Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 11 U 63/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7435
OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 11 U 63/06 (https://dejure.org/2007,7435)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2007 - 11 U 63/06 (https://dejure.org/2007,7435)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 11 U 63/06 (https://dejure.org/2007,7435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Löschung des Namens des Verletzten in der Online-Ausgabe einer Zeitung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • kanzlei.biz

    Wiederholungsgefahr trotz Namenslöschung der betroffenen Personen in Onlineveröffentlichung

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004
    Persönlichkeitsverletzung durch Berichterstattung über Straftäter in einer ihn identifizierenden Weise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Presseberichterstattung über einen Straftäter; Wiederholungsgefahr als materielle Anspruchsvoraussetzung für einen Unterlassungsanspruch; Anforderungen an den Nachweis des Wegfalls der Wiederholungsgefahr; Vermutung für das ...

  • beck.de (Leitsatz)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch redaktionelle Änderung einer Onlineveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 604
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 11 U 51/06

    Mehrfachverfolgung: Einwand wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 11 U 63/06
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Senatsurteil vom 06.02.2007, 11 U 51/06).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 11 U 63/06
    In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH NJW 04, 1035), an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 99, 356).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 11 U 63/06
    In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH NJW 04, 1035), an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 99, 356).
  • OLG Hamburg, 01.06.1995 - 3 U 148/94

    RTL aktuell

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 11 U 63/06
    So hat das OLG Hamburg die Richtigstellung selbst in Form eines Widerrufs nicht ausreichen lassen, sondern als Voraussetzung für den Wegfall der Wiederholungsgefahr noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert (NJW-RR 96, 90).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung:

    Die Berufung der Beklagten im Eilverfahren wies der Senat durch Urteil vom 08.05.2007 (Az.: 11 U 63/06) zurück.
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 8 U 467/09
    Die hiergegen gerichtete Berufung der XXXbank AG wies das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 10.1.2007 (11 U 63/06) mit der Begründung zurück, zwar habe Notar XY durch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an die D. Bank seine Amtspflichten verletzt, dies habe jedoch nicht zu einem adäquat kausalen Schaden des Klägers geführt, weil die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht zum Erlöschen der ihr zugrunde liegenden Bürgschaftsverpflichtung geführt habe.
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