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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03   

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https://dejure.org/2006,30507
OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,30507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,30507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,30507)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Eine Bindung bestehe, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Mogul-Anlage (GRUR 1993, 897) ausgeführt habe, nicht.

    Jedoch obliegt es dem Auskunftspflichtigen, der in dem auf der Grundlage seiner Auskunft eingeleiteten gerichtlichen Verfahren sachliche Fehler der von ihm gelegten Rechnung geltend macht und die Auskunft - ganz oder teilweise - widerruft, den für die Berechtigung der Korrektur wesentlichen Sachverhalt vorzutragen (BGH, GRUR 1993, 897-Mogul-Anlage).

  • OLG Hamburg, 27.03.2002 - 5 U 206/01

    Berufungsverfahren; Wettbewerbsrechtliches Verbot des Werbens mit den vom Markt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Die eigene Möglichkeit, die Folgen einer rechtswidrigen Beeinträchtigung zu beseitigen, ist anerkanntermaßen ein wichtiger Faktor bei der Abwägung, ob ein Folgenbeseitigungsanspruch anzuerkennen ist ( OLG Hamburg GRUR-RR 02, 298; Harte/Henning/ Retzer a.a.O. Rn. 754 ).
  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Daraus folgt nicht, dass das Landgericht schon jede zufällig äußere Übereinstimmung der 48 Kavitäten-Systeme oder Platten der Parteien untersagen wollte, sondern dass der Anspruch aus § 1 UWG in Anspruchskonkurrenz zu § 17 UWG steht, wie sich aus dem Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH GRUR 1983, 179 - Stapel-Automat - ergibt.
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    40 2.) Nach in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretener Auffassung hat der Verletzte auch im Rahmen des § 17 UWG die dreifache Möglichkeit der Schadensberechnung unter Einschluss der Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns (Harte / Henning, UWG § 17 Rdn. 63; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. § 17 Rdn. 58; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. § 17 Rdn. 51; BGH GRUR 1977, 539-Prozessrechner).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Ein Gemeinkostenanteil, d.h. Kosten, die von der jeweiligen Beschäftigung unabhängig sind, ist nicht zu berücksichtigen (BGH GRUR 1995, 349, 352 - objektive Schadensberechnung).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Eine entsprechende Quote wird sich häufig bei Kennzeichenrechtsverletzungen, Patentstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz feststellen oder schätzen lassen, wenn es darum geht, inwieweit ein bestimmtes Design, eine Marke oder ein sonstiges Kennzeichen für den Umsatzerfolg eines Produkts ursächlich war oder aus Sicht der Verbraucher für den Erwerb noch andere Gesichtspunkte mitbestimmend waren (BGH GRUR 93, 55 - Tchibo/Rolex II).
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 133/82

    Füllanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Denn auch in diesen Fällen wird die unlauter erlangte Kenntnis zum Vorteil des Verletzers (mit-)verwendet, da er ohne sie, d.h. bei ausschließlich eigenständiger Entwicklung, entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nur später und/oder mit größerem eigenen Aufwand zu gleichen Entwicklungsergebnissen gelangen könnte, wie unter Zuhilfenahme der mit dem Makel der Wettbewerbswidrigkeit behafteten Kenntnisse ( BGH GRUR 1985, 294 -Füllanlage).
  • BGH, 14.06.2002 - V ZR 79/01

    Bindung des Revisionsgerichts an ein sowohl dem Haupt- als auch dem Hilfsantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    Der Umfang der Bindungswirkung richtet sich danach, worüber das Gericht entschieden hat, was durch Auslegung von Urteilsformel und Entscheidungsgründen zu ermitteln ist ( BGH NJW 2002, 3478).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03
    47 Zwar ist grundsätzlich der Gewinn nur insoweit herauszugeben, als er auf der unerlaubten Nutzung der wettbewerblich geschützten Leistung beruht (BGH GRUR 06, 419 - Noblesse und st. Rspr.).
  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Diese wären zwar grundsätzlich vorrangig wahrzunehmen (OLG Hamburg, GRUR, RR 2002, 298, juris Rn. 55; OLG Frankfurt, InstGE 7, 162, juris Rn. 99).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 U 153/18

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einer Aussage zu einer Studienplatzvergabe

    Die Beurteilung dieser Frage erfordert es, die Interessen der Parteien an der Veröffentlichung einerseits und dem Unterbleiben der Veröffentlichung andererseits gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. November 2006 - 11 U 57/03, bei juris Rz. 98).

