Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 13.07.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22708
OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10 (https://dejure.org/2010,22708)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2010 - 11 U 7/10 (https://dejure.org/2010,22708)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2010 - 11 U 7/10 (https://dejure.org/2010,22708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Frankfurt/Main, 29.01.2010 - 31 C 1078/09

    Kostenerstattung bei Filesharing-Abmahnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    In diesem Zusammenhang verweist der Kläger auf das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 29.1.2010 - Az. 31 C 1078/09-78 (vorgelegt als Anlage BK 1, Bl. 133 - 140 d. A.).

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vom 29.1.2010 - 31 C 1078/09 - 78, wonach die hiesige Beklagte mit den von ihr beauftragten Anwälten einen Beratungsvertrag getroffen hat, im Rahmen dessen nach Aufwand abgerechnet wird.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    Die Beklagte kann daher nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie eine Vergütung beanspruchen, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten [BGH GRUR 1990, 1008].
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    Die Auslegung einer Vertragsstrafenverpflichtungserklärung richtet sich nach den allgemein für die Auslegung von Willenserklärungen gültigen Regeln; eine unmittelbare Heranziehung der restriktiven Grundsätze, wie sie für die Auslegung eines in gleicher Weise formulierten Unterlassungstitels im Hinblick auf dessen Vollstreckbarkeit entwickelt worden sind, kommt nicht in Betracht, weil einer Unterwerfungserklärung der Charakter eines vollsteckbaren Titels fehlt [BGH NJW-RR 1991, 1318 (1319) - Preisvergleichsliste].
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    Dabei können zur Auslegung einer Unterwerfungserklärung auch ohne Weiteres spätere schriftsätzliche Äußerungen herangezogen werden, die der Schuldner zur Klarstellung seiner Erklärung im Rechtsstreit abgibt [BGH GRUR 1998, 483 (485) - Der M.-Markt packt aus; Teplitzky, a.a.O., Kap. 8 Rn. 14; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rn. 1.123; Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Aufl., § 97 Rn. 34 ].
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    Eine Unterlassungserklärung muss so klar und eindeutig bestimmt sein, dass ernsthafte Auslegungszweifel, aber auch Zweifel an ihrer Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit nicht aufkommen können [BGH WRP 1996, 284 (285) - Wegfall der Wiederholungsgefahr II].
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    Zwar erstreckt sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung im Allgemeinen nicht allein auf genau identische Verletzungsformen, sondern auf alle im Kern gleichartigen Handlungen [vgl. BGH GRUR 1996, 290 (291) - Wegfall der Wiederholungsgefahr I].
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    Daraus ergibt sich eine sekundäre Beweislast des in Anspruch genommenen Anschlussinhabers, der geltend macht, nicht er, sondern eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen [BGH Urt. v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - Rn. 12; s. auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 73f (74); OLG Köln Urt. v. 23.12.2009 - 6 U 101/09 - Rn. 8, jeweils zitiert nach juris].
  • LG Hamburg, 09.08.2007 - 308 O 273/07

    Streitwertbemessung bei urheberrechtsverletzendem Zugänglichmachen von Musiktitel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    Gleichermaßen ist der Angriffsfaktor hier von grundsätzlich anderer Qualität als bei einer reinen Störerhaftung, wie sie in der Entscheidung des LG Hamburg vom 9.8.2007 - Az. 308 O 273/07 - angenommen wurde.
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    Daraus ergibt sich eine sekundäre Beweislast des in Anspruch genommenen Anschlussinhabers, der geltend macht, nicht er, sondern eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen [BGH Urt. v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - Rn. 12; s. auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 73f (74); OLG Köln Urt. v. 23.12.2009 - 6 U 101/09 - Rn. 8, jeweils zitiert nach juris].
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2010 - 11 U 7/10
    Hat ein Beklagter ein bestimmtes Schutzrecht des Klägers verletzt, begründet dies allerdings nicht ohne Weiteres die Vermutung, dass er auch andere dem Kläger zustehende oder von ihm berechtigt wahrgenommene Schutzrechte verletzen wird" [vgl. BGH, Urt. vom 23.2.2006 - I ZR 272/02 - Markenparfumverkäufe, Rn. 40, zitiert nach juris].
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus § 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH, NJW 2008, 982 [Rn. 16]; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.08.2010 - 11 U 7/10 [Rn. 31 bei juris]).
  • LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11

    Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei

    Steht der Beweisführer - wie der Rechteinhaber in Bezug auf Vorgänge in der Sphäre des Anschlussinhabers - außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kann vom Prozessgegner (zur Vermeidung der Geständnisfiktion aus § 138 Abs. 3 ZPO) im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH, NJW 2008, 982 [Rn. 16]; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.08.2010 - 11 U 7/10 [Rn. 31 bei juris]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38156
OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10 (https://dejure.org/2010,38156)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2010 - 11 U 7/10 (https://dejure.org/2010,38156)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 11 U 7/10 (https://dejure.org/2010,38156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der tatsächlichen Verwendung der Planungsleistungen für eine Abrechnung der zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbrachten Leistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen durch einen Architekten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 814
    Notwendigkeit der tatsächlichen Verwendung der Planungsleistungen für eine Abrechnung der zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbrachten Leistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen durch einen Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag formnichtig: Trotzdem Architektenhonorar?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenvertrag formnichtig: Trotzdem Honorar nach Mindestsätzen der HOAI? (IBR 2012, 153)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1994 - VII ZR 167/93

    Durchbrechung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben bei einem in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10
    Diese Voraussetzung ist dahin zu verstehen, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 1994, VII ZR 167/93, insbes. iuris-RN 24).
  • LG Berlin, 14.06.2022 - 34 O 469/20

    Forderungen wegen erbrachter Architektenleistungen für eine Kirchengemeinde in

    Diese Voraussetzung ist dahin zu verstehen, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (BGH, Urteil vom 04.04.2002 - VII ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1176 (1177); BGH, Urteil vom 23.06.1994 - VII ZR 167/93, juris, Rn. 24, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.07.2010 - 11 U 7/10, Rn. 33 - 34, juris, NZB zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZR 139/10, BeckRS 2012, 4775; OLG Braunschweig, Urteil vom 30.06.2016 - 8 U 97/15, NJW-RR 2016, 1493 (1495 f.); OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.1993 - 22 U 235/92, NJW-RR 1993, 1173 (1175); Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher - Koeble, Kompendium Baurecht, 5. Aufl., 2020, Teil 11 Recht der Architekten und Ingenieure Rn. 138).

    Weiß der Architekt, dass der Handelnde nicht berechtigt war, ihn mündlich zu beauftragen, scheidet ein Bereicherungsanspruch auch nach § 814 BGB aus (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.07.2010 - 11 U 7/10, Rn. 35, juris, NZB zurückgewiesen).

  • OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 24 U 63/11

    Architektenrecht: Ersatz von Aufwendungen für in Anspruch genommenes Vertrauen

    Nur dazu verhält sich die in der Sitzung eingeführte Entscheidung des OLG Brandenburg 11 U 7/10 (BGH VII ZR 139/10), in der "Ersatz des Vertrauensschadens (...) nicht mehr geltend gemacht worden ist.".
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.07.2015 - 12 O 5884/14

    Nichtigkeit einer Planungsvereinbarung wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot

    Ein Architekt kann Leistungen, die er zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbracht hat, nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen abrechnen, wobei das Honorar sich, nach den Mindestsätzen der HOAI richtet (OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 04773 m. w. N.).
  • LG Potsdam, 31.01.2018 - 6 O 482/16

    Zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung durch Vorlage

    Das erfordert indes, dass der Auftraggeber eigene Aufwendungen erspart hat und die Planungsleistungen tatsächlich verwendet worden sind, das heißt prinzipiell, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (BGH, BauR 1994, 651; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 4773 = BauR 2012, 546 L).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht