Weitere Entscheidung unten: SG Stade, 26.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99   

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https://dejure.org/2000,10597
OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99 (https://dejure.org/2000,10597)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.03.2000 - 11 U 68/99 (https://dejure.org/2000,10597)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. März 2000 - 11 U 68/99 (https://dejure.org/2000,10597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328 § 826
    Haftung des Treuhänders einer Aktiengesellschaft gegenüber stillen Gesellschaftern; Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, verjähren Prospekthaftungsansprüche bei Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft binnen 6 Monaten nach Kenntnis von der Unrichtigkeit oder der Unvollständigkeit des Prospektes, spätestens nach drei Jahren (vgl. BGHZ 83, 222 ; 11, 314 [322]; 115, 213 [224]).

    Bei der gegebenen Sachlage trifft die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer Aufklärung und Information entstanden wäre (vgl. BGHZ 115, 213, 223).

  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88

    Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99
    Einer Anrechnung der Steuervorteile steht überdies entgegen, dass diese durch die Versteuerung der Ersatzleistungen, die der Kläger als geschädigter Gesellschafter einer Personengesellschaft erhalten, in etwa ausgeglichen würden (vgl. BGH NJW-RR 1988, 788; NJW 1990, 571).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97

    Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99
    Die Vermutung für ein aufklärungsrichtiges Verhalten gilt nur dann nicht, wenn eine gehörige Aufklärung einen Entscheidungskonflikt des Vertragspartners ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (vgl. BGH WM 1998, 1527 ).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99
    Einer Anrechnung der Steuervorteile steht überdies entgegen, dass diese durch die Versteuerung der Ersatzleistungen, die der Kläger als geschädigter Gesellschafter einer Personengesellschaft erhalten, in etwa ausgeglichen würden (vgl. BGH NJW-RR 1988, 788; NJW 1990, 571).
  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99
    Grundsätzlich spricht bereits die Lebenserfahrung dafür, dass eine in wesentlichen Punkten unterbliebene Aufklärung für den Beitritt ursächlich gewesen ist (vgl. BGH NJW 1992, 3296 f.).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, verjähren Prospekthaftungsansprüche bei Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft binnen 6 Monaten nach Kenntnis von der Unrichtigkeit oder der Unvollständigkeit des Prospektes, spätestens nach drei Jahren (vgl. BGHZ 83, 222 ; 11, 314 [322]; 115, 213 [224]).
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99
    Aus dieser besonderen Stellung des Beklagten zu 1) folgt nicht nur die Verpflichtung, die Mittelverwendung zu überwachen, sondern auch die Pflicht, auf typische Gefahren und regelwidrige Umstände hinzuweisen, die ihm bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. BGH NJW 1995, 1025 ).
  • OLG Hamm, 04.06.1997 - 3 U 181/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2000 - 11 U 68/99
    Im Übrigen seien die Jahresabschlüsse der H. und damit auch die Prospekte nicht falsch gewesen, wie im Rechtsstreit gegen die H. vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht 3 U 181/96 mit Schriftsatz vom 14.11.1996 (Anl. B 7) im Einzelnen dargestellt sei.
  • FG Hamburg, 23.08.2004 - III 383/01

    Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für

    Im Sinne dieser Vorschrift haben die Gesellschafter beim Erwerb und Halten der ihnen getrennt zuzurechnenden kapitalistischen stillen EKAG-Beteiligungen gleichartige Rechtsbeziehungen zu einem Dritten unterhalten, nämlich zu dem Treuhänder, der durch die EKAG mittels Treuhandvertrag eingesetzt wurde (A I 5); dieser Treuhandvertrag entfaltete nämlich wiederum rechtliche Wirkungen gegenüber den Anlegern (vgl. zur HAG Hans. OLG, Urteile vom 7. April 2000 11 U 69/99; vom 17. März 2000 11 U 68/99, OLGR Hamburg 2000, 378, rechtskräftig nach BGH, II ZR 136/00; jeweils FA-A HAG 23).

