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   OLG Celle, 12.12.2002 - 11 U 64/02   

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https://dejure.org/2002,8006
OLG Celle, 12.12.2002 - 11 U 64/02 (https://dejure.org/2002,8006)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2002 - 11 U 64/02 (https://dejure.org/2002,8006)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 11 U 64/02 (https://dejure.org/2002,8006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftung: Auslegung eines Freistellungsantrags; Verunreinigung des Transportguts durch Nichtvornahme der Tankreinigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 435 HGB ; § 439 HGB
    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadens; Auslegung eines Freistellungsantrages; Freistellung als Vorstufe eines Zahlungsbegehrens ; Haftung des Spediteurs aus §§ 459, 428 Handelsgesetzbuch (HGB); Übernahme des Transports zu fixen Kosten; Gesteigerte Schuldform des § 435 bzw. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadens; Auslegung eines Freistellungsantrages; Freistellung als Vorstufe eines Zahlungsbegehrens ; Haftung des Spediteurs aus §§ 459, 428 Handelsgesetzbuch (HGB); Übernahme des Transports zu fixen Kosten; Gesteigerte Schuldform des § 435 bzw. ...

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 07.03.2019 - 6 U 15/18

    Binnenschifffahrt: Frachtführerhaftung für die Verunreinigung des Transportguts

    Dasselbe gilt für die weiteren Ausführungen des Landgerichts unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Celle vom 12.12.2002, Az.:11 U 64/02, es sei für jeden Binnenschiffer evident, dass sich die in den Schiffstanks befindlichen Reste mit der Ladung vermischen und diese beschädigen.

    Hierzu fehlt auch substantiierter Vortrag der Klägerin.Soweit das Landgericht Bezug nimmt auf das Urteil des OLG Celle vom 12.12.2002 - 11 U 64/02 - ist der dortige Sachverhalt nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar.

  • LG Hamburg, 21.12.2017 - 409 HKO 10/16

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verunreinigung des Transportguts nach der

    Es liegt bedingter Vorsatz vor (OLG Celle, Urteil vom 12.12.2002 - 11 U 64/02).
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