    Dies zum einen, um sie in den Stand zu setzen, ihre eigenen Rechte zu wahren, zum anderen auch, um gegen eine fortdauernde Marktbeeinträchtigung vorzugehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. November 2006 - 11 U 57/03, bei juris Rz. 98).

    Und diejenigen Adressaten, die sich seinerzeit für ein Medizinstudium an einer ausländischen Universität interessiert haben, dürften mittlerweile ihren Plan entweder umgesetzt oder aufgegeben haben (vgl. zur Bedeutung des Zeitablaufs auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. November 2006 - 11 U 57/03, bei juris Rz. 99).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18

    Unterlassung Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz

    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung zu prüfen, ob nach Abwägung der Interessen der Parteien und ggf. der Allgemeinheit die Zuerkennung der Bekanntmachungsbefugnis geeignet und erforderlich ist, eine fortdauernde Störung zu beseitigen (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2014, 296; Urt. vom 28.11.2006 - 11 U 57/03, BeckRS 2011, 21174; OLG Köln, CR 2011, 680, 682 = BeckRS 2011, 14259; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Fedders-en, a.a.O., § 12 Rn. 4.7).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03   

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https://dejure.org/2005,27964
OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2005,27964)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.03.2005 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2005,27964)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. März 2005 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2005,27964)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    Zwar besteht nach der Rechtsprechung des für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine Auskunftspflicht hinsichtlich solcher Handlungen, die zeitlich vor dem ersten konkret behaupteten Verstoß liegen ( BGH GRUR 1988, 307 - Gaby; GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; a.A. BGH -X. Zivilsenat - GRUR 1992, 612 - Nicola ).

    Im Einzelfall kann jedoch nach Treu und Glauben eine weitergehende Auskunft geschuldet werden ( vgl. BGH GRUR 1995, 50, 54; Köhler /Piper a.a.O. Rn. 126; Köhler GRUR 1996, 82, 88; noch weitergehend Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl. Rn. 1105).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    Zwar besteht nach der Rechtsprechung des für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine Auskunftspflicht hinsichtlich solcher Handlungen, die zeitlich vor dem ersten konkret behaupteten Verstoß liegen ( BGH GRUR 1988, 307 - Gaby; GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; a.A. BGH -X. Zivilsenat - GRUR 1992, 612 - Nicola ).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    Aus ihm muss sich deshalb ergeben, was als Betriebsgeheimnis geschützt sein soll (BAG CR 1990, 336; Doepner, Festschrift für Tilmann, S. 112 ff).
  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59

    Wurftaubenpresse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    Dass damit eine unter Umständen aufwändige Prüfung einer Rechtsverletzung im Vollstreckungsverfahren erforderlich werden kann, ist hinzunehmen (vgl. etwa BGH GRUR 1961, 40 -Wurftaubenpresse; GRUR 1963, 367 -Industrieböden) .
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    (a) Die Klägerinnen konnten die im Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage liegende Klageerweiterung ( § 264 Nr. 3 ZPO ) mit ihrer zulässigen Berufung verbinden, auch wenn sie in erster Instanz mit dem Feststellungsantrag voll obsiegt haben ( BGH NJW 1992, 2296 ).
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    Dem folgt der Senat zumindest für solche Fälle, in denen es sich bei der Vorlage um ein Betriebsgeheimnis handelt (BGH GRUR 1977, 539 -Prozessrechner).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    Zwar besteht nach der Rechtsprechung des für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine Auskunftspflicht hinsichtlich solcher Handlungen, die zeitlich vor dem ersten konkret behaupteten Verstoß liegen ( BGH GRUR 1988, 307 - Gaby; GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; a.A. BGH -X. Zivilsenat - GRUR 1992, 612 - Nicola ).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    Dass damit eine unter Umständen aufwändige Prüfung einer Rechtsverletzung im Vollstreckungsverfahren erforderlich werden kann, ist hinzunehmen (vgl. etwa BGH GRUR 1961, 40 -Wurftaubenpresse; GRUR 1963, 367 -Industrieböden) .
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 133/82

    Füllanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    Denn auch in diesen Fällen wird die unlauter erlangte Kenntnis zum Vorteil des Verletzers mit verwendet, weil er ohne sie, d.h. bei ausschließlich eigener Entwicklung, entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nur später und mit größerem eigenen Aufwand zu gleichen Entwicklungsergebnissen gelangen könnte (BGH GRUR 1985, 294 -Füllanlage).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2005 - 11 U 57/03
    27 EuGVVO bestimmt jedoch keinen Vorrang der später erhobenen Leistungs- vor der früher erhobenen Feststellungsklage (BGH NJW 1997, 870 ).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 740/02

    Darlehensrückzahlung nur bei Nachweis einer zugrunde liegenden

  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19

    Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als

    Von diesen Anforderungen ist auch in Anbetracht der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht abzurücken (OLG Frankfurt, Urteil vom 08. März 2005 - 11 U 57/03, juris Rn. 80/81; hierzu Deichfuß, GRUR-Prax 2012, 449 [453]).
  • OLG Stuttgart, 15.11.2018 - 2 U 30/18

    Verbandspreise - Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Erlass eines Teilurteils

    Die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 Nr. 2 UWG werden gleichermaßen erfüllt (OLG Frankfurt, Teilurteil vom 08. März 2005 - 11 U 57/03, juris Rn. 65).
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 186/20

    Darlegungs- und Beweislast im wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsprozess:

    Dieser Vortrag der Beklagten liefert - anders als der Vortrag der Beklagten in dem vor dem OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 8. März 2005 - 11 U 57/03, juris) geführten Verfahren, auf das sich die Revision beruft - eine nachvollziehbare, dem Vortrag der Klägerin entgegenstehende Erklärung für die Übereinstimmungen in den Zeichnungen der Parteien.
  • OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 11 U 28/05

    Anforderungen an eine (unberechtigte) Abmahnung

    Die Berufung der Verfügungsklägerin blieb im Wesentlichen ohne Erfolg (Senatsurteil vom 08.03.2005 - 11 U 57/03).
  • LG Köln, 22.12.2016 - 81 O 18/16
    Zu den Anforderungen führt OLG Frankfurt (Teilurteil vom 8.3.2005 - 11 U 57/03 -, Tz. 80, zitiert nach Juris) das Folgende aus:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03   

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https://dejure.org/2006,12400
OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,12400)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,12400)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03 (https://dejure.org/2006,12400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Architekten auf Werklohn; Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen der Übergehung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstand in wesentlichen Punkten und fehlerhafter Tatsachenfeststellungen; Erforderlichkeit neuer Tatsachenfeststellungen; Beweislast des ...