    d) Entgegen der jetzigen Würdigung des FA sprechen die Emissionsprospekte und die übrige Werbung nicht gegen, sondern für die Gewinnabsicht der danach beigetretenen und verbliebenen Gesellschafter, auch wenn diese letztlich durch irreführende Informationen getäuscht wurden, weil ihnen verschwiegen wurde, dass tatsächlich konsolidiert nur Verluste erzielt wurden und dass die Einlagen weitenteils nicht investiv, sondern für unverhältnismäßige ("weiche") Kosten und für Garantiegewinn-Auszahlungen an vorher beigetretene Gesellschafter verwendet wurden (A I 10 n-p, 11 a-b) - sog. "Schneeballsystem" (Betrug einschließlich Kapitalanlage- bzw. Prospektbetrug; vgl. u.a. OLG München vom 14. Mai 2002 5 U 4536/01; vom 14. November 2001 7 U 2365/01; Landgericht -LG- Essen vom 5. Januar 2001 3 O 281/00; Hans. OLG vom 14. April 2000 11 U 67/99; vom 7. April 2000 11 U 69/99; vom 17. März 2000 11 U 68/99, OLGR Hamburg 2000, 378, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht -EWiR- 2000, 609; vom 18. Februar 2000 11 U 213/98, AG 2001, 141, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht -NZG- 2000, 1083; OLG Köln vom 26. August 1999 1 U 43/99, AG 2000, 281, NZG 2000, 89; jeweils FA-A HAG 23; Betrugsanklage Staatsanwaltschaft bei dem LG Hamburg 190 Js 383/94 (55), FA-A HAG 38).

  • FG Hamburg, 23.08.2004 - III 471/01

    Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für

    Im Sinne dieser Vorschrift haben die Gesellschafter beim Erwerb und Halten der ihnen getrennt zuzurechnenden kapitalistischen stillen HAG -Beteiligungen gleichartige Rechtsbeziehungen zu einem Dritten unterhalten, nämlich zu dem Treuhänder, der durch die HAG mittels Treuhandvertrag eingesetzt wurde (A I 5); dieser Treuhandvertrag entfaltete nämlich wiederum rechtliche Wirkungen gegenüber den Anlegern (Hans. OLG, Urteile vom 7. April 2000 11 U 69/99 ; vom 17. März 2000 11 U 68/99 , OLGR Hamburg 2000, 378, rechtskräftig nach BGH II ZR 136/00 ; jeweils FA-A HAG 23).

    d) Entgegen der jetzigen Würdigung des FA sprechen die Emissionsprospekte und die übrige Werbung nicht gegen, sondern für die Gewinnabsicht der danach beigetretenen und verbliebenen Gesellschafter, auch wenn diese letztlich durch irreführende Informationen getäuscht wurden, weil ihnen verschwiegen wurde, dass tatsächlich konsolidiert nur Verluste erzielt wurden und dass die Einlagen weitenteils nicht investiv, sondern für unverhältnismäßige ("weiche") Kosten und für Garantiegewinn-Auszahlungen an vorher beigetretene Gesellschafter verwendet wurden (A I 10 n-p, 11 a-b) - sog. "Schneeballsystem" (Betrug einschließlich Kapitalanlage- bzw. Prospektbetrug; vgl. u.a. OLG München vom 14. Mai 2002 5 U 4536/01 ; vom 14. November 2001 7 U 2365/01 ; Landgericht -LG- Essen vom 5. Januar 2001 3 O 281/00 ; Hans. OLG vom 14. April 2000 11 U 67/99 ; vom 7. April 2000 11 U 69/99 ; vom 17. März 2000 11 U 68/99 , OLGR Hamburg 2000, 378, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht -EWiR- 2000, 609 ; vom 18. Februar 2000 11 U 213/98 , AG 2001, 141 , Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht -NZG- 2000, 1083; OLG Köln vom 26. August 1999 1 U 43/99 , AG 2000, 281 , NZG 2000, 89; jeweils FA-A HAG 23; Betrugsanklage Staatsanwaltschaft bei dem LG Hamburg 190 Js 383/94 (55), FA-A HAG 38).

  • LG Bochum, 22.04.2004 - 1 O 485/03

    Rückerstattung gezahlter Einlagengelder im Rahmen von Prospekthaftungsansprüchen;

    Im Rahmen der Prospekthaftung haben jedoch die Prospektverantwortlichen darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer Aufklärung und Information entstanden wäre (HansOLG OLGR 2000, 378 mwN).

    Im Rahmen der Prospekthaftung würde die Anrechnung von Steuervorteilen den Schädiger unbillig entlasten und daher dem Zweck des Schadensersatzes widersprechen (HansOLG OLGReport 2000, 378).

  • OLG Schleswig, 16.10.2003 - 11 U 59/02

    Anwaltshaftung bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs

    Andernfalls beginnt sie gemäß § 51 b BRAO mit der Mandatsbeendigung (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264 f; Senat Urt. vom 12.10.00, 11 U 68/99 ).
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Rechtsprechung
   SG Stade, 26.07.2000 - S 11 U 68/99   

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SG Stade, 26.07.2000 - S 11 U 68/99 (https://dejure.org/2000,39120)
SG Stade, Entscheidung vom 26.07.2000 - S 11 U 68/99 (https://dejure.org/2000,39120)
SG Stade, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - S 11 U 68/99 (https://dejure.org/2000,39120)
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