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   OLG Celle, 21.05.2004 - 11 U 7/04   

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https://dejure.org/2004,7334
OLG Celle, 21.05.2004 - 11 U 7/04 (https://dejure.org/2004,7334)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.05.2004 - 11 U 7/04 (https://dejure.org/2004,7334)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 11 U 7/04 (https://dejure.org/2004,7334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Multimodaler Land/Lufttransport: Kein Ersetzen der schriftlichen Schadensanzeige durch Information des Empfängers über den Schadensfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 17 WA; Art. 26 Abs. 2 WA; Art. 26 Abs. 3 WA; § 438 Abs. 4 HGB
    Schadensersatzanspruch wegen eines Verlusts bei einer per Luftfracht transportierten Ladung; Notwendigkeit einer schriftlichen Beanstandung des Schadens nach vorbehaltloser Annahme der Ware

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verlusts bei einer per Luftfracht transportierten Ladung; Notwendigkeit einer schriftlichen Beanstandung des Schadens nach vorbehaltloser Annahme der Ware

  • Judicialis

    WA Art. 26; ; HGB § 438 Abs. 4; ; GVG § 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Schadenersatzpflicht des Spediteurs wegen Warenverlusts bei multimodalem Land/Luft-Transport; Kenntnis vom Schadensfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1411
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 11.10.2010 - 21 U 56/08

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung der Versicherungsleistung eines

    Auch der besondere Gerichtsstand der Niederlassung (§ 21 ZPO) führt nicht zur Begründung einer landgerichtlichen Zuständigkeit für das Berufungsverfahren, vielmehr ist bei Vorhandensein einer deutschen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens eine solche Zuständigkeit nur anzunehmen, wenn es sich bei der (Zweig-)Niederlassung um eine selbstständige Tochtergesellschaft in der Form einer deutschen juristischen Person handelt (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1411; Zöller-Lückemann, ZPO, 27. Auflage, § 119 GVG Rn. 15).
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