  • Judicialis

    HOAI § 15 Abs. 1; ; HOAI § 16 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 632 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 296 a; ; FStrG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; FStrG § 9 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Architekten auf Werklohn; Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen der Übergehung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstand in wesentlichen Punkten und fehlerhafter Tatsachenfeststellungen; Erforderlichkeit neuer Tatsachenfeststellungen; Beweislast des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspruchslose Entgegennahme von Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Führt widerspruchslose Entgegennahme von Architektenleistungen zu Honoraranspruch? (IBR 2007, 141)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Die Tatsachen, auf die der Auftraggeber eines Architektenvertrags seinen Einwand stützt, der Architekt habe erbrachte Leistungen absprachegemäß unentgeltlich erbringen müssen, sind vom Auftraggeber zu beweisen (vgl. BGH NJW 1999, 3554; BGH BauR 1987, 454 = ZfBR 1987, 202; BGHZ 136, 33).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Insoweit kann sich der Senat an den tabellarischen Berechnungen orientieren, mit denen die einzelnen Grundleistungen in Relation zur Gesamtvergütung gesetzt werden (zur Heranziehung solcher Berechnungen vgl. BGH BauR 2005, 588, 595).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Gericht zu erneuter Verhandlung verpflichtet, wenn sich aus dem neuen Vorbringen einer Partei ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und Veranlassung zu ergänzendem Sachvortrag gegeben hatte (vgl. BGH NJW 1993, 134; 1985, 1539).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Das Gericht muss diesen Sachvortrag dann unabhängig davon berücksichtigen, ob die Partei von sich aus die Wiedereröffnung der Verhandlung oder die Gewährung eines Schriftsatznachlasses beantragt hat (vgl. BGH NJW 1999, 2123).
  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86

    Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Die Tatsachen, auf die der Auftraggeber eines Architektenvertrags seinen Einwand stützt, der Architekt habe erbrachte Leistungen absprachegemäß unentgeltlich erbringen müssen, sind vom Auftraggeber zu beweisen (vgl. BGH NJW 1999, 3554; BGH BauR 1987, 454 = ZfBR 1987, 202; BGHZ 136, 33).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2006 - 11 U 57/03
    Die Tatsachen, auf die der Auftraggeber eines Architektenvertrags seinen Einwand stützt, der Architekt habe erbrachte Leistungen absprachegemäß unentgeltlich erbringen müssen, sind vom Auftraggeber zu beweisen (vgl. BGH NJW 1999, 3554; BGH BauR 1987, 454 = ZfBR 1987, 202; BGHZ 136, 33).
  • OLG Celle, 02.03.2011 - 14 U 140/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Entwurfsplänen für ein Bauwerk

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006, 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006, VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]; s. auch Senat, Urteil vom 17. Februar 2010, 14 U 138/09, BauR 2010, 926, juris-Rdnr. 17 f.).
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 14 U 116/21

    Zahlung von Architektenhonorar; Abschluss eines Architektenvertrages nach den

    Namentlich ist für eine ausdrückliche Zusage der Klägerin, unentgeltlich zu arbeiten, nichts ersichtlich (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, Rn. 19, juris).
  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 21 U 41/10

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsabrede getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.01.2006, 11 U 57/03, IBR 2007, 141).
  • OLG Celle, 07.03.2011 - 14 U 7/11

    Architektenvertrag: Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisition und

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 14 U 167/10

    Fehlender Erlass eines Vorbehaltsurteils im Falle einer Hilfsaufrechnung führt

    Macht ein Architekt Honoraransprüche geltend, ohne mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen zu haben, muss er - also hier der Kläger - die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03, IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • LG Hannover, 07.11.2012 - 14 O 11/12

    Beweispflicht über den Abschluss eines Architektenvertrages bzgl. Ausgleichs

    Macht ein Architekt oder Ingenieur Honoraransprüche geltend, der - wie hier - mit dem Auftraggeber keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen hat, muss er die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 14 U 138/09, BauR 2010, 926 , [...]Rdnr. 18; OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 57/03 , IBR 2007, 141 - nachgehend BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - VII ZR 32/06, IBR 2007, 141 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]).
  • LG Heilbronn, 29.07.2016 - 3 O 19/16

    Verhandlungen über Bauträgervertrag gescheitert: Muss die Planung bezahlt werden?

    Denn ein Vertragsschluss kann auch konkludent erfolgen oder durch die Entgegennahme bestimmter Leistungen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 11.10.2007 - VII ZR 143106, NZBau 2008, 66, Rn 13 f. [Jure. Der Auftragnehmer muss dabei die Umstände darlegen und beweisen, nach denen die Erbringung der Architektenleistungen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war (BGH, Beschl. v. 23.11.2006 VII ZR 32/06, vorgehend OLG Köln, Urt. v. 25.01.2006 -11 U 57/03).
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