicht generell wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs von außen als Störer, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen derartigen Missbrauch bestehen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 279).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 20 W 146/08

    Störerhaftung des Inhabers eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

    Die Antragsgegner verweisen lediglich auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 1.7.2008 (GRUR-RR 2008, 279) in einem anderen Fall.

    "Die Antragsgegnerin wendet sich gegen ihre Verurteilung im wesentlichen mit dem Hinweis auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 1.7.2008 (GRUR-RR 2008, 279).

  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen.
  • LG Frankenthal, 06.03.2009 - 6 O 60/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Anspruch eines Computerspiel-Vertreibers

    So haften Inhaber eines (drahtlosen) WLAN-Anschlusses im privaten Bereich jedenfalls nicht generell wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs von außen als Störer, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen derartigen Missbrauch bestehen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 279).
  • AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07

    Keine Störerhaftung für filesharing bei nachweislich ausgeschaltetem PC

    Dies wird damit begründet, dass der kabellose W-LAN-Anschluss die Möglichkeit eröffne, dass Dritte sich - ohne Wissen und Wollen des Anschlussinhabers - unbemerkt in das Netzwerk einloggen und dessen Anschluss "mitbenutzen" (vgl. dazu die Rechtsprechungsnachweise bei OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2008, 11 U 52/07, zitiert nach Juris).

    Das erkennende Gericht schließt sich vielmehr der Auffassung des OLG Frankfurt an, dass der W-LAN-Anschlussbetreiber im privaten Bereich erst haftet, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch seines Anschlusses von außen bestehen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2008, 11 U 52/07, zitiert nach Juris).

  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 6 O 576/09

    Verkauf von Notebooks mit vorinstalliertem Betriebssystem und Produkt-Key aus

  • LG Hamburg, 08.10.2010 - 308 O 701/09

    Bei illegalem Upload von einem Musiktitel fällt Schadensersatz von 15,00 EUR je

  • LG Frankenthal, 26.09.2008 - 6 O 340/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1696
OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07 (https://dejure.org/2010,1696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2010 - 11 U 52/07 (https://dejure.org/2010,1696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 11 U 52/07 (https://dejure.org/2010,1696)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Noch ein wenig "Sommer unseres Lebens" - Zur Störerhaftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über einen unzureichend gesicherten WLAN-Internetanschluss und zum Streitwert eines entsprechenden Unterlassungsantrags.

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    §§ 19a; 97 UrhG
    Streitwert für den Upload einer Musikdatei beträgt 2.500,00 EUR

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Telemedicus

    Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN

  • Telemedicus

    Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN

  • Wolters Kluwer

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung des Betriebs eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

  • czarnetzki.eu PDF

    Störerhaftung und Darlegungslast des Internetanschlussinhabers

  • info-it-recht.de

    Störerhaftung eines Anschlussinhabers über ein unzureichend gesichertes WLAN; Urheberrecht; Streitwertreduzierung auf 2.500,00 EUR

  • aufrecht.de

    Zur Höhe der erstattungsfähigen Abmahnkosten beim Filesharing

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung des Betriebs eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    2.500,00 EUR Streitwert für den Upload einer Musikdatei in einem Filesharing-Netzwerk

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Wieder einmal die Sache mit den 100 Euro

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Nochmals zur Haftung für privates W-LAN

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung auch im Urlaub

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Filesharing und der Streitwert bei einer Störerhaftung wegen eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes bei illegalem Upload einer Musikdatei

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwert für Unterlassung rechtswidriger Übernahme in P2P-Tauschbörse 2500,- EUR

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Neue Entscheidung zur WLAN-Haftung des Betreibers eines Internetanschlusses

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Drastische Streitwertreduzierung - statt 10.000 Euro nur 2.500 Euro, "Filesharing"-Urteil

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Störerhaftung wegen ungesicherten WLAN-Anschlusses 2500

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwertreduzierung - statt 10.000 Euro nur 2.500 Euro, "Filesharing"-Urteil zu der Störerhaftung privater W-Lan-Anschlussinhaber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung und die Zahlungsfolgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Streitwert für Abmahnkosten für Musiktitel in Tauschbörse nur 2500 EUR

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Unterlassung: Streitwert von 2.500 € bei illegalem Upload einer Musikdatei - Von Klägerin angegebener Streitwert von 10.000 € zu hoch

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Drastische Streitwertreduzierung - statt 10.000 Euro nur 2.500 Euro, "Filesharing"-Urteil zu der Störerhaftung privater W-Lan-Anschlussinhaber

Besprechungen u.ä. (8)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)

    Was vom Sommer unseres Lebens übrig blieb

  • retosphere.de (Entscheidungsanmerkung)
  • hb-law.de (Kurzanmerkung)

    "Sommer unseres Lebens" oder laues Lüftchen?

  • abmahnung-medienrecht.de (Kurzanmerkung)

    Streitwert für Unterlassungsanspruch: 2.500,00 EUR

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Streitwerte in Filesharing drastisch reduziert

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    WLAN-Haftung des Betreibers eines Internetanschlusses

  • conlegi.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Muß Frankfurt Karlsruhe korrigieren?

  • neubauerlaw.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Sommer unseres Lebens” ist noch nicht vorbei…

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 420
  • MIR 2011, Dok. 012
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 3 O 19/07

    Gewichtige Änderung in Sachen BGH und Störerhaftung (Update)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5.10.2007 (Az.: 2/3 O 19/07), soweit die Klage nicht bereits durch Urteil des Senats vom 1.7.2008 rechtskräftig abgewiesen ist, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Der Senat hält vielmehr in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 21.12.2010, 11 U 52/07, juris, MMR 2011, 420) und OLG Düsseldorf (Beschl. v. 04.02.2013, I-20 W 68/12, juris, CR 2013, 538) in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharing über Internettauschbörsen betreffen, für das Unterlassungsbegehren einen Streitwert von 2.000,00 EUR - ggfls.
  • LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14

    Filesharing: 3-jährige Verjährung

    Nach dem Beschluss des OLG Hamm vom 04. November 2013 - 22 W 60/13 - (zitiert nach juris) ist in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 21.12.2010, 11 U 52/07, MMR 2011, 420) und OLG Düsseldorf (Beschl. v. 04.02.2013, 20 W 68/12, CR 2013, 538) - jedenfalls in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - für das Unterlassungsbegehren im Bereich des Filesharing über Internettauschbörsen vielmehr ein Streitwert von 2.000,00 EUR - ggfls.
  • LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15

    Ansprüche wegen Filesharings

    Dieser Betrag wird in entsprechender bzw. ähnlicher Höhe auch von obergerichtlicher Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen herangezogen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 Euro, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 Euro für die Tonträgerproduktion T des Künstlers I; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 Euro für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).
  • LG Bochum, 29.04.2016 - 5 S 14/16

    Zahlung von Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung i.R.v. Nutzungsrechten

    Dieser Betrag wird in entsprechender bzw. ähnlicher Höhe auch von obergerichtlicher Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen herangezogen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 EUR, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 EUR für die Tonträgerproduktion T des Künstlers I; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 EUR für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).
  • LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
    Dieser Betrag fügt sich der Höhe nach auch in die obergerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen ein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 EUR, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 EUR für die Tonträgerproduktion X des Künstlers T1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 EUR für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).
  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 22 W 42/13

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen

    Der Senat hält vielmehr in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 21.12.2010, 11 U 52/07, juris, MMR 2011, 420) und OLG Düsseldorf (Beschluss v. 04.02.2013, I-20 W 68/12, juris, CR 2013, 538) in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharing über Internettauschbörsen betreffen, für das Unterlassungsbegehren.
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