Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2009 - 6 O 411/09
- OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- AG Frankfurt/Main, 29.01.2010 - 31 C 1078/09
Kostenerstattung bei Filesharing-Abmahnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
In diesem Zusammenhang verweist der Kläger auf das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 29.1.2010 - Az. 31 C 1078/09-78 (vorgelegt als Anlage BK 1, Bl. 133 - 140 d. A.).Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vom 29.1.2010 - 31 C 1078/09 - 78, wonach die hiesige Beklagte mit den von ihr beauftragten Anwälten einen Beratungsvertrag getroffen hat, im Rahmen dessen nach Aufwand abgerechnet wird.
- BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Die Beklagte kann daher nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie eine Vergütung beanspruchen, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten [BGH GRUR 1990, 1008]. - BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89
Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Die Auslegung einer Vertragsstrafenverpflichtungserklärung richtet sich nach den allgemein für die Auslegung von Willenserklärungen gültigen Regeln; eine unmittelbare Heranziehung der restriktiven Grundsätze, wie sie für die Auslegung eines in gleicher Weise formulierten Unterlassungstitels im Hinblick auf dessen Vollstreckbarkeit entwickelt worden sind, kommt nicht in Betracht, weil einer Unterwerfungserklärung der Charakter eines vollsteckbaren Titels fehlt [BGH NJW-RR 1991, 1318 (1319) - Preisvergleichsliste].
- BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Dabei können zur Auslegung einer Unterwerfungserklärung auch ohne Weiteres spätere schriftsätzliche Äußerungen herangezogen werden, die der Schuldner zur Klarstellung seiner Erklärung im Rechtsstreit abgibt [BGH GRUR 1998, 483 (485) - Der M.-Markt packt aus; Teplitzky, a.a.O., Kap. 8 Rn. 14; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rn. 1.123; Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Aufl., § 97 Rn. 34 ]. - BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Eine Unterlassungserklärung muss so klar und eindeutig bestimmt sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können [BGH WRP 1996, 284 (285) - Wegfall der Wiederholungsgefahr II]. - BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Zwar erstreckt sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung im Allgemeinen nicht allein auf genau identische Verletzungsformen, sondern auf alle im Kern gleichartigen Handlungen [vgl. BGH GRUR 1996, 290 (291) - Wegfall der Wiederholungsgefahr I]. - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Daraus ergibt sich eine sekundäre Beweislast des in Anspruch genommenen Anschlussinhabers, der geltend macht, nicht er, sondern eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen [BGH Urt. v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - Rn. 12; s. auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 73f (74); OLG Köln Urt. v. 23.12.2009 - 6 U 101/09 - Rn. 8, jeweils zitiert nach juris]. - LG Hamburg, 09.08.2007 - 308 O 273/07
Streitwertbemessung bei urheberrechtsverletzendem Zugänglichmachen von Musiktitel …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Gleichermaßen ist der Angriffsfaktor hier von grundsätzlich anderer Qualität als bei einer reinen Störerhaftung, wie sie in der Entscheidung des LG Hamburg vom 9.8.2007 - Az. 308 O 273/07 - angenommen wurde. - OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09
Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Daraus ergibt sich eine sekundäre Beweislast des in Anspruch genommenen Anschlussinhabers, der geltend macht, nicht er, sondern eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen [BGH Urt. v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - Rn. 12; s. auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 73f (74); OLG Köln Urt. v. 23.12.2009 - 6 U 101/09 - Rn. 8, jeweils zitiert nach juris]. - BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
Hat ein Beklagter ein bestimmtes Schutzrecht des Klägers verletzt, begründet dies allerdings nicht ohne Weiteres die Vermutung, dass er auch andere dem Kläger zustehende oder von ihm berechtigt wahrgenommene Schutzrechte verletzen wird" [vgl. BGH, Urt. vom 23.2.2006 - I ZR 272/02 - Markenparfumverkäufe, Rn. 40, zitiert nach juris]. - OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus § 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (…vgl. BGH, NJW 2008, 982 [Rn. 16]; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.08.2010 - 11 U 7/10 [Rn. 31 bei juris]). - LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11
Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei …
Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus § 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (…vgl. BGH, NJW 2008, 982 [Rn. 16]; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.08.2010 - 11 U 7/10 [Rn. 31 bei juris]).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der tatsächlichen Verwendung der Planungsleistungen für eine Abrechnung der zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbrachten Leistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen durch einen Architekten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 814
Notwendigkeit der tatsächlichen Verwendung der Planungsleistungen für eine Abrechnung der zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbrachten Leistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen durch einen Architekten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertrag formnichtig: Trotzdem Architektenhonorar?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architektenvertrag formnichtig: Trotzdem Honorar nach Mindestsätzen der HOAI? (IBR 2012, 153)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 11.12.2009 - 3 O 10/03
- OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10
- BGH, 24.11.2011 - VII ZR 139/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 546
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1994 - VII ZR 167/93
Durchbrechung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben bei einem in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10
Diese Voraussetzung ist dahin zu verstehen, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 1994, VII ZR 167/93, insbes. iuris-RN 24).
- LG Berlin, 14.06.2022 - 34 O 469/20
Forderungen wegen erbrachter Architektenleistungen für eine Kirchengemeinde in …
Diese Voraussetzung ist dahin zu verstehen, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (BGH, Urteil vom 04.04.2002 - VII ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1176 (1177); BGH…, Urteil vom 23.06.1994 - VII ZR 167/93, juris, Rn. 24, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.07.2010 - 11 U 7/10, Rn. 33 - 34, juris, NZB zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZR 139/10, BeckRS 2012, 4775; OLG Braunschweig, Urteil vom 30.06.2016 - 8 U 97/15, NJW-RR 2016, 1493 (1495 f.); OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.1993 - 22 U 235/92, NJW-RR 1993, 1173 (1175);… Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher - Koeble, Kompendium Baurecht, 5. Aufl., 2020, Teil 11 Recht der Architekten und Ingenieure Rn. 138).Weiß der Architekt, dass der Handelnde nicht berechtigt war, ihn mündlich zu beauftragen, scheidet ein Bereicherungsanspruch auch nach § 814 BGB aus (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.07.2010 - 11 U 7/10, Rn. 35, juris, NZB zurückgewiesen).
- OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 24 U 63/11
Architektenrecht: Ersatz von Aufwendungen für in Anspruch genommenes Vertrauen …
Nur dazu verhält sich die in der Sitzung eingeführte Entscheidung des OLG Brandenburg 11 U 7/10 (BGH VII ZR 139/10), in der "Ersatz des Vertrauensschadens (...) nicht mehr geltend gemacht worden ist.". - LG Nürnberg-Fürth, 15.07.2015 - 12 O 5884/14
Nichtigkeit einer Planungsvereinbarung wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot
Ein Architekt kann Leistungen, die er zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbracht hat, nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen abrechnen, wobei das Honorar sich, nach den Mindestsätzen der HOAI richtet (OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 04773 m. w. N.). - LG Potsdam, 31.01.2018 - 6 O 482/16
Zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung durch Vorlage …
Das erfordert indes, dass der Auftraggeber eigene Aufwendungen erspart hat und die Planungsleistungen tatsächlich verwendet worden sind, das heißt prinzipiell, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (BGH, BauR 1994, 651; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 4773 = BauR 2012, 546 L).